Es mutet überaus absurd an, dass eine Polit-Personalie wie Karl Lauterbach, die die Gesellschaft über mittlerweile zwei Jahre konsequent gespalten und gegeneinander aufgehetzt hat, noch immer regelmäßig von Solidarität fabuliert und im Zuge dessen weitere Entrechtungen der Bürger vornehmen will. Weil die Zahl der Organspenden rückläufig sei, möchte der Bundesgesundheitsminister nun einen erneuten Anlauf starten, um die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen. Heißt: Wer nicht widersprochen hat, darf automatisch nach seinem Tod ausgeweidet werden.
Ein Kommentar von Andrea Waldner
Auf den Wartelisten für Organe stehen rund 8.500 Menschen, doch die Zahl der Organspenden ging im vergangenen Jahr zurück, beklagt der Mainstream. Laut den Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) gab es bei den Spenderzahlen einen Rückgang von 6,9 Prozent – in 2022 spendeten 869 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe, 2021 waren es noch 933 Spender und 913 im Jahr 2020. Damit sank die Zahl der entnommenen Organe auf 2662, nachdem es in 2021 noch 2905 und in 2020 sogar 2941 waren. Demnach kommen auf eine Million Einwohner nur rund zehn Spender. Als mögliche Gründe für den Rückgang nennt die DSO unter anderem die Corona-„Pandemie“ und die damit einhergehenden Personalausfälle in Kliniken sowie den Fachkräftemangel. Jedoch: „Der häufigste Grund, warum eine Organspende nicht erfolgt, ist die fehlende Einwilligung“, befindet Axel Rahmel, der Medizinische Vorstand der DSO. Wenn der Wille eines möglichen Organspenders nicht dokumentiert sei, würden Angehörige sich aus Unsicherheit häufig dagegen entscheiden, beklagte er und sprach sich für die Einführung der Widerspruchsregelung aus.
Dieser deutliche Rückgang bei den Organspenden löst nun eine erneute Debatte über eine Reform der Spenderegeln aus. „Das geltende Gesetz ist gescheitert“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Er fordert daher, der Bundestag solle einen erneuten Anlauf nehmen, über die Widerspruchslösung abzustimmen. Diesen neuerlichen Vorstoß begründet Lauterbach ebenso wie Rahmel damit, dass angeblich viele Menschen zwar zur Organspende bereit seien, dies aber nicht dokumentieren würden. Und außerdem erklärt er: „Das sind wir denjenigen schuldig, die vergeblich auf Organspenden warten.“ Lauterbach ist vielen Menschen sehr viel schuldig – ob dies jedoch dazu gehört, ist fraglich.
Die Widerspruchslösung bedeutet nichts anders, als dass zunächst alle Menschen als Organspender gelten – es sei denn, sie widersprechen dem ausdrücklich. Eine Debatte darüber gab es bereits im Bundestag, die Reform scheiterte im Januar 2020. Lauterbach und der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn galten als Befürworter dieser Neuregelung. Stattdessen blieb es bei der Entscheidungslösung, die besagt, dass eine Organ- und Gewebespende grundsätzlich nur dann möglich ist, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Spendenbereitschaft der Bürger sollte durch mehr Aufklärungs- und Informationsangebote gesteigert und ein Register, in dem man Erklärungen zu seiner Spendebereitschaft online speichern kann, sollte eingerichtet werden. Dieses Register gibt es bis heute nicht.
Lauterbach setzte Beschluss des Bundestags nicht um
Gegenwind kommt von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Vorstand Eugen Brysch argumentierte gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur, der Bundestag habe 2020 alle ethischen Argumente intensiv diskutiert und mit Nein gestimmt. Lauterbach wirft er vor, die damals vom Bundestag beschlossenen Initiativen zur Förderung der Organspende, wie das Online-Register, nicht umgesetzt zu haben. „Karl Lauterbach lenkt von seinem eigenen Versagen ab“, sagte Brysch dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Anstatt all die Menschen, die angeblich gern zur Spende bereit sind, zum Ausfüllen eines Spenderausweises aufzurufen, wie es Lauterbachs Auftrag wäre, entrechtet er also lieber die Allgemeinheit.
Natürlich sollte jeder für sich entscheiden, ob er seine Organe nach seinem Tod spenden will. Die geforderte Widerspruchslösung kann man allerdings nur vehement ablehnen, besonders im Hinblick darauf, dass die übergriffige Regierung im letzten Jahr eine allgemeine Impfpflicht einführen und den Menschen schon damit die Entscheidung über den eigenen Körper absprechen wollte. Das Misstrauen in Medizin und Gesundheitssystem hat seit der sogenannten Pandemie und dem Impfzwang einen neuen Höhepunkt erreicht: Viele Bürger möchten von jenen Mitmenschen, die sie ausgegrenzt und wie Dreck behandelt haben, verständlicherweise weder (gemeinhin durchgeboosterte) Organe annehmen, noch ihnen welche spenden. Man erinnere sich: Ungeimpften sollten nach Ansicht vieler sogenannter Bessermenschen sogar medizinische Behandlungen verweigert werden.
Tatsächlich ist das Risiko groß, dass Verstorbenen die Würde genommen und sie zu Ersatzteillagern degradiert werden, wenn kein Widerspruch vorliegt. (Und selbst wenn einer vorliegt, muss davon ausgegangen werden, dass er vielfach getrost ignoriert werden wird.) Lauterbach und Co. dürften auch darauf setzen, dass viele Menschen den Widerspruch zur Organspende schlicht und einfach vergessen. Zumindest der kritische Teil der Bevölkerung hat jedoch hinlänglich bewiesen, dass er nichts so einfach vergisst.