Erdbeben in der Schweiz – von Rüstungskonzern Rheinmetall verursacht? Verein fordert Aufklärung

Symbolbild: huremodina420 / freepik

Am 4. Juni kam es in der Schweiz zu einem seismischen Ereignis mit der Magnitude 4,4 – einem Erdbeben. Doch hatte das natürliche Ursachen? Der Schweizerische Verein WIR hat sich mit einem offenen Brief an den Bundesrat gewandt. Das Epizentrum dieses „Erdbebens“ lag demnach im Bereich des Versuchsgeländes Studen der Firma Rheinmetall. Von offizieller Seite gab es offenbar keine Bemühungen um eine Aufklärung, also gab der Verein selbst seismische und sprengtechnische Analysen in Auftrag. Demnach könnten die Daten mit dem Einsatz einer kleinkalibrigen Atombombe kompatibel sein. Was war hier los? Und: Wem würde ein solcher Test nützen?

Offener Brief des Vereins WIR:

Aufruf zum Handeln: Soll unsere Helvetia in die NATO bombardiert werden?

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Herren Korpskommandanten
Sehr geehrte Herren Divisionäre
Sehr geehrte Herren Brigadiers

Das Erdbeben am Ochsenboden (Kanton Schwyz) stellt sich nun doch als echter Knaller dar!

WIR berichten über ein sehr ernstes Ereignis in der Schweiz, das nach unserer Einschätzung eine akute Gefährdung der Sicherheit aller Bewohner und der Schweiz per se darstellt.

Das Erdbeben, das höchstwahrscheinlich keines war, hätte längst ein „Erdbeben“ im öffentlichen Debattenraum der Schweiz auslösen müssen. Dies ist aber bis heute ausgeblieben.

Und genau aus diesem Grund haken WIR nochmals nach:

Was war geschehen?

Am frühen Morgen des 4. Juni 2024 ereignete sich um 02:34 Uhr Ortszeit in der Nähe von Studen (SZ) ein seismisches Ereignis der Magnitude ML=4,4 (ML=Lokale Magnitude oder `Richterskala’). Der Schweizerische Erdbebendienst ortete das Epizentrum im Ochsenboden. Bei nachfolgenden Recherchen stellte sich heraus, dass dieses Epizentrum im Bereich des Versuchsgeländes Studen der Firma Rheinmetall liegt, ca. 5 km vom Sihlsee entfernt. Das Rheinmetall-Munitionsversuchs­gelände Studen erstreckt sich über ein Dutzend Quadratkilometer. Aufgrund der Nähe zum Sihlsee stellt ein grösseres seismisches Ereignis an diesem Standort eine bedeutende Gefahr für die Sicherheit der Staumauer des Speichersees und damit über den Abfluss der Sihl für die ganze Region Zürich dar. Angesichts der dramatischen Folgen eines möglichen Dammbruchs ist eine Unter­suchung des Vorfalls vom 4. Juni 2024 von grösster Bedeutung für die Sicherheit der betroffenen Regionen der Innerschweiz sowie der Kantone Zürich und St Gallen.

Die allererste Charakterisierung des seismischen Ereignisses geschah allerdings bereits zuvor durch das US National Earthquake Information Center, welches das Ereignis als Erdbeben einstufte. Bei genauerer Betrachtung der seismischen Wellenformdaten kann diese Einstufung jedoch nicht aufrechterhalten werden. WIR haben inzwischen entsprechende Studien ausarbeiten lassen, die den Schluss nahelegen, dass es sich um eine Explosion handelte.

Zunächst aber zur Schilderung in den weitverbreiteten Medien, wo das angeblich natürliche Erdbeben eher als Randnotiz verzeichnet wurde.

So schrieb Swissinfo (der SRG) am 4. Juni 2024 um 12 Uhr :

„Auf dem Pragelpass zwischen Schwyz und Glarus hat in der Nacht auf Dienstag die Erde mit einer Stärke von rund 4,4 auf der Richterskala gebebt. Das Erdbeben dürfte in der ganzen Schweiz verspürt worden sein, teilte der Schweizerische Erdbebendienst der ETH Zürich mit.

