Der „Asylant“ verspürte nach eigener Aussage am 7. August am Bahnhof Langenzersdorf „das Gefühl, dass er sie vergewaltigen muss“. Zwischen zwei Autos verging sich der Afrikaner an der Minderjährigen und raubte in Folge ihr Geld und Mobiltelefon. Der Intensivtäter gab nicht nur ein falsches Alter an, sondern verfügte in mehreren europäischen Ländern über insgesamt sieben Identitäten. Der ORF, immer weniger für gesteigertes Interesse an Wahrheitsfindung bekannt, hielt fest, dass es bei seinen Taten „teilweise beim Versuch blieb“.
Zunächst berichtete die systemtreue Presse von einem „17-Jährigen“, der am Bahnhof in Langenzersdorf eine 14-Jährige vergewaltigt habe. „Zu sexuellen Handlungen gezwungen“, formulierte es damals der zwangsgebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche ORF. Erstaunlicherweise wurde bereits damals die Herkunft des so genannten „Flüchtlings“, Somalia, offengelegt.
Ungewöhnlich rasch landete der Fall vor dem Richter, ungewöhnlich großes Interesse zeigte man am Landesgericht Korneuburg daran, das tatsächliche Alter der Person zu eruieren. Der Afrikaner war in sieben europäischen Ländern bekannt – mit unterschiedlichen Identitäten. Ob er auch in den anderen Ländern Straftaten beging und ob er überall Sozialleistungen bezog, wurde nicht veröffentlicht.
Altersbestimmung ergab: Volljährig
Die Initiative aus Korneuburg trug Früchte, das medizinische Gutachten zur Bestimmung des Alters ergab ein Mindestalter von 21 Jahren. Somit wurde nach dem Erwachsenenstrafrecht verhandelt – mit einem Strafrahmen von 2 bis 10 Jahren Haft.
Vor Gericht soll der Täter herumgekaspert, gegrinst, und keinerlei Reue gezeigt haben. Zunächst habe er das Mädchen am Bahnhof gesehen und „wollte sie kennenlernen“. Zu diesem Zeitpunkt wäre er betrunken gewesen. Nachdem sie nicht mit ihm sprechen wollte, soll ihn ein Gefühl überkommen haben „dass er sie vergewaltigen müsse“. Das hat er dann auch vollzogen und im Anschluss noch durch die Entwendung von Geld und Telefon einen Raub verübt. Sein Opfer ließ er auf der Straße liegen – und machte sich munter zurück auf den Weg in sein Asylheim.
Sechs Jahre unbedingte Haft – eine Strafe mit Seltenheitscharakter
Die vom Gericht ausgesprochene Strafe würdigte nicht nur die vollzogene Vergewaltigung – DNS-Spuren des Somaliers fanden sich am Opfer und am Tatort – sondern auch Raub und ein Urkundendelikt. Sechs Jahre unbedingte Haft sind für durch Asylwerber begangene Straftaten eine Seltenheit – viel zu oft wunderten sich rechtstreue Bürger in der Vergangenheit über Urteilchen, die zur Bewährung ausgesprochen wurden. Laut ORF sei das Urteil – durch das Gericht bestätigt – rechtskräftig.
Bemerkenswert ist folgende Passage im ORF-Bericht:
Sein Tatsachengeständnis sowie der Umstand, dass er bisher unbescholten war, seien ihm mildernd angerechnet worden, hieß es seitens des Gerichts, ebenso, dass es teilweise beim Versuch blieb. Dass mehrere Delikte zusammenkommen und Gewalt gegenüber Minderjährigen ausgeübt wurde, wurde erschwerend gewertet.
Inwiefern man eine laut Urteil vollzogene Vergewaltigung „teilweise versuchen“ kann, erklärte der ORF nicht näher. Hier war der Redaktion die Verharmlosung wahrscheinlich wichtiger, als eine kritische Nachfrage.
Ob dem Opfer mit dem Urteil geholfen ist, ist fraglich. Sie muss den Rest ihres Lebens mit dieser schrecklichen Erfahrung weiterleben. Aktuell ist sie in Therapie. Von den 2.500 Euro Schmerzensgeld, welche der Afrikaner entrichten muss, wird sie davon nicht viel bezahlen können.