Urteil im Fall Luise (†12): Täterinnen müssen Familie 144.400 Euro zahlen

Symbolbild: KI

Mehr als drei Jahre nach dem brutalen Mord an der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat das Landgericht Koblenz am 28. Mai 2026 ein wegweisendes Zivilurteil gesprochen. Die beiden Täterinnen müssen der Familie des Opfers insgesamt 144.400 Euro zahlen. Aufgrund ihres Alters waren die Täterinnen strafunmündig – um zumindest irgendeine Art von Strafe zu erwirken, klagten die Angehörigen des Mädchens nach dem Zivilrecht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Im März 2023 hatten zwei damals 12 und 13 Jahre alte Mitschülerinnen die zwölfjährige Luise unter einem Vorwand in einen einsamen Waldweg im Grenzgebiet zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelockt. Dort wollten sie das arglose Mädchen zunächst mit einem Plastikbeutel ersticken. Als Luise sich zur Wehr setzte, griffen die Täterinnen zum Messer und stachen 74 Mal auf sie ein. Die 12-Jährige starb an Blutverlust und einem Lungenkollaps.

Weil die Täterinnen zur Tatzeit strafunmündig waren, konnte es keinen Strafprozess geben. Luises Eltern und ihre Schwester klagten daher zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht Koblenz stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Täterinnen die erforderliche Einsichtsfähigkeit besaßen und die Tat „heimtückisch und aus niederen Beweggründen“ begangen hätten.

Am Donnerstag hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass die Täterinnen den Eltern und der Schwester insgesamt 144.400 Euro zahlen müssen. Diese Summe setzt sich aus Schmerzensgeld, Anwalts- und Beerdigungskosten zusammen.

Von den 125.000 Euro Schmerzensgeld erhalten die Eltern zusammen 55.000 Euro – Luises Mutter 30.000 und ihr Vater 25.000 Euro – und ihre Schwester 30.000 Euro. An Beerdigungs- und Anwaltskosten sprach das Gericht der Familie rund 20.000 Euro zu. Da das Gericht davon ausgeht, dass Luise vor ihrem Tod sehr gelitten hat, wurde ihr selbst eine Entschädigung von 40.000 Euro zugesprochen – dieses Geld steht den Eltern als Erben zu.

Dazu kommen noch Folgekosten in der Zukunft, beispielsweise für psychiatrische Behandlungen. „Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen hat, haben die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einzustehen“, entschied das Gericht. Damit könnten auf die Täterinnen noch deutlich höhere Forderungen zukommen.

Zusätzlich müssen sie 15.300 Euro Schadensersatz für die Beerdigungskosten zahlen und weitere 4.400 Euro für den Anwalt der Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall gilt als juristisches Novum. In Deutschland haften Minderjährige ab sieben Jahren zivilrechtlich, wenn sie das Unrecht ihrer Handlung erkennen konnten (§ 828 BGB). Das Gericht bejahte diese Voraussetzung klar.

Die Zahlungspflicht trifft die beiden Täterinnen selbst – nicht automatisch deren Eltern. Die Summe wird fällig, sobald die Verurteilten über entsprechendes Vermögen oder Einkommen verfügen.

Die Familie von Luise hatte mit der Klage bewusst ein Zeichen setzen wollen: Auch bei strafunmündigen Tätern darf eine solche Tat nicht folgenlos bleiben. Das Urteil ist ein kleines Zeichen der Genugtuung – die Täterinnen kommen zumindest nicht komplett ungeschoren davon. Auch wenn sie strafrechtlich nicht belangt werden konnten, haften sie zivilrechtlich, und das lebenslang. Jedoch kann kein Euro der Welt einer Mutter, einem Vater oder einer Schwester die Tochter bzw. Schwester zurückbringen. Es lindert nicht den Schmerz und die lebenslange Trauer und das Loch, das durch diese Tat in die Familie gerissen wurde.

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