Das Beben habe sich um 02.34 Uhr ungefähr sechs Kilometer südwestlich vom Wägitalersee ereignet, schrieb der Schweizerische Erdbebendienst (SED) zunächst in einer automatisierten Mitteilung. Der Pragelpass verbindet Muotathal SZ mit dem Klöntal GL.

Kleinere Schäden sind laut dem SED bei einem Erdbeben dieser Stärke in der Nähe des Epizentrums vereinzelt möglich. Es seien bisher keine Schadensmeldungen eingegangen, sagte Pascal Weber, Mediensprecher der Kantonspolizei Schwyz gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Dienstagmorgen. Ebenfalls keine Schäden festgestellt werden konnten beim AG Kraftwerk Wägital in Siebnen, wie Ulrich Diethelm, Leiter IH Bau und Talsperrenwärter auf Anfrage mitteilte.

Der SED registriert in der Schweiz und im nahen benachbarten Ausland durchschnittlich drei bis vier Erdbeben pro Tag beziehungsweise 1000 bis 1500 Beben pro Jahr. Für das laufende Jahr wies der SED-Erdbebenzähler bisher 756 Beben auf.

Von der Bevölkerung tatsächlich verspürt werden pro Jahr etwa 10 bis 20 Erdstösse mit Magnituden ab etwa 2,5. Zuletzt dürfte ein Erdbeben bei Arolla VS mit einer Stärke von rund 3,8 auf der Richterskala deutlich verspürt worden sein.“

Derselbe O-Ton beim Tagesanzeiger und beim Blick. Nicht verwunderlich, da die Meldung von Keystone-SDA (französisch und italienisch Keystone-ATS) kam und wie meistens nahezu unredigiert übernommen wurde. Keystone-SDA ist die nationale Nachrichtenagentur der Schweiz. Sie hat ihren Sitz in Bern und ist eine Aktiengesellschaft im Besitz der Schweizer Medien und der Austria Presse Agentur (APA). Soweit also das, was Herr und Frau Schweizer offiziell erfuhren: Geringes natürliches Erdbeben, weit ab von dichten menschlichen Siedlungen – nichts Erwähnenswertes. Verschwiegen wurde dabei, dass das Epizentrum des “Erdbebens“ auf dem Waffen-Testgelände der Rheinmetall Air Defense lag.

Lediglich die Weltwoche erlaubt sich durch Philipp Gut zu fragen, ob der Rüstungskonzern Rheinmetall ein Erdbeben in der Schweiz verursacht hat.

Aus dem Weltwoche Artikel vom 19. Juni 2024:

„Am 4. Juni bebte in der Schweiz die Erde. Das Epizentrum liegt auf dem Testgelände einer Waffenschmiede, die mit der Ukraine das grosse Geschäft macht. (…) Weil sich das Beben so nahe der Erdoberfläche ereignet hat, war es im ganzen Epizentralgebiet stark zu spüren, jedoch gemessen an seiner Stärke in einem vergleichsweise geringen Umkreis.» Dies belegten die «ungefähr 130 Verspürtmeldungen», die in der ersten halben Stunde nach dem Beben eingegangen seien und die «praktisch alle von einer Epizentralentfernung von weniger als 30 km kamen». Das Beben sei «teilweise als Knall und weniger als Bodenerschütterung wahrgenommen» worden. Das deckt sich mit dem, was Augen- und Ohrenzeugen erlebt haben, die ebenfalls von einem «usinnigen Knall» berichten, wie sie ihn nie zuvor gehört hätten. (…)  Die Frage steht im Raum, ob das Beben eine natürliche Ursache hatte oder ob es womöglich durch eine Explosion auf dem Testgelände ausgelöst worden sein könnte. Sie ist umso brisanter, als die Mutter der RWM Schweiz, die Rheinmetall GmbH mit Sitz in Düsseldorf, die Ukraine im grossen Stil beliefert. Eben erst unterzeichnete sie mit Kiew ein «Memorandum of Understanding» «zum Ausbau ihrer strategischen Zusammenarbeit». Der Aktienkurs von Rheinmetall hat sich seit Beginn des Ukraine-Kriegs verfünffacht.

