RA Dr. Lichtl: Schadenersatzforderungen an Ungeimpfte sind Unsinn und Angstmache!

Symbolbilder: freepik (Hintergrund via BillionPhotos, Richter via luis_molinero)

Jüngste Äußerungen politischer Entscheidungsträger belegen: Die Skrupellosigkeit der österreichischen Bundesregierung und ihr Bestreben, möglichst viel Druck, Angst und Panik in der Bevölkerung zu erzeugen, um sie zur Covid-Impfung zu drängen, sind grenzenlos. RA Dr. Kurt Lichtl von den Rechtsanwälten für Grundrechten beruhigt. Die im Kontext des Impfpflichtgesetzes angesprochenen Szenarien wie etwa die Kündigung der Mietverträge Ungeimpfter sind Unsinn.

Verfassungsministerin Edtstadler (ÖVP): „Mit der Einführung der Impfpflicht ist es eigentlich rechtswidrig, in Österreich zu wohnen und nicht geimpft zu sein. Und daran können sich auch andere Konsequenzen knüpfen.“

Quelle: Edtstadler im TV: – „Kündigung für Ungeimpfte wahrscheinlich möglich“ | krone.at

Prof. Dr. Ganner vom Innsbrucker Institut für Zivilrecht erläuterte im Ö1-Gespräch, dass sich ab Inkrafttreten der Impfpflicht Ungeimpfte rechtswidrig verhalten würden. Eine ungeimpfte Person, die nachweislich einen anderen Menschen infiziert, könne, ähnlich wie bei Körperverletzung, vom Infizierten zur Erstattung der Behandlungskosten und des Verdienstentgangs aufgefordert werden. Schmerzensgeldforderungen würden ebenso drohen wie das Aufkommen für Begräbniskosten, der Unterhalt für Kinder und in gröberen Fällen die Abgeltung von Lebenspartnern und nahen Angehörigen für seelischen Schmerz. Außerdem hätten Vermieter die Option, Mietverträge zu kündigen, weil Ungeimpfte im selben Haus Risikopersonen gefährden könnten.

Szenarien finden keine Deckung im Gesetzesentwurf

Rechtsanwalt Dr. Kurt Lichtl hält in seiner Stellungnahme ‚Impfpflichtgesetz: Schadenersatzpflicht Ungeimpfter ist UNSINN!‚, die auch als Download verfügbar ist, wie folgt fest:

„Was die Regierung samt Teilen der Opposition mit der geplanten Einführung einer Impfpflicht (mangels Eigen- und Fremdschutz fälschlich als Impfung bezeichnet) gegen COVID-19 anrichtet, zeigt sich nicht nur darin, dass sich ein breiter Teil der Bevölkerung diesen massiven Eingriff in die Menschenrechte nicht gefallen lassen will, sondern auch darin, dass bereits jetzt – um den Druck zur Annahme der Genspritze zu erhöhen – juristische Szenarien diskutiert werden, die selbst im vorliegenden Entwurf keine Deckung finden. Dessen ungeachtet muss es oberstes Ziel der laufend betrogenen Bevölkerung – egal ob „geimpft“ oder nicht – sein, schon vor Beschluss dieses in der Demokratiegeschichte einmaligen Zwangsgesetzes mit allen Mitteln des zulässigen Widerstandes, dessen Einführung zu verhindern.

Vermutungen sollen Angst erzeugen, um Menschen zur Impfung zu drängen

Worum geht es: Nach Vorliegen des Entwurfes am 09.12.2021 gab es umgehend in den „Leitmedien“ verbreitete juristische Ansichten, wonach die Ablehnung der Impfpflicht nicht nur eine Verwaltungsstrafe sondern weitere rechtliche Konsequenzen, wie Schadenersatzklagen auf Verdienstentgang, Behandlungskosten, Schmerzensgeld usw, wenn sich Geimpfte anstecken, Kündigung von Versicherungen und Mietverträgen, bis hin zu gerichtlichen Strafverfahren drohen (Ö1 MJ 10.12.21, Kurier…). Rechtswissenschaftlich belegt wurde das nicht.

Diese Vermutungen dienen nur dem Zweck, weiter Angst und Panik beim gesunden ungeimpften Teil der Bevölkerung zu erzeugen.

