15-Jährige tot nach Impfung – Staatsanwältin: „Niemand kann verantwortlich gemacht werden“

Bild: freepik

Im November verstarb ein 15-jähriges Mädchen im Landkreis Bayreuth nach ihrer zweiten Covid-Impfung mit dem Pfizer-Vakzin. Die Mutter sah die Impfung als ursächlich für den Tod ihrer Tochter an, die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Eine Obduktion ergab Anzeichen einer Herzerkrankung; die Impfung als Ursache steht weiter im Raum. Jedoch: Zur Verantwortung gezogen werden kann laut Staatsanwaltschaft niemand.

Wie das Bayreuther Tagblatt unter Bezugnahme auf eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth berichtet, konnte keine fehlerhafte Verabreichung des Impfstoffs nachgewiesen werden. Auch eine Thrombose sei nicht entstanden. Die Rechtsmedizin entdeckte jedoch eine Herzerkrankung: Entweder sei das Mädchen an einer Lungenentzündung im Zusammenhang mit einer vorbestehenden Herzkrankheit verstorben – oder aber an einer durch die Impfung induzierten Myokarditis. Der Mutter zufolge war vor der Impfung und der Behandlung im Krankenhaus keine Herzerkrankung bei ihrer Tochter bekannt gewesen. Die Sprecherin und Oberstaatsanwältin betonte, dass die Vermutung einer impfinduzierten Myokarditis nicht abschließend bewiesen sei, hielt aber auch fest, dass selbst dann, wenn die Impfung Schuld am Tod des Mädchens sein sollte, kein Verfahren eröffnet würde. Das Bayreuther Tagblatt zitiert:

Auch wenn die Corona-Impfung Schuld an dem Tod des Mädchens sein sollte, werde kein Verfahren eröffnet. „Es ist eine bekannte – sehr seltene – Nebenwirkung.“ Da diese Nebenwirkung bekannt sei, könne auch hier niemand rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Für die Familie des Mädchens dürfte das einem Schlag ins Gesicht gleichkommen. Der Oberstaatsanwältin zufolge kann die Mutter gegen diese Entscheidung noch vorgehen – dann würde der Fall in die nächste Instanz gehen. Sie berichtete zudem, dass der Fall durch das zuständige Klinikum an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet worden sei. Zumindest im letzten Sicherheitsbericht des PEI vom 23.12.2021 taucht der Todesfall des Mädchens jedoch nicht auf.

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