Eine der aus dem Ausland finanzierten Terrororganisationen, die vorgeblich „das Klima retten“ wollen, sind die „Tyre Extinguishers“. Diese haben nun auch zum wiederholten Mal in Österreich zugeschlagen und bei SUVs die Luft aus einem Reifen gelassen. Der Fahrer bemerkte es zu spät, wollte bremsen und geriet ins Schleudern. Er rammte einen Fußgänger und drückte ihn gegen eine Mauer.
Im Juristendeutsch nennt man den Vorgang „Billigend in Kauf nehmen“. Durch den Terror an abgestellten Fahrzeugen, die durch das Ablassen der Luft aus einem oder mehreren Reifen fahruntauglich gemacht werden, werden schwere Verkehrsunfälle – auch mit Verletzten oder gar Toten – billigend in Kauf genommen. Freilich kann man argumentieren, dass der Fahrer zum Rundgang um sein Fahrzeug verpflichtet ist, um es auf Schäden zu untersuchen. Doch wer macht das wirklich? Das ist nicht unbedingt die beobachtbare Lebensrealität, wie wir alle wissen.
Vielmehr war von vornherein klar und berechenbar, dass früher oder später ein Autofahrer den Schaden an seinem Fahrzeug nicht bemerken wird. Möglicherweise ein Mensch in Zeitnot oder jemand ohne großes Feingefühl – denn einen platten Reifen kann man durchaus recht schnell spüren, wenn auch vielleicht noch nicht beim Ausparken.
Genau das ist nun in Wien-Döbling passiert. Die Terroristen hatten einem Mercedes-Fahrer die Luft aus einem Reifen abgelassen. Es ist anzunehmen, dass es sich nicht um einen der Luxus-SUVs mit ukrainischem Kennzeichen handelte, die zu Hunderten über das Wiener Gemeindegebiet verstreut parken, sondern um ein Auto eines autochthonen Bürgers, die man bekanntlich viel lieber drangsaliert und belästigt.
Der Fahrer bemerkte erst auf der Straße, dass etwas nicht stimmte und trat auf die Bremse. Laut Boulevard-Zeitung Heute geriet der Wagen ins Schlittern. Dies könnte auch den bitterkalten Temperaturen geschuldet sein, gestern hatte es teilweise weniger als minus zehn Grad. Das Fahrzeug geriet auf den Gehsteig, erfasste einen Fußgänger und drückte ihn gegen eine Mauer. Vom Parkplatz bis zum Unfallort hatte er gerade einmal 400 Meter zurückgelegt.
Glück im Unglück
Der geschockte Fußgänger erklärte, nicht verletzt zu sein und verzichtete auf eine medizinische Untersuchung oder Behandlung. Das hätte freilich auch ganz anders ausgehen können, von Querschnittlähmung bis hin zum Tod ist alles möglich, wenn ein mehrere Tonnen schweres Fahrzeug jemanden gegen eine Wand quetscht. Im Volksmund sagt man, da müssen viele Schutzengel beteiligt gewesen sein.
Die Zeitung Heute zitiert die Wiener Polizei mit der Aussage, dass man nicht gegen die Aktivisten vorgehen würde, da ja nur die Luft ausgelassen wird und deshalb keine Sachbeschädigung vorliegt. Anwendbare Strafgesetze sind den Beamten dort offenbar nicht geläufig. Ein gelinder Vorwurf wäre die Besitzstörung (§ 339 ABGB). Diese muss allerdings privat zur Anzeige gebracht werden. Etwas treffender, § 89 StGB, Gefährdung der körperlichen Sicherheit:
§ 89. StGB – Gefährdung der körperlichen Sicherheit
Wer vorsätzlich, grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) oder fahrlässig unter den in § 81 Abs. 2 umschriebenen Umständen, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
Ebenso greifen könnte der Nötigungs-Paragraph § 105 StGB, den man auch den so genannten Klimaklebern vorhält. Aber wahrscheinlich müssen auch in Österreich Menschen schwer zu Schaden kommen, bis sich die Behörden bereit erklären, die Bürger vor den gefährlichen, sektenähnlichen Klimahysterikern zu schützen, die verschiedene kriminelle Organisationen gebildet haben. Viel lieber verfolgt das grüne Justizministerium Menschen mit „falscher“ und abweichender Meinung. Wir werden jedenfalls mit einer Presseanfrage nachsetzen, ob das wirklich der volle Ernst von Polizei und Staatsanwaltschaft ist, hier keine Verfolgungshandlungen zu setzen.
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