Tatsächlich ist das COVID-19-IG im vorliegenden Entwurf keinesfalls als Schutzgesetz i.S. § 1311 ABGB zu erachten. Ohne dazu jetzt eine rechtswissenschaftliche Abhandlung vorzunehmen, was den Rahmen dieser allgemeinen Information sprengen würde, ist vorweg darauf zu verweisen, dass der Zweck der Norm gem. § 1 Abs 1 COVID-19-IG der „Schutz der öffentlichen Gesundheit“ ist. Auf diesen Schutz hat allerdings der einzelne Bürger keinen individuellen Rechtsanspruch. Vielmehr handelt es sich um die Aufgabe des Staates, die Gesundheit der Bürger zu schützen. Natürlich muss man sich dabei berechtigt fragen, weshalb trotz dieser Aufgabe das Krankenhaus- und Pflegepersonal ausgedünnt und die Krankenhausbetten, insbesondere im ICU Bereich, nicht ausgebaut werden, sondern stur heil auf eine unwirksame und gesundheitsschädliche „Impfung“ gesetzt wird, obwohl man mit Medikamenten bessere Erfolge erzielen könnte.

Schadenersatzanspruch Geimpfter hat keine Rechtfertigung

In den Erläuterungen zum Gesetz wird gleich zu Beginn das Ziel dessen Erlassung, nämlich „die Steigerung der Durchimpfungsrate zur Verhinderung von COVID-19“ angeführt. Auch daraus ist abzuleiten, dass damit nicht einzelne Personen geschützt werden sollen. Wenn in weiterer Folge in den Erläuterungen darauf verwiesen wird, dass mit der Erhöhung der Durchimpfungsrate (auf 90%!!!) auch die vulnerablen Personen, die sich nicht impfen lassen können, geschützt werden sollen, spricht das ebenfalls gegen einen allgemeinen Individualschutz, sodass die angeführten Meinungen, Geimpfte könnten Ersatz verlangen, keine Rechtfertigung hat. Dazu ist im übrigen mit der „öffentlichen Meinung“ festzuhalten, dass die voll immunisierten Bürger nach zwei Injektionen und dem 3., 4., 5.,… Booster gar nicht geschützt werden brauchen, weil sie ohnehin voll immunisiert sind. Wenn sie dennoch erkranken, ist das ihrem ramponierten Immunsystem oder deren Unwirksamkeit geschuldet, nicht aber von gesunden, allenfalls sogar negativ getesteten Ungeimpften verursacht. Mit der Verursachung sind wir auch beim Problem der Kausalität als einer der Grundlagen jedes Schadenersatzanspruches angelangt. Ich frage mich diesbezüglich, wie die Übertragung (Ansteckung) einer Person durch eine andere Person unzweifelhaft nachgewiesen werden kann….

Jeder einzelne Bürger kann und soll Stellung nehmen!

Aber genug von diesen müßigen Überlegungen, bevor noch eine konkrete Ausgestaltung und eine rechtliche Wirksamkeit dieses unsäglichen Spaltungs- und Diskriminierungsplanes vorliegt. Jetzt geht es darum, im Begutachtungsverfahren eine unüberschaubare Anzahl von Stellungnahmen, insbesondere zur grundsätzlichen Rechts- und Verfassungswidrigkeit des Vorhabens, im Parlament einzubringenJEDER kann und soll das tun! Man kann dabei durchaus seine eigene Meinung, ohne rechtswissenschaftlicher Analyse, mitteilen. Es ist wie folgt vorzugehen:

https://www.parlament.gv.at/PtWeb/Portal2.0/SN/StellungnehmenP.shtml?P_GP_CODE=XXVII&P_INR=164&P_ITYP=ME

Ausfüllen des Formulars und eingeben des Textes der Stellungnahme

Abschicken (Roboter Kontrolle beachten)

Sie erhalten, allenfalls mit einiger Verspätung, ein Mail mit der Aufforderung zur Bestätigung, diese abschicken – fertig und ev. mit zugewiesener Bearbeitungsnummer auf HP bei Stellungnahmen kontrollieren.

Dr. Kurt Lichtl RA em.

Dieser Beitrag steht auch als Download zur Verfügung.“

Impfpflicht im Nationalrat stoppen

Wer sich Anregungen für die Stellungnahme einholen möchte, kann dies beispielsweise beim Wissenschaftsblogger Peter Mayer tun: Stellungnahme zum Covid-19-Impfpflichtgesetz in der parlamentarischen Begutachtung.

Außerdem sei an dieser Stelle auf die Initiative „Abgeordnetenaufklärung“ der Rechtsanwälte Höllwarth und Scheer hingewiesen. Sie stellen ein kostenloses Tool zur Verfügung, mit dem jeder einzelne Bürger im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses zur Impfpflicht auf seine politische Vertretung einwirken kann, um deren Abstimmungsverhalten im Nationalrat zu beeinflussen. Report24.news berichtete.

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