Österreichs Gesundheitsminister Dr. Mückstein will mittels Erweiterung des Gentechnik-Gesetzes den Einsatz von gentechnisch modifizierten Organismen in der Humanmedizin ermöglichen. Bisher geltende Schutzbestimmungen im Arzneimittelgesetz sollen zudem außer Kraft gesetzt werden. Stellungnahmen können bis 10. Jänner 2022 eingebracht werden.
Im Gegensatz zum bestehenden Gesetz berücksichtigt der neue Entwurf des Arzneimittelgesetzes weder potenzielle schwerwiegende Folgen bei Probanden von medizinischen Versuchen, noch werden schwerwiegende unerwünschte Ereignisse oder Nebenwirkungen besprochen, die lebensbedrohend sind oder zu schwerwiegender Behinderung oder Invalidität führen. Auch der tödliche Ausgang eines medizinischen Experiments wurde gestrichen. Stattdessen werden die Haftung bei Behandlungsschäden und der Schutz bestimmter Personengruppen stark eingeschränkt. An unmündigen Probanden oder schwangeren Frauen beispielsweise soll offenbar künftig ohne prinzipielle Auflagen geforscht und therapiert werden können.
Der Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden.
Kurzinformation:
„Es sollen Bestimmungen hinsichtlich der Zusammenarbeit der Behörde mit den Ethikkommission festgelegt werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass einerseits die hohe Qualität beibehalten und andererseits die Zeitvorgaben eingehalten werden können.“
Als Ziele werden das
- Stattfinden der klinischen Prüfung von Arzneimitteln am Standort Österreich sowie der
- Beitrag einerseits für betroffene Patientinnen / Patienten und die Ärzteschaft, andererseits auch für den Wissenschaftsstandort Österreich
angegeben.
Link zum Änderungsantrag:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01289/index.shtml#tab-Uebersicht
Eine Stellungnahme kann bis zum 10. Januar 2022 abgegeben werden (inzwischen mehr als 27.500 abgegebene Stellungnahmen):
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01289/index.shtml#tab-Stellungnahmen
Von der Gentherapie per gesetzlicher Ausnahme zur „Impfung“
Die Tatsache, dass …
- Stefan Oelrich, Vorstandsmitglied des Chemie – und Pharmakonzerns Bayer AG, im Zuge des World Health Summit 2021 in Berlin von mRNA-Impfstoffen als zellulärer Gentherapie gesprochen hat:
„… letzten Endes sind die mRNA-Impfstoffe ein Beispiel für zelluläre Gentherapie. Wenn wir vor zwei Jahren eine öffentliche Umfrage durchgeführt hätten: ‚Wären Sie bereit, eine Gen – oder Zelltherapie zu machen, die sie in Ihren Körper injiziieren?‘ hätten wir wahrscheinlich eine 95%-ige Verweigerungsrate gehabt. Ich denke, diese Pandemie hat vielen Leuten auch die Augen für Innovationen geöffnet auf eine Art, die zuvor vielleicht nicht möglich war.“
Siehe: Bayer-Vorstand Oelrich bei World Health Summit: mRNA-Impfungen sind Gentherapie
… sowie der Umstand, dass ohne eine politisch initiierte Gesetzesänderung die mRNA-Substanzen nicht als „Impfungen“, sondern rechtlich als Gentherapeutika gelten würden …
- Fachliche Einordnung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags vom Jänner 2021, mit Bezug auf die EU-Richtlinie 2001/83/EG, Regelung zu genbasierten Impfstoffen: Es sind „Arzneimittel, die mRNA enthalten, als Gentherapeutika zu klassifizieren.“ Eine Ausnahme bilden „Arzneimittel mit mRNA, die Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind.“
Die Details lesen Sie in der Recherche von Multipolar:
Faktencheck: Sind die mRNA-Injektionen Impfungen oder Gentherapie?
… lassen bereits davon ausgehen, dass die geplanten Änderungen bei weitem nicht so harmlos sind, wie die Kurzinformation vermuten lässt.
Comirnaty-Impfungen sind laufender klinischer Studienprozess
Im weiteren Kontext zu berücksichtigen ist außerdem zum einen, dass es sich gemäß eines Rechtsgutachtens der deutschen Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Beate Bahner bei der Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty (Pfizer / Biontech) um eine Straftat handelt, bei der konkrete Lebensgefahr besteht. Und dass zum anderen die Impfungen mit Comirnaty einen noch laufenden klinischen Studienprozess darstellen, wobei der abschließende Studienbericht erst in zwei Jahren, im Dezember 2023, vorzulegen ist.
