Ein Kinderschänder verlässt den Gerichtssaal als freier Mann. Der 25-jährige Nachmittagsbetreuer Souleymane D. hat sich an einem vierjährigen Mädchen vergangen. Die Pariser Kuscheljustiz verhängte auf dieses Verbrechen an einem wehrlosen Kleinkind eine reine Bewährungsstrafe. So lange der Afrikaner seine Auflagen erfüllt, muss er für den sexuellen Missbrauch keinen einzigen Tag hinter Gitter.
Das Urteil des Pariser Strafgerichts ist der erste Schuldspruch im sogenannten Périscolaire-Skandal, der die französische Hauptstadt in Atem hält. Zwischen Juli 2023 und Oktober 2025 nutzte Souleymane D. seine Position in einem Freizeitzentrum im 10. Arrondissement für seine perversen Triebe. Das Opfer war ein gerade mal vier Jahre altes kleines Mädchen. Während das Mädchen ihren Eltern die Übergriffe mutig und detailreich schilderte, log der Angeklagte vor Gericht, dass sich die Balken bogen. Zuerst wollte er das Kind gar nicht gekannt haben. Dann bestritt er plötzlich jeden Körperkontakt. Als diese Version nicht mehr zu halten war, hieß es auf einmal, er habe das Mädchen nur „gekitzelt“.
🇫🇷 JUST IN: A 25-year-old after-school activity leader has been convicted in Paris of sexually assaulting a child aged between 3 and 5.
— Remix News & Views (@RMXnews) July 12, 2026
Souleymane D. has just been sentenced 18 months in prison with a suspended sentence.
The family's lawyer described the verdict as "a relief,"… pic.twitter.com/kh6JEM0A5C
Doch die Anklage entlarvte diese ständigen Ausreden. Die Aussage des Kindes war schlüssig, zudem hatten die Ermittler auf dem Handy des 25-jährigen Mannes afrikanischer Herkunft längst Fotos von unzulässigem Körperkontakt mit Kindern sichergestellt. Auch die räumlichen Gegebenheiten des Zentrums passten exakt zur Tatbeschreibung. Doch ins Gefängnis muss die ungelernte Hilfskraft (!) nicht. Die Freiheitsstrafe von 18 Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit wird auf 30 Monate (zweieinhalb Jahre) festgesetzt. In dieser Zeit steht der Verurteilte unter der Aufsicht der Justiz (Bewährungshelfer) und muss bestimmte Pflichten erfüllen.
Zwar darf Souleymane D. künftig nicht mehr mit Minderjährigen arbeiten, muss in psychologische Behandlung und wird ins Sexualstraftäterregister (FIJAIS) eingetragen, doch ein Gefängnis sieht er nur von innen, wenn er gegen die Auflagen verstößt. Nun hat der afrikanische Sextäter sogar noch zehn Tage Zeit, gegen dieses ohnehin schon milde Urteil in Berufung zu gehen. Der Anwalt der Familie nannte den Schuldspruch dennoch eine „Erleichterung“ – ein bitteres Eingeständnis, wenn man bedenkt, dass in Paris zuvor zwei ähnliche Täter mangels Beweisen einfach freigesprochen wurden.
🇫🇷11 staff members are accused of sexual assaults and rapes at the Saint-Dominique nursery school, in the 7th arrondissement of Paris, France.
— Remix News & Views (@RMXnews) March 27, 2026
"Look at that school behind us, that’s the school where my 3-year-old daughter was raped by several after-school care staff members,"… pic.twitter.com/unvnP8SUjM
Dieser Fall ist jedoch tragischer Einzelfall, sondern das Resultat eines katastrophalen Systemversagens. Der Skandal um das städtische Betreuungspersonal betrifft inzwischen über 100 öffentliche Schulen quer durch alle Arrondissements. Allein im Jahr 2026 hat die Stadt Paris 132 Nachmittagsbetreuer suspendiert – 52 davon explizit wegen des Verdachts auf sexuelle Gewalt oder sexistische Übergriffe. Bereits 2025 gab es Dutzende ähnliche Fälle.
Während die Stadtverwaltung um Bürgermeister Emmanuel Grégoire nun versucht, den Skandal mit einem 20-Millionen-Euro-Aktionsplan, Untersuchungskommissionen und sogenannten „Bürgerkonventen“ zuzuschütten, herrscht bei den Eltern blanke Wut. Initiativen wie #MeTooEcole prangern an, dass den Aussagen der betroffenen Kinder von der Justiz systematisch misstraut wird, solange keine harten materiellen Beweise vorliegen. Die Reaktion eines Elternteils nach dem aktuellen Urteil bringt die Verzweiflung auf den Punkt: „Ich bin angewidert… trotz allem wird das Wort der Kinder infrage gestellt.“





