Schadenersatzforderungen für Impfschäden bis 1 Million Euro: Auch bei Erfolg vor Gericht zahlt der Steuerzahler

Bild: freepik / BillionPhotos

Auf die Hersteller der experimentellen Covid-Impfungen rollt in Deutschland eine Prozesslawine zu: Zahlreiche Impfgeschädigte ziehen vor Gericht, um Schadenersatz für ihre erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigungen zu fordern. Nicht wenige wurden nach dem Covid-Schuss komplett aus dem Alltag gerissen, sind bis heute arbeitsunfähig und kämpfen mit bleibenden Einschränkungen. Eine Sache, die jedoch gern ignoriert wird, obwohl sie von Kritikern des Impfexperiments seit Jahren angeprangert wird: Auch wenn diese Menschen vor Gericht Erfolg haben, so sind es nicht die Hersteller, die dafür gerade stehen müssen. Die Zeche zahlen müssen die Steuerzahler.

Die Geschichten der Menschen, die durch die experimentellen Impfstoffe geschädigt wurden, machen betroffen. Auch der Mainstream kommt nicht mehr umhin, über sie zu berichten. Vor Gericht werden sie es dennoch alles andere als einfach haben: Die Bundesregierung hatte schon 2020 mit einer Verordnung, die mehrere Juristen für rechtswidrig halten, dafür gesorgt, dass die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zusätzlich massiv erschwert wird. Dennoch sind derzeitig rund 180 Fälle von Personen bekannt, die wegen ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung nach der Impfung vor Gericht ziehen. Ihnen und ihren Anwälten kann dabei nur viel Erfolg gewünscht werden.

Jedoch: Ein erfolgreicher Prozess steht, so sehr er den Betroffenen zu wünschen ist, eben nicht für einen Sieg der Gerechtigkeit. Denn die Hersteller, deren Produkte Menschen Schaden zugefügt haben, sind per Vertrag nicht diejenigen, die Prozesskosten und Schadenersatz zahlen müssen: Sie können all das dem deutschen Staat in Rechnung stellen, womit es die Steuerzahler sind, die dafür aufkommen dürfen. Das ist für Betroffene und die Gesellschaft untragbar – und für Big Pharma nichts anderes als ein fettes „Weiter so!“.

Lesen Sie hier alles zu den Verträgen mit den Impfstoffherstellern:

Auch Anwalt Joachim Cäsar-Preller kritisierte jüngst gegenüber der „Bild„: „Impfstoff-Hersteller wie Biontech haften nicht für Impfschäden. Das ist ein Skandal!“ Obwohl die Hersteller Milliardengewinne eingefahren haben, müssen sie die Kosten für Prozesse und Schadenersatz nicht selbst tragen. Der Anwalt gab an dieser Stelle auch eine Übersicht über Schadenersatzforderungen für unterschiedliche Schädigungen durch die Impfung:

  • Chronisches Erschöpfungssyndrom: max. 80 000 Euro
  • Autoimmunerkrankungen wie Multiple Sklerose: max. 100 000 Euro
  • Herzmuskel oder Herzbeutelentzündung: max. 120 000 Euro
  • Erblinden eines Auges, Ertauben eines Ohres: max. 150 000 Euro
  • Thrombosen in Hirn oder Herz ohne Todesfolge: max. 150 000 Euro
  • Thrombosen in Hirn oder Herz mit Todesfolge: max. 1. Mio. Euro
Quelle: RA Cäsar-Preller / Bild.de

Dass die Verträge, die die EU mit den Impfstoffherstellern geschlossen hat und die dieses Unrecht ermöglichen, für die Bevölkerung kriminell anmuten, scheint den jeweiligen Regierungen der Mitgliedsstaaten dabei bis heute – auch in Anbetracht zahlreicher Impfnebenwirkungen und -schäden – mehrheitlich herzlich egal zu sein. Nicht nur, dass die Impfungen von der Allgemeinheit (und somit auch jenen, die sie aus gutem Grund von Beginn an ablehnten) zwangsfinanziert wurden: Auch die negativen Konsequenzen trägt schlussendlich allein die Bevölkerung. Durch ihre Abgaben würden somit absurderweise selbst Impfgeschädigte und Menschen mit schweren Nebenwirkungen für etwaige Schadenersatzzahlungen mit aufkommen.

Eine Aufarbeitung des politischen Fehlverhaltens in der Corona-Krise ist mehr als überfällig. Den skandalösen Verträgen mit den gewissenlosen Pharmaunternehmen sollte dabei ganz besondere Beachtung geschenkt werden.

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