Im Hinblick auf die mit der Teilnahme an klinischen Studien verbundene erforderliche besondere Aufklärung und Einwilligung hält Bahner fest:
„Keine einzige Person, die seit einem Jahr gegen Corona geimpft wurde, wurde entsprechend der Deklaration von Helsinki und der besonderen ärztlichen Aufklärungspflichten darüber informiert, dass sie an einer laufenden klinischen Studie zu dem Impfstoff Comirnaty teilnimmt, die bis Dezember 2023 läuft.“
Lesen Sie:
Rechtsgutachten: „Impfung mit Comirnaty ist Straftat! Es besteht konkrete Lebensgefahr!“
Zulassung von genetisch veränderten Organismen (GVO) für menschliche Anwendungen
Vor diesem Hintergrund bekommt die Analyse der privaten Initiative Klartext im O-Ton „Skandal: Österreich plant Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Humanmedizin“ wohl noch eine zusätzliche, besondere Note.
Sehen Sie hier das Video oder / und lesen Sie die Textversion darunter (Hervorhebungen und Zwischentitel durch Redaktion):
Hätte man vor einem Jahr behauptet, dass eine Corona-Impfpflicht kommt, die bei Nichtbefolgung mit hohen Strafen belegt ist, dass Ungeimpfte weitgehend vom gesellschaftlichen und sozialen Leben ausgeschlossen werden und dass in diesem Zusammenhang das Gentechnikgesetz erweitert wird und der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Humanmedizin ermöglicht wird, und dass zusätzlich im Arzneimittelgesetz bisher geltende Schutzbestimmungen außer Kraft gesetzt werden, dann wäre das definitiv in die Kategorie ‚verschwörungstheoretische Fake News‘ eingeordnet worden.
Österreich in weltweiter Vorreiterrolle
Jetzt zum Jahreswechsel 2021/22 liegen aber Änderungsanträge zu drei Bundesgesetzen in Begutachtungsverfahren des österreichischen Nationalrats, die genau das zum Inhalt haben. Anfang 2022 sollen die Gesetzesnovellen vom Parlament verabschiedet werden. Österreich wäre weltweit in einer Vorreiterrolle. Während das Gesetz zur Einführung einer Covid-19-Impfpflicht hohe Wellen schlägt und auch in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert wird, sind die geplanten Novellen zum Arzneimittel – und Gentechnikgesetz praktisch unbekannt.
Was sich unter der Bezeichnung ‚Antrag auf Änderung des Arzneimittelgesetzes‘ verbirgt, ist aber nicht weniger brisant. Am 18.12.2021 brachte Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein den folgenden Änderungsantrag zu zwei Gesetzen ein:
Auf der Webseite des Parlaments lesen wir als Zusammenfassung: ‚Es werden Bestimmungen hinsichtlich der Zusammenarbeit der Behörde mit den Ethikkommissionen festgelegt. Dadurch wird gewährleistet, dass einerseits die hohe Qualität beibehalten und andererseits die Zeitvorgaben eingehalten werden können.‘
Raum für den Einsatz von GMOs in der Humanmedizin
Klingt nicht aufregend. Bis man sich die geplanten Änderungen jedoch im Detail anschaut. Und die sind super heiß. Wird doch darin ein Raum eröffnet, in dem der Einsatz genetisch modifizierter Organismen, kurz GMOs, in der Humanmedizin gestattet wird. Staatliche Überwachung von Produktion und Einsatz solcher Stoffe, die zum Beispiel für landwirtschaftliche Produkte sehr streng gehandhabt werden, sind, wenn sie am Menschen zum Einsatz kommen, schlichtweg aufgehoben. Richtig. Entsprechende Bestimmungen des Gentechnikgesetzes sind in der Regierungsvorlage gestrichen, wenn sie sich auf den experimentellen oder therapeutischen Einsatz am Menschen beziehen.
Mehr noch. Aber schauen wir uns das im Originaltext an. Hier sind die geplanten Änderungen im Textvergleich mit der bisherigen Fassung aufgeführt. Rechts die neue Fassung, die auch ganz wesentliche Streichungen von bisher gültigen Bestimmungen enthält.
