Rechtsgutachten: „Impfung mit Comirnaty ist Straftat! Es besteht konkrete Lebensgefahr!“

Bild: Screenshot B. Bahner / Telegram, Hintergrund via freepik / weyo

Rechtsanwältin Beate Bahner stellt klar: Eine Corona-Impfung mit der Substanz Comirnaty darf auf keinen Fall durchgeführt werden. Jeder Arzt, der eine solche Impfung vornimmt, begeht eine Straftat. Ihre Kollegin Ringeisen stellte Antrag auf Beschlagnahme und Strafanzeige: Es bestehe die unmittelbare Gefahr der Tötung und / oder schweren Körperverletzung für eine Vielzahl von Menschen.

Beate Bahner ist selbständige Fachanwältin für Medizinrecht in Heidelberg und Autorin. In ihrem jüngsten Werk „Corona-Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ klärt sie Ärzte darüber auf, dass die Impfung gegen Covid-19 einerseits große Gefahren für die geimpften Personen birgt und andererseits „rechtliches Hochrisikogebiet“ für impfende Ärzte darstellt.

In einem Rechtsgutachten zur Strafbarkeit nach dem Arzneimittelgesetz durch die Herstellung, Verbreitung und Anwendung (Impfung) des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer / Biontech (nachzulesen unter diesem Link) vom 27. Dezember 2021 kommt Bahner unter besonderer Berücksichtigung zweier nicht für die Anwendung am Menschen zugelassener Inhaltsstoffe – Report24.news berichtete – zu folgendem Schluss:

„Dies sind die schwerwiegendsten und damit zugleich kriminellsten Verstöße gegen die international geltenden Regelungen zur Herstellung von Arzneimitteln und gegen das deutsche Arzneimittelrecht, die jemals begangen wurden:

  • von Pfizer / Biontech selbst als Hersteller des Impfstoffs,
  • von der europäischen Zulassungsbehörde
  • von zuständigen deutschen Behörden,
  • allen hierfür verantwortlichen Beamten, Mitarbeitern, Ärzten, Wissenschaftlern und Politikern.

Alle verantwortlichen Personen sind daher nach § 8 i.V.m. § 95 Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 3 AMG strafrechtlich zu verfolgen, und zwar wegen der Verwirklichung eines besonders schweren Falls.“

Ein solcher „liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Herstellung oder die Anwendung des Impfstoffes die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet oder einen anderen der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit aussetzt“ und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bedroht.

Das Gutachten ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar

Es kann auf Dr. Bahners Webseite, in ihrem Telegram-Kanal und auch hier unter folgendem Link als pdf abgerufen werden:
Rechtsgutachten zur Strafbarkeit der Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty von Biontech nach dem Arzneimittelgesetz

Die englischsprachige Version finden Sie hier: https://docdro.id/8sz0Gqa

Zur englischen Version bemerkt Dr. Bahner wie folgt:

„Ich habe die Übersetzung nicht geprüft. Die Strafbarkeit bezieht sich zwar auf deutsches Recht – aber da europäisches Recht maßgeblich ist, dürften in den anderen europäischen Ländern ähnliche Regelungen gelten. Ich weiß dies nicht und kann dies freilich auch weder prüfen noch bearbeiten! Dazu müssen nationale Anwälte beauftragt werden. Bitte beachten Sie, dass ich diese nicht kenne und nicht vermitteln kann!“

Die Verbreitung ist ausdrücklich erwünscht!

Eine Verbreitung ist seitens Dr. Bahner ausdrücklich erwünscht! In ihrem Telegram-Kanal antwortet sie auf eine entsprechende Frage: „Teilen Sie das Gutachten gerne auf allen Wegen tausendfach, dafür habe ich es geschrieben!“

Dr. Bahner dazu auch in einem Video-Statement anlässlich der Fertigstellung des Gutachtens am 27. Dezember 2021: „Dieses Gutachten kann für Ihre eigenen Zwecke verwendet werden. Sie können es weiterleiten an Ihren Arbeitgeber. An die Klinik. An die Ärzte, die Sie impfen wollen. An die Bundeswehrvorgesetzten. An die Staatsanwaltschaften, um dort eine Anzeige zu erheben. An die Partner, die vielleicht Ihr gemeinsames Kind impfen wollen. Sie dürfen es verwenden, ich gebe es hiermit frei.“

In der Folge werden exemplarisch einige Abschnitte des Gutachtens wiedergegeben (Hervorhebungen durch Redaktion):

Gemeldete Todesfälle nach Impfung mit Comirnaty

Der letzte Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 23. Dezember 2021 dokumentiert allein für den Impfstoff Comirnaty seit Beginn der Impfungen am 27. Dezember 2020 bis 30.11.2021, also für einen Zeitraum von nur 11 Monaten:

  • 113.792 gemeldete Nebenwirkungen insgesamt
  • 16.874 gemeldete schwerwiegende Nebenwirkungen
  • 1.427 gemeldete Todesfälle nach Impfung mit Comirnaty
  • davon 6 gemeldete Todesfälle bei Kindern und Jugendlichen

Beweis: Sicherheitsbericht Paul-Ehrlich-Institut vom 23.12.2021
https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf

Schwerwiegende Nebenwirkung ist nach der Definition des Art. 1 Nr. 12 RL 2001/83/EG eine Nebenwirkung, die

  • tödlich oder lebensbedrohend ist
  • eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich macht
  • zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung oder Invalidität führt
  • eine kongenitale Anomalie bzw. ein Geburtsfehler ist

Nachweis: Art. 1 Nr. 12 der RL 2001/83/EG
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001L0083

Meldequote für Impfnebenwirkungen liegt vermutlich unter 1 Prozent

Es gilt als gesichert, dass Ärzte auftretende Arzneimittelnebenwirkungen nur in etwa 5% aller Fälle überhaupt melden. Gelten Arzneimittel und Impfstoffe als „sicher“ und „wirksam“, wie dies für die Corona-Impfstoffe seit Monaten vom RKI, der Politik und den Medien behauptet wird, dann liegt nach langjährigen Studien die Meldequote sogar bei weniger als 1 Prozent.

Nachweis: Bahner, Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten, S 180 ff, m.w.N.
https://www.buchkomplizen.de/index.php?lang=0&cl=search&searchparam=Beate+bahner

Anwendung wesentlicher Bestandteile des Impfstoffes am/im Menschen nicht vorgesehen

Neuartige Nano-Lipide erstmalig in Impfstoff eingesetzt

Der Impfstoff besteht ausweislich der eigenen Angaben von Pfizer/ Biontech auf der eigenen Produktinformation unter anderem aus den folgenden zwei Hilfsstoffen:

  1. (4-hydroxybutyl)azanediyl)bis(hexane-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoate)
    (ALC-0315)
  2. 2-[(polyethylene glycol)-2000]-N,N-ditetradecylacetamide
    (ALC-0159),

im Folgenden nur noch ALC-0315 und ALC-0159

Es handelt sich bei diesen Stoffen ALC-0315 und ALC-0159 um sogenannte „partikelbildende Nano-Lipide“, auch „Lipid-Nanopartikel“ genannt (LNP), die nachweislich im Biontech Impfstoff „BNT162b2“ (Comirnaty) eingesetzt werden. Die Lipid-Nanopartikel wurden als Trägermedium gewählt, um die mRNA vor dem Abbau zu schützen und das Eindringen in die Körperzellen zu erleichtern. Die LNP bestehen aus einer Mischung aus Phospholipiden, Cholesterin, PEGylierten Lipiden und kationischen oder ionisierbaren Lipiden. Die Phospholipide und das Cholesterin haben strukturelle und stabilisierende Funktionen, während die PEGylierten Lipide die verlängerte Verteilung im ganzen Körper unterstützen.

Die Bestandteile sind in der Produktinformation zu Comirnaty von Pfizer/Biontech („Anhang I Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels“), die bei der European Medicine Agency (EMA) eingereicht wurde, als die beiden ersten Bestandteile genannt.

Beweis: Produktinformation zu Comirnaty, Seite 16
https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/comirnaty-e-par-product-information_de.pdf

Beide Stoffe ALC-0315 und ALC-0159 sind auch im Sicherheitsbericht des für Impfstoffe zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 4.2.2021 genannt.

Beweis: Sicherheitsbericht PEI vom 4.2.2021, S. 14
https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-31-01-21.pdf

Keine Verwendung von ALC-0315 und ALC-0159 am/im Menschen

Ausweislich der Angaben verschiedener Hersteller dieser Stoffe (z.B. Echelon, Cayman, MedChem) sind diese Stoffe nicht am oder im Menschen zu verwenden, sondern ausschließlich für Forschungszwecke, vgl. hierzu beispielhaft die Angaben des US-amerikanischen Unternehmens Echelon Bioscienses:

„ALC-0315 is an ionizable lipid which has been used to form lipid nanoparticles for delivery of RNA. ALC-0315 is one of the components in the BNT162b2 vaccine against SARS-CoV-2 in addition to ALC-0159, DSPC, and cholesterol. This product is for research use only and not for human use.
https://www.echelon-inc.com/product/alc-0315/
https://www.echelon-inc.com/product/alc-0159/

Die Angabe „not for human use“ auf der Homepage des Unternehmens Echelon Bioscienses wurde noch am selben Tag des Bekanntwerdens der Nichtzulassung dieser Stoffe für den Einsatz im Menschen am 19.12.2021 vom Unternehmen entfernt. Die ursprüngliche Seite ist jedoch als PDF gesichert. Die auf der Homepage verbliebenen Aussagen lauten jetzt nur noch wie folgt: „for research only“. Dies bedeutet jedoch dasselbe, nämlich die fehlende Geeignetheit des Stoffs ALC-0315 als Inhaltsstoff eines Arzneimittels zur Anwendung in oder am Menschen.

