Höchstgericht stärkt Therapiefreiheit: Ivermectin durfte legal gegen Covid eingesetzt werden!

Symbolbild: KI

Wegweisendes Urteil aus Österreich: Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Disziplinarverfahren gegen einen Arzt festgestellt, dass das vom Mainstream als „Pferdeentwurmungsmittel“ verschriene Ivermectin sehr wohl legal gegen Covid-19 verschrieben werden durfte und darf. Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser sieht hier einen neuerlichen Beleg dafür, dass die vermeintlichen „Schwurbler“ richtig lagen.

Es ist günstig, gilt bei richtiger Dosierung als sehr sicher und hatte sich in der Behandlung von Covid-19 rasch und wiederholt als wirksam erwiesen: Ivermectin. Doch inmitten von Impfaufforderungen und Werbekampagnen für neue Medikamente schien diese einfache Lösung beim Establishment auf wenig Gegenliebe zu stoßen. Der Mainstream berichtete von einem Wurmmittel für Pferde – und Ärzte wurden für die Behandlung mit dem Medikament mitunter sogar verfolgt.

So auch in Österreich. Doch der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat nun in einem Disziplinarverfahren, das von der Ärztekammer gegen einen Arzt eingeleitet wurde, höchstgerichtlich festgestellt, dass Ivermectin völlig legal zur Behandlung von COVID-19 verschrieben werden durfte und darf.

Für den freiheitlichen EU-Abgeordneten Gerald Hauser ist das Urteil eine klare Bestätigung jener Positionen, die von Kritikern der Corona-Maßnahmen seit Jahren vertreten werden: „Wieder einmal hatten die sogenannten ‚Schwurbler‘ recht. Die jahrelange Hetze gegen Ivermectin, das völlig faktenwidrig als ‚Pferdeentwurmungsmittel‘ diffamiert wurde, ist damit endgültig zusammengebrochen“, so der Freiheitliche.

Die Begründung des Höchstgerichts bewertet er sehr positiv. Er fasst zusammen: „Das Gericht stellte fest, dass ein Arzt verpflichtet ist, Patienten gewissenhaft nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung zu behandeln. Dabei kann sogar über sogenannte ‚schulmedizinische‘ Kenntnisse hinausgegangen werden, wenn das Wohl des Patienten dies rechtfertigt. Maßgeblich für den Einsatz eines Arzneimittels ist, ob dieses notwendig ist – und genau das wurde bei Ivermectin bestätigt.“

Er klärt in seinem aktuellen Statement auch über die Geschichte des altbewährten Medikaments auf: „Für die Entdeckung von Ivermectin wurde 2015 der Nobelpreis verliehen. Das Medikament ist seit 1987 für die Behandlung von Infektionen beim Menschen zugelassen und zählt laut WHO zu den wichtigsten Arzneimitteln weltweit. Ivermectin ist sicher, günstig und wurde in zahlreichen Ländern erfolgreich gegen COVID-19 eingesetzt“, betonte Hauser.

Bereits 2020 habe die Salzburger Ärztekammer die Verwendung von Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 empfohlen, erinnerte Hauser. „Dr. Strasser und ich haben zudem bereits 2021 in unserem Buch ‚Raus aus dem Corona-Chaos‘ darauf hingewiesen, dass Ivermectin weltweit erfolgreich bei 28 % der Weltbevölkerung, auch in Europa, eingesetzt wurde. In 66 klinischen Studien wurde bis dato gezeigt, dass 79 % der Infektionen und 47 % der COVID-19-Todesfälle durch Ivermectin verhindert werden konnten.“

An der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), der WHO und dem Block der „Einheitsparteien“ (bestehend aus ÖVP/SPÖ/Neos/Grüne) äußerte er dafür scharfe Kritik: „Die Empfehlungen, Ivermectin unter keinen Umständen routinemäßig gegen COVID-19 einzusetzen, waren und sind rechtlich nicht verbindlich. Leitlinien können niemals die Expertise und Therapiefreiheit eines behandelnden Arztes ersetzen. Trotzdem wurde der Einsatz von Ivermectin politisch und medial massiv bekämpft.“

Hauser will nun auch die EU-Kommission mit parlamentarischen Anfragen konfrontieren. „Die Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, warum ein legales und vielfach eingesetztes Medikament systematisch diskreditiert und behindert wurde“, so der Abgeordnete. Zudem stelle sich die Frage, wer politisch die Verantwortung dafür trägt, dass potenzielle Behandlungsmöglichkeiten während der Pandemie nicht genutzt wurden.

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