Geltungsbereich auf „therapeutische Zwecke“ ausgedehnt
Zunächst zum Gentechnikgesetz. Während bisher von Gentherapie am Menschen die Rede war – die gibt es zum Beispiel für Krebskranke, wird der Geltungsbereich jetzt auf die Anwendung von genetisch veränderten Organismen zu therapeutischen Zwecken ausgedehnt. Im Klartext: Dem Menschen kann ein genetisch modifizierter Organismus verabreicht werden. In der Regel wohl durch eine Spritze. Bei jedem, der Bedenken gegen den Verzehr von Genmais hat, müssten jetzt alle Alarmglocken schrillen.
Streichung von Prüfungs-, Sorgfalts – und Rechtsvorschriften
Während der Einsatz von GMOs zum Beispiel in der Landwirtschaft starken Beschränkungen unterliegt, um eine mögliche Kontaminierung der Umwelt zu verhindern, ist genau diese Prüfungsvorschrift gestrichen worden. Auch die Paragrafen 75-78, die sich mit klinischen Prüfungen, Sorgfalts – und Rechtsvorschriften beschäftigen, sind gestrichen. Ersatzlos. Während in der alten Fassung laut Paragraf 101 die Behörden befugt sind zu Kontrollen und Nachschau, zum Beispiel bei Produktion und Freisetzung von genetisch modifizierten Organismen – Stichwort Genmais und Co.- sowie bei Gentherapien am Menschen, ist genau letzterer Punkt gestrichen.
Heißt das, dass es keine gesetzliche Grundlage mehr gibt, dass Gesundheitsämter dort nach dem Rechten sehen dürfen, wo Menschen genetisch veränderte Organismen injiziert werden? Vieles scheint darauf hinzudeuten.
Keine Definition, keine Einschränkung
Und was fällt alles unter ‚genetisch veränderte Organismen‘, die in Zukunft am Menschen eingesetzt werden sollen? Eine Definition oder Einschränkung dazu bleibt der Gesetzestext schuldig. Auf Wikipedia liest man dazu Folgendes: ‚Gentechnisch veränderte Organismen, auch gentechnisch modifizierte Organismen, sind Organismen, deren Erbanlagen mittels gentechnischer Methoden, zum Beispiel durch Transgenetik, gezielt verändert worden sind.‘ Über eine Anwendung dieser Technik beim Menschen weiß Wikipedia nichts. Noch nichts.
Der Einsatz solcher Techniken soll jetzt also gesetzlich in der Humanmedizin ermöglicht werden? Das Spielfeld für wissenschaftliche Experimente am Menschen wird maximal erweitert.
Nichts zu möglichen Folgen, stattdessen eingeschränkte Haftung und Forschung ohne Auflagen
Nun zur geplanten Novelle des Arzneimittelgesetzes. Hier fallen vor allem die Streichungen auf. Änderungen sind gelb markiert. Der aktuelle Gesetzestext in der Fassung vom 20.2.2021 steht links. Rechts dagegen die neue Regierungsvorlage. Eine weiße Spalte bezeichnet hier die Streichung eines Paragrafen.
Was findet sich zum Thema potentielle schwerwiegende Folgen bei Probanden von medizinischen Versuchen? Viel im bisherigen Gesetzestext. In der Neuvorlage nichts. Und die Möglichkeit eines – Zitat – schwerwiegenden unerwünschten Ereignisses oder eine Nebenwirkung, die lebensbedrohend ist oder zu schwerwiegender Behinderung oder Invalidität führt, wird in der alten Fassung berücksichtigt. Ebenfalls ein tödlicher Ausgang eines medizinischen Experiments. Das geplante neue Arzneimittelgesetz hat alle diese Abschnitte gestrichen. Richtig verstanden. Gestrichen.
Auch die Haftung bei Behandlungsschäden wird stark eingeschränkt. Ebenso der Schutz bestimmter Personengruppen. Seien es unmündige Probanden oder Patienten. Seien es schwangere Frauen. An ihnen kann in Zukunft ohne prinzipielle Auflagen geforscht und therapiert werden.
