Staatsanwaltschaft: Keine Strafverfolgung für A. Ehrlich nach Hitler-Mahnrede in Mauthausen

Bild: Alexander Ehrlich

Von blindem Hass getrieben stürzte sich im Vorjahr das „übliche verdächtige“ Mediennetzwerk auf den Friedensaktivisten Alexander Ehrlich. Dieser hatte mit einer verunglückten Aktion auf sich aufmerksam gemacht. Ausgerechnet in Mauthausen spielte er eine Hitlerrede per Lautsprecher ab – um zu warnen, dass es nicht wieder so weit kommt. Die Medien rissen dies aus dem Kontext, machten ihn zum Neonazi. Die Staatsanwaltschaft studierte ein Jahr lang die Umstände und Videoaufnahmen und stellte das Verfahren ein.

Es geschah auf Zuruf linker Aktivisten und Denunzianten. Diese nahmen ein kurzes Stück eines Livemitschnitts der Aktion in Mauthausen und stellten dieses in anderem Kontext dar. Auch wenn für alle die Unschuldsvermutung gilt, der Verdacht ist naheliegend, dass dies zum Zweck der schweren, nachhaltigen Rufschädigung geschah. Die mit den Antifa-Aktivisten verbundenen Systemmedien recherchierten nicht, nahmen deren Angaben für bare Münze und führten eine Vernichtungskampagne gegen Ehrlich. Dieser musste nun ein Jahr lang zittern, bis die Staatsanwaltschaft das entschied, was nach Sichtung der Videos eindeutig zu entscheiden war: Es gibt keinen Grund zur weiteren Verfolgung.

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Es ist leider nicht zu erwarten, dass die Systemmedien den Schaden wiedergutmachen, der durch ihre einseitige und objektivitätsferne Berichterstattung angerichtet wurde. Im Verurteilen sind all jene Medienhäuser und ihre Journalisten immer vorne mit dabei – doch im Aufarbeiten ist man zurückhaltend und wortkarg. Eigene Fehler zuzugeben, erfordert eben menschliche Größe. An sich könnte Ehrlich all jene klagen, die ihn falsch als Neonazi verdächtigt haben und zumeist nicht einmal auf die Unschuldsvermutung hinwiesen.

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