Vorbild Corona-Maßnahmen: Berater fordern deutsche Politik zur Erzwingung klimafreundlichen Verhaltens auf

Bild: freepik

Ein Sondergutachten des „Sachverständigenrat für Umweltfragen“ (SRU), der die deutsche Bundesregierung berät, fordert die Politik dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung zu klimafreundlichem Verhalten zu drängen. Als Vorbild werden dabei die grundrechtsfeindlichen Corona-Maßnahmen angeführt.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Das 222 Seiten starke „Gutachten“ mit dem Titel „Politik in der Pflicht: Umweltfreundliches Verhalten erleichtern“ bemängelt ein umweltunfreundliches Verhalten der Menschen in Deutschland und konstatiert: „Es ist überfällig, umweltrelevantes Verhalten stärker durch politische Maßnahmen zu adressieren.“ Die Umweltpolitik solle hierbei aus den Erfahrungen der letzten Jahre lernen, denn diese hätten gezeigt, dass es möglich sei, „politische Maßnahmen, die auf Verhaltensänderungen abzielen, zu beschließen und umzusetzen“.

Die genannten Maßnahmen verlangten den Menschen ohne Zweifel viel ab und im Einzelnen war das erforderliche Ausmaß der Einschränkungen ebenso umstritten wie die Verteilung der Belastungen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Trotzdem zeigen die beiden Krisensituationen, dass politische Maßnahmen, die das Verhalten der Bürger:innen durchaus empfindlich einschränken können, möglich sind, wenn die Bedrohung entsprechend groß und die Bedeutung des Schutzgutes – wie in diesen Beispielen Gesundheit und Energieversorgung – anerkannt ist. Es gelingt dem Staat (wenn auch nicht in jedem Einzelfall), Maßnahmen so zu konfigurieren, dass sie das Ziel unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erreichen. Es ist zudem offensichtlich möglich, politische Maßnahmen so zu gestalten und zu vermitteln, dass sie von einer Mehrheit unterstützt werden. Politiker:innen wollen besonders in der Krise Handlungsfähigkeit demonstrieren und das Richtige tun – auch wenn die Auffassungen darüber, was genau das Richtige ist, weder zwischen Expert:innen noch innerhalb einer Regierungskoalition einheitlich sind.

Quelle: Sondergutachten SRU, S. 26
Das gesamte Dokument finden Sie auf der Website des SRU.

Während die Bevölkerung unverändert eine juristische Aufarbeitung der keineswegs „verhältnismäßigen“ (weil in Wahrheit wirkungslosen) Grundrechtsbeschränkungen in der sogenannten Pandemie fordert, kommt also der SRU daher und impliziert, dass eben dieses Unrecht im Sinne der „Umwelt“ (gemeint ist das Klimanarrativ) durchaus wiederholt werden könnte.

Zwang genieße „große Unterstützung“

Man stellt zwar fest, es sei nicht Aufgabe der Politik, das „gewünschte Verhalten durchweg gesetzlich anzuordnen“ (man beachte hier das Wort „durchweg“ – teilweise wünscht man sich die Anordnung nämlich sehr wohl!), doch neben „Anreizen“ müssten eben auch Belastungen in Form der CO2-Steuer auferlegt werden und es brauche Verzicht und Konsumreduktion seitens der Bürger. Später konstatiert man sogar ganz frech, die Politik dürfe „regulative Instrumente nicht von vornherein ausschließen“ (S. 165), wobei der Terminus „regulative Instrumente“ zuvor (S. 54) korrekt mit „Zwang“ übersetzt wurde. Diese Instrumente „genießen überraschend große Unterstützung“, so liest man.

Beispielhaft empfiehlt der SRU, Fleisch und Fleischprodukte durch Erhöhung der Mehrwertsteuer zu verteuern oder für Gebäudeeigentümer „neue Sanierungsanlässe“ zu schaffen, sprich, teure Sanierungen durch neue Richtlinien gesetzlich zu erzwingen. Das Eingreifen nicht nur in Portemonnaie und Speiseplan, sondern auch in die Gesundheit der Bürger und den einstmals geschützten Raum der eigenen vier Wände, ist für die Verfasser demnach vollkommen selbstverständlich und alternativlos.

Erziehungsberechtigte des Volks?

Über die totalitären Fantasien der Ökofaschisten müssen an dieser Stelle keine weiteren Worte verloren werden, ihre Anhänger entlarven sich mit ihrem grünbraunen Gedankengut stets erfolgreich selbst. Die genannten Beispiele bilden nicht einmal einen Bruchteil dessen ab, was die lobbyistengesteuerte Klima-Agenda den Menschen für Kosten und Einschränkungen beschert. Fakt ist: Der Bürger hat nicht nur das Recht, sondern gewissermaßen auch die Pflicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung dies durchaus ernst nimmt, hat die sogenannte Pandemie gezeigt.

Die fehlende Aufarbeitung des Corona-Unrechts dürfte auch dazu dienen, sich die Möglichkeit einer Wiederholung unter dem Deckmantel der nächsten Krise offenzuhalten. Dass die Bevölkerung sich eine erneute Entrechtung gefallen lässt, konnte sich hier jedoch als gefährliche Fehlannahme einer realitätsfernen und größenwahnsinnigen Politiker- und Wissenschaftlerkaste herausstellen, die sich als Erziehungsberechtigter eines ganzen Volks aufspielen möchte. Diese Personen haben kein Recht, das Verhalten der Bürger zu maßregeln, nur weil es ihrer persönlichen Agenda widerspricht. Und es wird ihnen entsprechend auch nicht gelingen.

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