Hauptverantwortung bei Ethikkommission, die mit Impfpflicht kein Problem hat
Die Hauptverantwortung für das korrekte Vorgehen bei medizinischen Experimenten und Therapien liegt in Zukunft bei einer Ethikkommission, die weisungsfrei entscheiden kann. Der Gesetzestext regelt deren Zusammensetzung neu. Welche Entscheidungen in den einzelnen Fällen von einer Ethikkommission getroffen werden und wie tief die betroffene Materie in den Sitzungen behandelt wird, bleibt abzuwarten. Wenn man jedoch die Stellungnahme von Universitätsprofessor DDr. Ulrich Körtner, Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Uni Wien zur geplanten Einführung der Impfpflicht als Anhaltspunkt nimmt, dann wird eher nach dem Motto ‚Was möglich ist, wird gemacht‘ entschieden werden.
Körtner ist evangelischer Theologe und Medizinethiker und er hat an dem Gesetzesvorschlag zur Impfpflicht nichts auszusetzen, sofern sie – Zitat – als Ultima Ratio für die Abwehr der Pandemie geboten ist. Viel mehr führt Körtner in dieser entscheidenden Frage nicht aus. Es scheint unnötig.
Auch Ihr Name zählt!
Therapie durch genmodifizierte Organismen am Menschen als Ultima Ratio, als der wissenschaftlichen Weisheit letzter Schluss? Gott bewahre uns, wenn es sich in diese Richtung entwickelt. Der Transhumanismus wirft seine ersten Schatten voraus und es werden erste gesetzliche Grundlagen geschaffen, wie es scheint.
Noch ist das Gesetz nicht beschlossen. Am Begutachtungsverfahren kann man auch als Privatperson eine Stellungnahme abgeben. Die Links zu den Gesetzesvorhaben findet man hier eingeblendet, beziehungsweise in der Videobeschreibung. Hier könnte morgen Ihr Name stehen. Und im Kommentarfeld Ihre Bedenken gegen dieses Gesetzesvorhaben des österreichischen Nationalrats.
Muster-Stellungnahme
Wer seine Stellungnahme nicht selbst formulieren möchte, hat die Option, eine Muster-Stellungnahme zu übernehmen. Beispielsweise die MFG stellt eine solche zur Verfügung:
„Warum wird gerade im Zuge der bevorstehenden Impfpflicht für Covid 19 ein bisher ausreichendes Arzneimittel- und Gentechnikgesetz zur Änderung gebracht bzw. gebraucht?
Im Detail entsteht der Eindruck, dass künftig GVO (gentechnich veränderte Organismen) mit weniger Haftung, Sicherheitsprüfung und Beschränkung in den menschlichen Körper eingebracht werden sollen; Auswirkungen auf die Genetik des Menschen werden in Kauf genommen. Dies widerspricht jeglicher legistischer Fürsorgepflicht des Gesetzgebers, der als „Diener des Volkes“ umsichtig und schutzorientiert agieren sollte!
Dieser Gesetzesentwurf (betreffend die Regierungsvorlage (1289 d.B.) ist vollkommen abzulehnen!
Es braucht Verhältnismäßigkeit und Transparenz. Gentherapie am Menschen und GVO zu therapeutischen Zwecken sind für mich keine ethisch vertretbare Möglichkeiten einer Behandlung bzw. Prävention (wie beispielsweise die Covid-Injektion).
Viele lehnen selbst GVO in Nahrungsmitteln ab, daher ist es widersprüchlich solche auf anderem Wege dem Körper zuzuführen. Dauerhafte Veränderungen im Körper können unzureichend ausgeschlossen werden.
Dient demzufolge keineswegs der Gesundheit der Bevölkerung sondern maximal Erleichterungen für Pharmakonzerne um leichter Experimentieren zu können. Zu große Risiken und zu wenig Nutzen zu erwarten und keinesfalls eine Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung damit zu erwirken.
Bin damit nicht einverstanden und widerspreche hiermit.“
Stellungnahme RA Forsthuber
Mag. Gottfried Forsthuber, selbständiger Rechtsanwalt in Baden bei Wien, erklärte vor kurzem anschaulich, wie vorgegangen werden kann, sollte die Covid-Impfpflicht in Österreich eingeführt werden:
RA Forsthuber: Impfpflicht – wie sich der Einzelne konkret zur Wehr setzen kann
Lesen Sie hier sein 30-seitiges Werk „Stellungnahme zur Regierungsvorlage ‚Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden‘ (soll?)“:
https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/9f589cd0-f406-4ad7-9fd3-c45e75628e36
Über diesen Link kann man Mag. Forsthubers Stellungnahme unterstützen:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_102466/index.shtml