Rechtsanwälte Höllwarth und Scheer: Plattform zur Verhinderung der Impfpflicht

Bilder: Screenshot PK / keine-impfpflicht.at, Hintergrund via freepik / ksandrphoto

Die Rechtsanwälte Mag. Höllwarth und Mag. Scheer traten bereits mit der Bekämpfung von Verordnungen und Gesetzen im Kontext der G-Regeln in Erscheinung. Nun machen sie in einer neuen Initiative auf breiter Front gegen die in Österreich ab 1. Februar 2022 geplante Impfpflicht mobil.

In einer Pressekonferenz am 26.11.2021 stellten sie ihr neues Projekt Plattform zur Verhinderung der Impfpflicht vor, das in Ergänzung zur bisherigen Initiative www.covid-beschwerde.at steht. Das Gesetz einer Impfpflicht wird, so betonen die Anwälte, nicht nur für jene Menschen gelten, die sich die Covid-Impfung nicht verabreichen lassen wollen. Ebenso werden Genesene davon umfasst, unabhängig von ihrer Immunisierung. Und es wird auch bereits Geimpfte treffen, weil diese zu regelmäßigen Auffrischungsimpfungen gezwungen werden. Höllwarth und Scheer vertreten die Ansicht, dass „medizinische Behandlungen etwas höchstpersönliches und individuelles“ sind, das nicht mittels Gesetz „über einen Kamm geschert“ werden darf. Partner ihrer Plattform können deswegen alle Bürger sein.

Die Pressekonferenz sehen Sie entweder unter www.keine-impfpflicht.at oder hier:

Auf der Webseite liest man dazu wie folgt (Hervorhebungen und Zwischentitel durch Redaktion):

Ein noch nie dagewesener Versuch

„Am 19. November 2021 hat der Bundeskanzler der Republik Österreich gemeinsam mit den Ministern der Bundesregierung in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass er plane, ab dem 1. Februar 2022 österreichweit eine Impfpflicht für alle – per Gesetz – einzuführen.
Diese Ankündigung ist ein noch nie dagewesener Versuch einer Bundesregierung in die Grundrechte der Staatsbürger und Bewohner des Landes, die uns allen durch das Staatsgrundgesetz, die Bundesverfassung, den EU-Vertrag als auch durch die europäische Menschenrechtskonvention zugesichert sind, einzugreifen.

Bereits am Tag nach der Ankündigung haben sicherlich über 100.000 Menschen allein in Wien gegen diese geplante Maßnahme demonstriert. Unabhängig von der persönlichen politischen Ansicht oder politischen Ausrichtung erkennen viele Österreicher, dass die geplante Impfpflicht eine gravierende Verletzung ihrer Rechte darstellen würde. Dieses Bewusstsein in der Bevölkerung für Grundrechte und das Unverständnis in deren Eingriff findet sich bei geimpften, genesenen und ungeimpften Menschen.“

Weder Corona-Leugner, noch Impfgegner

Die beiden Anwälte verstehen sich weder als „Corona-Leugner“, noch als „Impfgegner“. Sie notieren, dass sie die Impfung gegen Covid-19 für einen möglichen, jedoch nicht den einzigen Weg zur Bekämpfung der Pandemie halten. Bei ihrem Engagement gegen den Impfzwang haben sie die Wahrung der Menschenrechte im Sinne der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK und der Verfassungsbestimmungen im Fokus, wobei vor allem das Recht auf persönliche körperliche Unversehrtheit im Vordergrund steht. Niemand, so ihre Überzeugung, darf zu einer Impfung gezwungen werden. Auch darf die freie Entscheidung des Einzelnen, sich nicht impfen zu lassen, zu keinen Nachteilen gegenüber jenen Personen führen, welche die Impfung für sich in Anspruch nehmen.

Keine Zwangsbehandlungen

Keiner der bisherigen Impfstoffe verschafft, so halten Höllwarth und Scheer fest, die seitens der Politik zugesagte dauerhafte sterile Immunität. Die Ansicht, die Impfung sei ein „Game-Changer“, ist wissenschaftlich außerdem immer weniger haltbar. Das Problem der schweren Krankheitsverläufe bei vollständig geimpften Personen (Impfdurchbrüche) jedoch wird zunehmend größer:

„Unserer Ansicht nach, ist das wichtigste Werkzeug zur Unterbrechung der Infektionskette die flächendeckende Testung (mittels PCR-Test), sowie der rechtzeitige Aufbau eines ausreichenden medizinischen Infrastruktursystems durch das die wenigen tatsächlich schwer an SARS-CoV-2 erkrankten Personen angemessen behandelt werden können. Polit-Versagen darf nicht zur Verletzung der Grundrechte führen. Hinzu tritt, dass die Entscheidung über eine medizinische Behandlung ein fundamentales Grundrecht in unserem westeuropäischen Wertesystem ist, da es seit den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts Generalkonsens war, dass man keine Zwangsbehandlungen dulden muss, wenn andere Möglichkeiten offen stehen.“

Mit ihrer nun ins Leben gerufenen Initiative Plattform zur Verhinderung der Impfpflicht liegt ihnen daran, im Rahmen der juristischen Möglichkeiten „gegen ein allfälliges Impfpflicht-Gesetz vorzugehen, und zwar bereits zum einen im Vorfeld der Gesetzeswerdung, als auch zum anderen nach Verabschiedung des Gesetzes in Form von Gesetzesprüfungsanträgen beim Verfassungsgerichtshof, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und allenfalls weiteren Gerichtshöfen.“

An konkreten Schritten sind geplant:

„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will.“

Jean-Jacques Rousseau

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