Wahnsinn: Die Regierung will die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich anheben, um das Milliardenloch der Krankenkassen zu stopfen. Statt endlich die Ausgaben zu reduzieren und aufzuhören, als Weltsozialamt zu fungieren, will man jene, die das Land am Laufen halten, noch mehr auspressen. Für Arbeitnehmer könnten die Beiträge um bis zu 220 Euro im Monat steigen, für Selbstständige somit um bis zu 440 Euro.
Schon jetzt ist die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland viel zu hoch, bei einem verheirateten Paar mit Kindern liegt die Abgabenquote durchschnittlich bei 40,8 Prozent. Die Steuerzahler, die das Land am Laufen halten, sind regelrechte Melkkühe. Nun plant die Regierung, diese noch mehr zu auszupressen, denn die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen verzeichnen ein Minus von 17 Milliarden Euro. Nachdem es Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ablehnt, das Milliardenloch im Gesundheitssystem mit Steuergeldern zu stopfen, liebäugeln SPD und Grüne mit einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Es sei sinnvoll, über eine „deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze“ in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu diskutieren, erklärte die stellvertretende SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt gegenüber dem „Handelsblatt“.
Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent des Verdienstes und die Grenze, bis zu der Kassenpatienten Beiträge zahlen müssen, bei 4987,50 Euro Bruttolohn im Monat. Der Zusatzbeitrag, den die Versicherer erheben dürfen, beträgt 1,6 Prozent. Schon jetzt zahlen Besserverdiener in der GKV einen höheren Beitrag als die meisten Privatversicherten, teils über 900 Euro monatlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen diese Beiträge je zur Hälfte. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt, sie wird dabei an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst.
„Bürgerversicherung“ durch die Hintertür
Wenn es nach SPD und Grünen geht, soll die Beitragsbemessungsgrenze an das Niveau der Rentenversicherung angeglichen werden, das zurzeit bei 7100 Euro in Ostdeutschland und 7300 Euro im Westen liegt. Das würde bedeuten, dass Besserverdiener mit einer Erhöhung von 220 Euro monatlich rechnen müssten, Selbstständige gar mit dem Doppelten. Was die Rentenversicherung mit der Krankenversicherung zu tun hat, bleibt offen. Höhere Rentenbeiträge sichern eine höhere Rente, während höhere Krankenkassenbeiträge den Einzahlern keine besseren individuellen Leistungen bescheren. Von Gerechtigkeit kann hier keine Rede sein: Der gezahlte Beitrag steht in keinem Verhältnis zur erhaltenen Leistung. Wer nichts zahlt und andere für sich aufkommen lässt, darf sich dafür freuen.
Mit der Beitragsbemessungsgrenze würde auch die Grenze für die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenkasse steigen. Diese gibt vor, ab welchem Einkommen für Arbeitnehmer und Beamte sowie Selbstständige ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist und liegt derzeit bei 5500 Euro Bruttomonatslohn. Mit dem Anstieg der Pflichtversicherungsgrenze wäre es weniger Arbeitnehmern möglich, in die private Krankenversicherung zu „flüchten“. Durch ausbleibende neue Mitglieder bekämen dann die privaten Krankenkassen Probleme, der Verband der privaten Krankenkassen warnt daher vor einer Einführung der „Bürgerversicherung durch die Hintertür“, also der Aufhebung des dualen System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Aufgeblähtes System: Forderungen nach Reform der Ausgabenpolitik
Für den Vorstoß gibt es Gegenwind von Krankenkassen und Arbeitgebervertretern. Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeberverbände, gab zu bedenken, dass durch eine Erhöhung der Bemessungsgrenze Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark belastet würden, so würden die Lohnzusatzkosten für Kranken- und Pflegeversicherung bei den Arbeitgebern um bis zu 46,4 Prozent steigen. „Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wäre nichts anderes als eine Sondersteuer auf den Faktor Arbeit“, stellte Brossardt fest.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht ein „Ausgabenproblem“ und erklärte auf Anfrage, „Reparaturmaßnahmen auf der Einnahmeseite lösen kein einziges Problem auf der Ausgabenseite“.
Carola Reimann, die Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, wies auf eine „alleinige Belastung“ der Beitragszahler“ hin. Sie forderte, dass die Regierung stattdessen die Kosten für Bürgergeldempfänger übernehmen solle, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Außerdem brauche es eine an den „Einnahmen orientierte Ausgabenpolitik“.
Die FDP fordert ebenfalls eine Kürzung der Ausgaben anstatt einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Andrew Ullmann, der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, vertritt die Ansicht: „Mehr Geld im System würde nicht zu mehr Effizienz, sondern zu einem noch weiter aufgeblähten System führen und damit einen Teufelskreis in Gang setzen.“
Deutschland als Weltsozialamt
Das Milliardendefizit im Gesundheitssystem ist angesichts der Massenzuwanderung von Migranten in die Sozialsysteme in keiner Weise verwunderlich. Millionen Zuwanderer nehmen das deutsche Gesundheits- und Sozialsystem in Anspruch, obwohl sie nie etwas eingezahlt haben und die meisten auch nie etwas einzahlen werden. Dazu kommt noch rund eine Million Ukrainer, ebenfalls mit einem Blankoscheck für Rundumversorgung. Deutschland ist längst zum Weltsozialamt degradiert worden und die linke Ampel-Regierung möchte daran auch nichts ändern. Die Auswirkungen der völlig verfehlten Asylpolitik wie beispielsweise die steigende Kriminalität, Wohnungsmangel und unbezahlbare Mieten sowie nun auch das Milliardenloch im Gesundheitssystem zeigen sich immer deutlicher. Die pharma-hörige Corona-Politik tat ihr Übriges…