Rätsel um 2. Antrag zum Impfpflichtgesetz: Soll Verfahren beschleunigt werden?

Bildcollage: Report24; Fotografie Rechtsanwalt Beneder: Partei MFG

Weswegen wurde in Österreich zusätzlich zum Ministerialentwurf betreffend das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 vom 09.12.2021 wenige Tage später ein Individualantrag ohne Frist zur Abgabe von Stellungnahmen eingebracht? Rechtsanwalt Mag. Gerold Beneder analysiert mögliche Hintergründe und fordert die Bürger dazu auf, das Geschehen genau zu beobachten.

Zum Ministerialentwurf vom 09.12.2021 wurde nun seitens der ÖVP (Gabriela Schwarz, Abgeordnete zum Nationalrat) und der Grünen (Ralph Schallmeiner, Abgeordneter zum Nationalrat) am 16.12.2021 ein weiterer Antrag eingebracht. Mag. Gerold Beneder, Rechtsanwälte für Grundrechte, kündigte in seiner Stellungnahme vom 19.12.2021 eine Aufklärung dieses „interessanten Ereignisses im Parlament“ an. Folgende Fragen stellen sich ihm im Zusammenhang:

  • Möchte man sich weitere umfangreiche Stellungnahmen ersparen?
  • Möchte man aufgrund mangelnder Begeisterung der Bürger für die Covid-Impfpflicht dieses Verfahren beschleunigen?
  • Besteht die Absicht, den ursprünglichen Antrag zurückzuziehen und stattdessen über den neuen abzustimmen?
  • Soll der zweite Antrag in einem Antragspaket untergebracht werden, welches dann nicht so genau durchgelesen werden wird?
  • Möchte man sich möglicherweise Hintertüren offenhalten?

Stellungnahmen zu beiden Anträgen abgeben!

Beneder weist darauf hin, dass beim Individualantrag keine Frist für Stellungnahmen vorgesehen ist. Er geht davon aus, dass er mit dem ursprünglichen Ministerialentwurf nahezu deckungsgleich ist und nur geringfügige Abweichungen, etwa bei den Anmerkungen enthält. Wichtig ist, nun auch zu diesem neuen Antrag bzw. zu beiden Anträgen Stellungnahmen abzugeben. Beim Impfpflichtgesetz geht es um eine „Verpflichtung sämtlicher Staatsbürger, sich bis Jänner 2024 auf Geheiß des Gesetzgebers, auf Geheiß des Bundesministers etwas in den Körper injiziieren zu lassen.“ Etwas Derartiges hat es, so der Anwalt, in Österreich in den letzten 70 Jahren noch nicht gegeben.

Entsprechend genau sind die Vorgänge im Kontext des Impfpflichtgesetzes zu beobachten, besonders im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit über Weihnachten und Neujahr. Jeder ist angehalten, den Parlamentsserver regelmäßig im Auge zu behalten – etwas, das sich auch Beneder inzwischen angewöhnt hat, zu tun: „Wir bleiben am Ball. Zum Schluss wird das Licht und die Wahrheit siegen.“

Ministerialentwurf und Individualantrag:

Zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) vom 09.12.2021 gelangen Sie über diesen Link: COVID-19-Impfpflichtgesetz-COVID-19-IG (164/ME)

Stellungnahmen zu 164/ME können bis 10. Jänner 2022 hier eingebracht werden: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00164/index.shtml#tab-Stellungnahmen

Zum Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) vom 16.12.2021 gelangen Sie über diesen Link: COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (2173/A)

Stellungnahmen zu 2173/A können hier eingebracht werden: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02173/index.shtml#tab-Stellungnahmen

Eine genaue Beschreibung, wie eine Stellungnahme einzubringen ist, lesen Sie bei den Rechtsanwälten für Grundrechte:

IMPFPFLICHTGESETZ – Anleitung zur Stellungnahme

Abgeordnetenaufklärung als wichtiges Tool

An dieser Stelle sei erneut auf die Plattform zur Verhinderung der Impfpflicht der beiden Rechtsanwälte in Kooperation Höllwarth und Scheer hingewiesen. Neben anderen Initiativen steht dort jedem Bürger ein sehr benutzerfreundlich gestaltetes Werkzeug zur Abgeordnetenaufklärung kostenlos zur Verfügung:

„Unsere Idee dahinter ist, dass jeder Abgeordnete durch jeden betroffenen Bürger selbst postalisch einen Brief bekommen sollte, in dem einerseits dem Abgeordneten bekannt gegeben wird, dass der Betroffene in keiner Weise mit der Impfpflicht einverstanden ist, und andererseits mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Papers der Abgeordnete über den Irrweg der Impfpflicht aufgeklärt wird.

Es kann schon sein, und es ist letztlich Zweck der Aktion, dass dadurch jedem Abgeordneten durch den Berg an Post, den er zu bewältigen haben wird, klar gemacht wird, dass sein eigenes Abstimmungsverhalten beobachtet wird und bei der nächsten Wahl dazu führen kann, dass er sein Mandat verlieren könnte, wenn er gegen die Interessen seines Sprengels agiert.

Report24.news berichtete:

Erläuterungen und Vorlagen für Stellungnahmen von Peter Mayer:

Das Vorgehen der österreichischen Bundesregierung im Covid-19-Kontext ist keinesfalls alternativlos. Seit langem weisen Kritiker der Corona-Maßnahmen hierzulande darauf hin, dass in anderen Teilen der Welt der Umgang sowohl mit den Bürgern als auch mit der Erkrankung ein völlig anderer ist. Ein Beispiel: Kein Abstand, keine Masken und kein Grüner Pass in den USA

Im krassen Gegensatz dazu weist der Covid-19 Stringency Index, welcher alle Länder anhand von neun Kriterien wie Lockdown, Schulschließungen, Reisebeschränkungen etc. einordnet, folgendes aus: Die weltweit härtesten Corona-Massnahmen finden sich in Deutschland, gefolgt von China und Österreich. Die freiesten Länder sind: Togo, Schweden, Bahamas. Nachzulesen hier: Wer hat laut internationaler Forschung die härteste Corona-Diktatur weltweit? Platz 1: Deutschland. Platz 2: China. Platz 3: Österreich

Je mehr Bürger sich mittels Stellungnahme zum geplanten Impfpflichtgesetz ablehnend äußern, desto besser. Wer keine eigene verfassen möchte, hat die Möglichkeit, sich jenen des Wissenschafts – und Politbloggers Peter Mayer anzuschließen oder sich von ihnen inspirieren zu lassen:

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