Was sagen die Behörden dazu? «Wir haben keine Kenntnisse von einem solchen Vorfall.»

Für die Schweiz stellt sich somit – unabhängig von der Ursache des Bebens – die Frage, ob ihre Neutralität tangiert ist. Auch könnte es sicherheitsrelevant sein, dass auf ihrem Boden Tests von Waffen und Munition stattfinden, die möglicherweise dereinst in Kriegsgebieten zum Einsatz kommen. Nicht zuletzt wäre auch eine Sabotageaktion denkbar.

Natürlich sind das alles keine Beweise für die Hypothese, dass eine Explosion die Erschütterung vom 4. Juni verursacht haben könnte. Die Sprengkraft müsste ja auch extrem hoch gewesen sein. Im Analysebericht wird daher gar in Erwägung gezogen, dass es sich um eine moderne Mini-Nuke, also um eine Kernwaffe mit weniger als fünf Kilotonnen TNT-Äquivalent, gehandelt haben könnte. Das klingt abenteuerlich und nachgerade James-Bond-like, aber in Anbetracht der diversen Sicherheitsrisiken kann vernünftigerweise nur eine transparente Aufklärung des Vorfalls den im Raum schwirrenden Verdacht entkräften. (…)

Was sagen die Behörden dazu? «Wir haben keine Kenntnisse von einem solchen Vorfall», teilt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf Anfrage mit. Der Ochsenboden sei «ein privates Testgelände der Rheinmetall», das VBS habe «keine Übersicht über Aktivitäten der Rüstungsindustrie». Auf die Frage, ob die Tatsache, dass ein internationaler Rüstungskonzern in der Schweiz Waffen- und Munitionstests durchführe, mit der Neutralität der Schweiz vereinbar sei, ging das Departement von Bundespräsidentin Viola Amherd (Mitte) nicht ein. Für das Sicherheitsdepartement des Kantons Schwyz bestünden «keine Anzeichen, dass es sich nicht um ein Erdbeben (wie es in der Schweiz vorkommen kann) gehandelt hat». Daher werde der Vorfall nicht untersucht, und weitere Sicherheitsmassnahmen seien nicht angezeigt. Die Rheinmetall schickte zwar eine automatische Empfangsbestätigung für die eingegangenen Fragen, aber bis Redaktionsschluss keine Antworten.“

Aufarbeitung politisch nicht gewollt?

Uns ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, in welcher Form die Angelegenheit von offizieller Seite weiterverfolgt wird. Dies ist auch deshalb von Bedeutung, da gemäss Artikel 185 Absatz 1 und 2 der Bundesverfassung der Bundesrat für die Wahrung der inneren und der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz verantwortlich ist. Aus diesem Grund haben WIR selbst recherchiert und haben je eine seismische sowie eine sprengtechnische Analyse in Auftrag gegeben, die zu folgenden unabhängigen Ergebnissen gelangen.

Seismische und sprengtechnische Analysen

Die seismische Analyse stellt zunächst  fest:

“Eine genauere Betrachtung der seismischen Wellenformdaten zahlreicher seismischer Stationen kann die These eines natürlichen Ereignisses nicht stützen. Die Primärwellen des Ochsenboden Ereignisses offenbaren eine auffallend scharfe Vertikalkomponente im Vergleich zur nachfolgenden Sekundärwelle. Dies steht im Gegensatz zu einem natürlichen Erdbeben, bei dem die Sekundärwelle dominiert. Damit weist das Ochsenboden Seismogramm frappante Merkmale einer Detonation von grossen Sprengstoffmassen auf.”

