Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg demontiert die gesetzliche Grundlage der „humanitären“ Afghanen-Aufnahme der abgewählten Ampel-Regierung. Zehntausende angebliche „Ortskräfte“ wurden ins deutsche Sozialsystem geholt. Jetzt stellt die Justiz klar: Ein Recht darauf gab es nie. Die Bundesregierung hätte die Aufnahmezusagen demnach locker annulieren können.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Beschluss die rechtliche Grundlage der massenhaften Afghanistan-Importe in ihre Einzelteile zerlegt. Die Frage, ob die neue Bundesregierung all die fragwürdigen Einreisezusagen der Ampel einfach annullieren kann, beantworteten die Richter mit einem glasklaren „Ja“. Für die Asyl-Lobby ist dies eine Katastrophe, für den deutschen Steuerzahler jedoch ein später Triumph des Rechts.
Seit der aufsehenerregenden Taliban-Machtübernahme 2021 wurden rund 37.000 Afghanen nach Deutschland transferiert. Als Trick der Ampel-Regierung diente der Missbrauch von § 22 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes. Diese Norm war vom Gesetzgeber ausschließlich für seltene, politisch hochbrisante Einzelfälle gedacht – etwa um einen prominenten Dissidenten vor dem sicheren Tod zu retten. Doch was machten die offenen-Grenzen-Ideologen aus dem damals von Nancy Faeser (SPD) und Annalena Baerbock (Grüne) geführten Ministerien? Sie bauten die Ausnahme-Regel zu einem gewaltigen, illegalen Massen-Aufnahmeprogramm um. Wie Recherchen des Magazins Cicero offenlegen, war der Missbrauch bei diesem System an der Tagesordnung. Märchenhafte oder massiv überzeichnete Bedrohungsszenarien reichten völlig aus, um sich das goldene Ticket ins deutsche Sozialsystem zu sichern.
Im Januar 2026 zog die neue Bundesregierung unter anderem mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) endlich – wenngleich auch nur halbherzig – die Reißleine und strich bei über der Hälfte der noch wartenden Afghanen aus dem § 22-Verfahren die Aufnahmezusagen. Es folgte das übliche Schauspiel: Asyl-NGOs wie die umstrittene „Kabul Luftbrücke“ liefen Sturm und überzogen den Staat mit Klagen. Ein untergeordnetes Berliner Verwaltungsgericht gab der Asyl-Lobby im Januar sogar noch Recht und fabulierte von einer „rechtlichen Bindung“ und „Gleichbehandlung“.
Aufnahme kann nicht eingeklagt werden
Doch das OVG Berlin-Brandenburg kassierte diesen linken Justiz-Irrtum nun mit brutaler Deutlichkeit: § 22 des Aufenthaltsgesetzes vermittelt absolut keine subjektiven Rechte. Niemand – nicht ein einziger Afghane – hat einen einklagbaren Anspruch auf Aufnahme. Der Staat nimmt auf, wenn es seinem politischen Interesse nützt, und er kann es jederzeit wieder lassen. Die Ampel betrieb also ein gigantisches Migrationsprogramm, tat rechtlich aber so, als seien es 37.000 „Einzelfälle“. Ein juristisches Kartenhaus, das nun implodiert ist.
Noch heftiger dürfte für die umvolkungsverliebten Grünen allerdings ein Detail im Gerichtsbeschluss sein. Neben dem §-22-Betrug gab es noch das reguläre „Bundesaufnahmeprogramm“ (BAP) nach § 23, das Baerbocks absolutes Lieblingsprojekt war. Für diese Umsiedlungs-Programme gilt, dass das staatliche Interesse im Zentrum stehen muss. Und das OVG ließ dazu in einem sogenannten „obiter dictum“ (einer beiläufigen Bemerkung, die oft als Wink mit dem juristischen Zaunpfahl verstanden wird) eine regelrechte Bombe platzen: „Dieses Interesse zu bestimmen, ist allein der Staat (selbst) berufen.“
Das heißt, Baerbock hatte die Auswahl der aufzunehmenden Afghanen ganz offen an radikale, linke Zivilgesellschafts-NGOs (sogenannte „meldeberechtigte Stellen“) outgesourct. Diese staatsfernen Asyl-Lobbyisten durften quasi selbst entscheiden, wen sie dem deutschen Steuerzahler aufbürden. Ein Vorgang, der so unfassbar ist, dass selbst im Auswärtigen Amt nun massive Zweifel daran aufkommen, ob diese Auslagerung staatlicher Hoheitsrechte an linke NGOs jemals legal war.
Doch wie so oft, wird dies für die dafür verantwortlichen Politiker keine juristischen Konsequenzen haben. Die Krähen der Systemparteien hacken sich selbst nicht die Augen aus – denn als neue Einheitsfront, die sich hinter einer Brandmauer gegen die beim Volk immer beliebter werdende AfD verschanzt, kann man sich solche Scharmützel nicht leisten. Dafür bezahlen muss ohnehin nur das für dumm verkaufte Wahlvolk.
