Neues wegweisendes Urteil aus Bayern: Corona-Ausgangssperre war klar rechtswidrig!

Bild: freepik / tiko33

Dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist eine schallende Ohrfeige für Corona-Hardliner Markus Söder (CSU): Die verhängte Ausgangssperre in Bayern im März 2020 war demzufolge klar rechtswidrig.

Einzelpersonen durften damals ihre Wohnungen nur aus „triftigem“ Grund verlassen – etwa, um zur Arbeit zu gehen oder einzukaufen. Bei Missachtung drohten horrende Bußgelder. Die zwei Kläger hatten sich unter anderem darauf berufen, dass die Ausgangssperre einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte darstellte. Die drei Richter gaben ihnen am Montag Recht: Bayern ging mit seinen Maßnahmen weit über die damaligen Bund-Länder-Beschlüsse hinaus – die strenge Ausgangssperre war laut Urteil schlicht unverhältnismäßig.

Die zugelassenen Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung waren demzufolge so eng gefasst, dass ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vorliege. Die Maßnahmen waren in der Form zur Verhinderung der (Weiter-)Verbreitung der Krankheit nicht nötig – sie standen nicht im Verhältnis zu den mit ihnen verbundenen Rechtseingriffen. Die Richter hielten fest, dass nicht ersichtlich sei, warum die „Gefahr der Bildung von Ansammlungen eine landesweite Ausgangsbeschränkung rechtfertigen sollte, zumal diese Gefahr lediglich an stark frequentierten Lokalitäten bestanden haben dürfte. Hier wären auch regionale und örtliche Maßnahmen das mildere Mittel gewesen. Damit war jedenfalls die Angemessenheit der Maßnahme nicht mehr gegeben.“

„Fragwürdiges Menschenbild“ der bayerischen Regierung

Das Portal „Nordbayern“ zitiert, die bayerische Staatsregierung habe es versäumt, „bei der Auswahl der Maßnahmen von mehreren gleich geeigneten Mitteln das die Grundrechte der Normadressaten weniger belastende zu wählen“. Die Richter hätten aber nicht nur Effektivität und Praktikabilität der Ausgangssperre bezweifelt, sondern Söder und seiner Regierung auch ein „fragwürdiges Menschenbild“ attestiert. So hieß es nämlich seitens der Richter:

„Sollte in dem Verweilen in der Öffentlichkeit eine Gefahr für die Bildung von Ansammlungen gesehen worden sein, weil sich um den Verweilenden sozusagen als Kristallisationspunkt Ansammlungen von Menschen bilden könnten, so unterstellt diese Sichtweise ein rechtswidriges Verhalten der Bürger und setzt dieses sogar voraus.

Dass unbescholtene Bürger wie Kriminelle behandelt und konstant unter Generalverdacht gestellt werden, ist tatsächlich symptomatisch für die Corona-Politik etlicher Regierungen weltweit: Dass die Richter beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof dies in ihrem Urteil so offen kritisieren, kann fast als revolutionär bewertet werden.

In den nächsten Wochen und Monaten werden noch etliche Hauptsache-Entscheidungen zu den teilweise schon in Eilverfahren als rechtswidrig beurteilten Corona-Maßnahmen folgen. Nach eineinhalb Jahren sogenannter Pandemie hat sich einiges angesammelt: Regierende werden sich fortan aller Voraussicht nach warm anziehen müssen.


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