Damit gelangt die seismische Analyse zu folgender Schlussfolgerung:

“Aus dem Explosionscharakter des Seismogramms und der vom Erdbebendienst registrierten seismischen Stärke von ML 4,4 folgt aufgrund von Standardabschätzungen eine Sprengmasse von mindestens 2500 Tonnen TNT Äquivalent. Der damit verbundene logistische Aufwand in einem engen Gebirgstal schliesst die Benutzung konventionellen Sprengstoffs aus.”

Die seismische Analyse wird durch die unabhängige Aussage eines Sprengtechnikers bestätigt:

“Die fundierten wissenschaftlichen Ansätze zur Quantifizierung der Sprengmassen sowie die Analyse des aufgezeichneten Seismogramms (P-Wellen vs. S-Wellen) lassen den Rückschluss zu, dass die seismischen Daten des Ochsenboden-Ereignisses nur mit dem Einsatz einer kleinkalibrigen Atombombe (Mini-Nuke) kompatibel sind.”

“Physikalische Standardabschätzungen basierend auf dokumentierten Nukleartests, ergeben eine Sprengmasse von mindestens 2‘500 Tonnen TNT, was die Verwendung von konventionellem Sprengstoff definitiv ausschliesst, denn das Volumen von 2‘500 Tonnen handelsüblichem Sprengstoff entspricht einer Anzahl von 2‘000 bis 3‘000 Paletten oder 100 LKW- Fuhren à je 25 Tonnen Nutzlast.”

Hervorgerufen durch eine Explosion

In der weiteren Ausführung gelangt die sprengtechnische Analyse aufgrund des lokal beobachteten und dokumentierten Schadenbildes unabhängig zur gleichen Schlussfolgerung, nämlich dass das seismische Signal durch eine Explosion und nicht durch ein Erdbeben hervorgerufen wurde:     

“Das Beben am 4. Juni 2024 wurde lediglich ca. 0,1 km unter Terrain lokalisiert, das Epizentrum liegt innerhalb des Areals des Rüstungskonzerns Rheinmetall Schweiz AG (RWM). Das Testgelände befindet sich in einem spärlich besiedelten Talkessel in der Ortschaft Studen SZ, umfasst eine Fläche von mehreren Quadratkilometern. Es ist anzunehmen, dass an einem Dienstag um die Uhrzeit 02:34 die meisten Leute schliefen. Daher sind offensichtliche Indizien zum Ochsenboden-Ereignis bis dato eher rar. Es existieren aber Zeugenaussagen, die einen gewaltigen Knall beschreiben, vergleichbar mit der Detonation einer Sprengung. Diese Aussagen sind mit den dokumentierten Glasschäden im benachbarten Golfplatz-Restaurant kompatibel. Nebst Weingläsern wurden auch Scheiben einer  Fensterfront zerstört. Die Struktur des Glasbruchs lässt vermuten, dass die Schäden durch Schalldruck (Knall) entstanden sind. Das Rissmuster ist radial, was mit dem Schadenbild – verursacht durch die Druckwelle einer sogenannten “stehengebliebenen” Sprengung [d.h. eine Sprengung ohne Lösung des Sprengguts]  – durchaus stimmig ist. Die bis anhin bekannten Immissionen und deren dokumentierten Auswirkungen, lassen die These einer Detonation von grossen Sprengmassen (Nuklearversuch) plausibel erscheinen.“

Aufgrund ausführlicher Dokumentation bekannter Nukleartests kommt die sprengtechnische Analyse für eine Sprengmasse von 2500 Tonnen zum Schluss, “dass bei einer Bohr-/Ladungstiefe zwischen ca. 200 m und 300 m keine offene Kraterbildung und fast keine Oberflächenveränderung entsteht.” Das heisst insbesondere, dass eine solche Sprengung bei entsprechender Bohrtiefe vollständig verborgen im Untergrund abläuft und keinen direkten radioaktiven Ausfall hervorruft.

Da Nuklearwaffen dieses Kalibers (z.B. 5-150 kt thermonuklearer Sprengkopf W80) bloss einen Durchmesser von ca. 30cm und eine Länge von 80cm aufweisen, können sie ohne weiteres mit üblicher mobiler Bohrtechnologie mit Bohrdurchmessern von ca. 50-80cm auf die gewünschte Tiefe versenkt werden.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig anzufügen, dass auch das Absenken wesentlich stärkerer Sprengköpfe im Megatonnen Bereich technisch keine wesentlich höheren Hürden darstellt. So wurde durch die USA bereits 1971 auf Amchitka, einer Insel in den westlichen Aleuten, ein 5 Megatonnen Sprengkopf als Test in einem Bohrloch von knapp 2km Tiefe versenkt, was ein seismisches Ereignis der Stärke 6,8 hervorrief, ohne einen offenen Krater zu erzeugen. (Dieser Test führte übrigens zur Gründungs-Aktion von Greenpeace). Im Vergleich dazu hatte das grösste Schweizer Erdbeben der Neuzeit, das grosse Erdbeben von Basel im Jahr 1356, eine vergleichbare Stärke von ca. 6,9. Mit den grössten bekannten Sprengköpfen in der Grössenordnung von 50 bis 100 Megatonnen lassen sich damit durch Untergrundexplosionen seismische Ereignisse der Stärke 8 erzeugen, was jenseits der verbürgten Stabilitätsgrenze von Staumauern in der Schweiz liegt.

Damit wird klar, dass es sich beim Ochsenboden-Ereignis am 4. Juni 2024 keineswegs um eine “James Bond Phantasie handelt, sondern es um eine akute Gefährdung der Sicherheit aller Bewohner und der Schweiz per se geht. 

Wem nützt ein solcher “Test”?

Falls es tatsächlich zu einem Einsatz einer kleinkalibrigen Atombombe auf dem Testgelände der Rheinmetall gekommen ist, stellt sich zwingend die Frage, wem ein solcher “Test“ nützt, also warum er ausgeübt worden ist.

Definierung des Ereignisses gemäss KI

Da uns die Vereinten Nationen in eine KI-gestützte Zukunft manövrieren wollen (Stichwort UN Zukunftsgipfel im September 2024 und Zukunftspakt), ob wir es wollen oder nicht, und das Ziel eine KI-gestützte Weltregierung sein soll ohne souveräne Nationalstaaten, ohne Wahlen und ohne menschliche Rechtsprechung, weil die KI alles besser kann, haben wir, sozusagen im vorauseilenden Gehorsam, einmal die KI befragt, warum man einen solches “Ereignis“ inszeniert haben könnte. Hier ist die Antwort:

Hypothetisch betrachtet, wenn das Erdbeben in der Schweiz am Ochsenboden am 4. Juni 2024 tatsächlich durch eine “Mini-Nuke” verursacht worden wäre und die RWM Schweiz AG daran beteiligt wäre, könnten verschiedene Gründe in Betracht gezogen werden. Diese Gründe könnten sich aus verschiedenen Szenarien ergeben, die entweder zwangsweise oder freiwillig erfolgt sind. Hier sind einige spekulative Gründe, warum ein solches Ereignis stattfinden könnte:

Gezwungen

  1. Staatliche Anordnung oder Druck: Rheinmetall könnte von einer Regierung gezwungen worden sein, eine solche Aktion durchzuführen. Dies könnte aus sicherheitspolitischen Gründen oder zur Durchführung eines geheimen militärischen Tests geschehen sein.
  2. Erpressung: Die Firma könnte von einer externen Partei erpresst worden sein, die Zugang zu sensiblen Informationen hat oder mit Gewalt droht.
  3. Kompromittierte Führung: Schlüsselpersonen innerhalb von Rheinmetall könnten durch feindliche Akteure kompromittiert oder gezwungen worden sein, um solche Handlungen zu initiieren.

Freiwillig

  1. Militärische Forschung und Entwicklung: Rheinmetall könnte freiwillig an der Entwicklung und Erprobung neuer Waffentechnologien arbeiten, die im Geheimen getestet werden müssen.
  2. Verdeckte Operationen: Als Teil eines grösseren strategischen Plans könnte Rheinmetall freiwillig an verdeckten Operationen teilnehmen, die von nationalen oder internationalen Militär- oder Sicherheitsbehörden initiiert wurden.
  3. Wirtschaftliche Vorteile: Die Firma könnte durch hohe finanzielle Anreize oder exklusive Verträge zur Teilnahme an solchen Projekten bewegt werden.

Finanzielle Anreize

  1. Geheime Regierungsverträge: Rheinmetall könnte von staatlichen Stellen hohe Geldsummen für die Durchführung von geheimen Tests oder Operationen erhalten haben.
  2. Technologieentwicklung: Durch die Durchführung solcher Tests könnten sie Zugang zu neuen Technologien und Forschungsgeldern bekommen, die für die Weiterentwicklung ihrer Produkte nützlich sind.
  3. Investoreninteressen: Einflussreiche Investoren könnten Interesse an der Entwicklung und Demonstration neuer Technologien haben und dafür erhebliche Summen bereitstellen.

Zweck und Ziele

  1. Militärische Überlegenheit: Die Entwicklung und Erprobung neuer Waffentechnologien könnte darauf abzielen, die militärische Überlegenheit eines Staates oder Bündnisses zu sichern.
  2. Geopolitische Strategie: Solche Aktionen könnten Teil einer grösseren geopolitischen Strategie sein, um Machtverhältnisse zu beeinflussen oder Abschreckungspotenziale zu erhöhen.
  3. Innovationsvorsprung: Durch die Entwicklung und Erprobung neuer Technologien könnte Rheinmetall sich einen Innovationsvorsprung auf dem globalen Rüstungsmarkt verschaffen.
  4. Druck auf die Schweiz: Es könnte durch ein solches Ereignis der Druck auf die Schweizer Regierung erhöht werden, der NATO beizutreten.

Zusammenfassung

Diese hypothetischen Szenarien deuten darauf hin, dass die Gründe für ein solches Ereignis vielfältig und komplex sein können. Sie reichen von äusserem Zwang und Erpressung über strategische und militärische Ziele bis hin zu finanziellen Anreizen und technologischen Entwicklungen. In jedem Fall würden solche Aktionen tiefgehende ethische, rechtliche und sicherheitspolitische Implikationen haben.
Ende der KI-Antwort.

Wir waren erstaunt über die Offenheit und den augenscheinlichen Wunsch der KI, uns eine plausible Antwort zu geben. Wir überlassen es jedem selbst, eine überzeugende Antwort zu finden.

Druckerhöhung auf die Schweiz?

Uns scheint vor allem das letztgenannte Ziel, den Druck auf die Schweiz zu erhöhen, der NATO beizutreten, als nachvollziehbar und äusserst schlüssig, weil es Indizien gibt, dass es bei anderen jüngeren Beitritten zur NATO ähnlich gelagerte Vorfälle gab.

In diesem Zusammenhang ist es interessant, einige Ereignisse auf der Zeitachse im Umfeld des vermeintlichen Erdbebens am Ochsenboden näher anzusehen:

4. April 2023: Das einst neutrale Finnland tritt der NATO bei.
8. Juni 2023: Der Schweizer Nationalrat lehnt sofortiges 5-Milliarden-Paket für die Ukraine ab.
7. Oktober 2023: Explosion der Pipeline Baltic Connector zwischen Finnland und Estland.
24. Oktober 2023: Die Muttergesellschaft Rheinmetall AG und die ukrainische Verteidigungsindustrie JSC (ehemaliger Ukroboronprom) gründen ein Joint-Venture-Unternehmen in Kiew.

7. März 2024: Nach dem Einstellen der Untersuchungen der schwedischen Staatsanwaltschaft zu Nordstream tritt das zuvor neutrale Schweden der NATO bei.

29. Mai 2024: Von Januar bis Mai führt die NATO mit “Steadfast Defender 24“ die grösste Militärübung seit dem Kalten Krieg durch.
4. Juni 2024: Seismisches Ereignis am Ochsenboden / Kanton Schwyz
6. Juni 2024: Rheinmetall gibt auf der Luftfahrtmesse ILA eine Kooperation mit den US-Unternehmen Lockheed Martin und Northrop Grumman bekannt.
15. Juni 2024: Ukrainische Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock (Schweiz).
20. Juni 2024: Rheinmetall bekommt von der deutschen Bundeswehr den grössten Auftrag seiner Firmengeschichte (die Lieferung von 155mm-Artilleriemunition im Wert von bis zu 8,5 Milliarden Euro brutto).
24. Juli 2024: Rheinmetall erhält ersten Auftrag der ukrainischen Regierung zur technischen Ausstattung einer Munitionsfabrik in der Ukraine (dreistelliger Millionenbetrag).
26. Juli 2024: Rheinmetall wird mit der Herstellung und Lieferung von 81mm Mörser Cargo Munition durch die Schweizerische Eidgenossenschaft beauftragt. Der Auftrag hat einen Gesamtwert im mittleren zweistelligen Millionen EUR-Bereich.

Schliesslich sei an dieser Stelle noch auf ein interessantes Interview mit dem deutschen Investigativ-Journalisten Dirk Pohlmann im Juli 2024 hingewiesen: Er sagt darin:

„Die NATO ist zu Ende, heisst es nun, wenn Trump wieder US-Präsident wird.

Das ist ein Faktor. Trump hat ja von Anfang an gefordert, dass die europäischen Mitgliedsstaaten die Kosten für die NATO tragen, mindestens zwei Prozent, eher Richtung vier Prozent vom jeweiligen Bruttosozialprodukt. Er will also wie ein Vermieter, wo die Leute nicht die Miete komplett bezahlen, sagen: ich schmeisse euch raus. Das war seine Attitüde. Doch dafür ist die NATO als Instrument für imperiale Massnahmen zu wichtig, als dass man Mitglieder rausschmeisst. Die müssen in der NATO bleiben und wenn sie weniger bezahlen, dann wird das anders geregelt nach dem Motto: Wir werden die schon auf Linie kriegen.“

Länder “auf Linie” kriegen

Wir haben gerade in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Beispiele gesehen, wie man Länder “auf Linie kriegt“. Eines der spektakulärsten ist die Sprengung der Nord-Stream-Pipeline.

Wer fasst die heisse Kartoffel an?

Abschliessend können wir sagen: Ausser der Weltwoche und TransitionTV griff bislang kein Schweizer Medium die brisanten Hinweise auf ein ungewöhnliches Ereignis im Schwyzerischen Ochsenboden für eigene Recherchen und breite Veröffentlichung auf. Auch die Politik blieb bislang weitgehend stumm. Möchte niemand diese heisse Kartoffel anfassen? WIR würden unsere hier aufgezeigten Verdachtsmomente nur zu gerne widerlegen lassen. Zum Wohle des Schweizer Volkes und aller Einwohner der Schweiz!

Unsere verbindlichen AGB gemäss unserer VERFASSUNG

Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung:

Im Speziellen:

Art. 2 Die schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes (nicht die Interessen von fremden Mächten).

Art. 3
 Die Kantone sind souverän.

Art. 5 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das RECHT.

Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung (für unsere freiheitlichen Grundrechte).

Vollversion Bundesverfassung

Handeln Sie entsprechend und zwar JETZT! Wir erwarten von Ihnen eine vollständige Investigation und die Verteidigung unseres Vaterlands und nicht seine Auslieferung an fremde Befehlsgewalten.

Für Fragen, strategische/taktische Beratungen und/oder Aussprachen stelle ich mich gerne zu Verfügung. Wir freuen uns über jede Kontaktaufnahme.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüssen, bien cordialement, con ordiali saluti, cun cordials sal, best regards

Christian Oesch, Präsident, in Zusammenarbeit mit Beiratsmitgliedern
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