Beispielloser Verstoß gegen die „Good Manufacturing Practice“ der Impfstoffherstellung

Es ist ein beispielloser und ungeheuerlicher Verstoß gegen sämtliche Regeln der Herstellung von Arzneimitteln, insbesondere gegen die Verpflichtung nach § 8 AMG zur Einhaltung der „anerkannten pharmazeutischen Regeln“,

  1. dass Substanzen, die als wesentliche Bestandteile des Arzneimittels Comirnaty einzustufen sind, in einem „Impfstoff“ am Menschen eingesetzt werden, obwohl diese Stoffe nur für die Forschung verwendet werden dürfen, jedoch ausdrücklich nicht für den Einsatz am oder im Menschen vorgesehen sind,
  2. dass für die beiden Bestandteile ALC-0315 und ALC-0159, die sowohl neuartige Hilfsstoffe sind als auch durch eine neue Art der Anwendung erstmalig am Menschen eingesetzt werden, keinerlei zusätzliche Studien und Angaben zur Klassifikation und zur Toxizität vorgelegt werden – auch nicht nach einem Jahr,
  3. dass es Milliarden von Menschen weltweit – und zugleich 83 Millionen Bürgern in Deutschland – verschwiegen wird, dass sie hiermit offensichtlich an einem „klinischen Versuch“ teilnehmen, was gegen die Deklaration von Helsinki, der alle Ärzte weltweit rechtlich unterliegen und gegen den Nürnberger Kodex verstößt.

Unkenntnis der Menschen von der laufenden klinischen Studie mit Comirnaty

Die Tatsache, dass die Impfungen mit Comirnaty noch einen laufenden klinischen Studienprozess darstellen, ergibt sich zuletzt aus dem Bewertungsbericht der EMA vom Oktober 2021. Dort heißt es am Ende des Berichts auf Seite 43:
„In order to confirm the efficacy and safety of Comirnaty, the MAH should submit the final Clinical Study Report for the randomized, placebo-controlled, observed blind study C4591001. Due Date: December 2023“

Beweis: EMA Assessment report on the annual renewal oft the conditional marketing authorisation – Comirnaty – Okt. 2021, Seite 43
https://www.ema.europa.eu/en/documents/variation-report/comirnaty-h-c-5735-r-0046-epar-assessment-report-renewal_en.pdf

Der abschließende Studienbericht der klinischen Studie ist somit erst in zwei Jahren, also im Dezember 2023 vorzulegen! Bis dahin stellt sich die Impfung als eine laufende klinische Studie dar!

Besondere Aufklärung und Einwilligung in klinische Studie

Angesichts der grauenvollen Impfversuche der Nazis in den KZs – unter der Federführung des Robert-Koch-Instituts und vieler Ärzte und Wissenschaftler sowie der Pharmaindustrie – ist die Aufklärung über die Durchführung eines klinischen Versuchs sowie die ausdrückliche Einwilligung in einen klinischen Versuch mit Medikamenten und Impfstoffen für alle Ärzte und Hersteller verpflichtend. Dies ist für alle Ärzte verpflichtend in der Deklaration von Helsinki und in § 15 Musterberufsordnung Ärzte geregelt. Diese Regelungen basieren auf dem sogenannten Nürnberger Kodex (vgl. Anhang), der nach den Nürnberger Ärzteprozessen im Jahr 1947 entwickelt wurde.

Deklaration von Helsinki, Ziffer 21:
Medizinische Forschung am Menschen muss den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen sowie auf einer gründlichen Kenntnis der wissenschaftlichen Literatur, anderen relevanten Informationsquellen, ausreichenden Laborversuchen und, sofern angemessen, auf Tierversuchen basieren.

Deklaration von Helsinki, Ziffer 26:
Bei der medizinischen Forschung an einwilligungsfähigen Personen muss jede potentielle Versuchsperson angemessen über die Ziele, Methoden, Geldquellen, eventuelle Interessenkonflikte, institutionelle Verbindungen des Forschers, den erwarteten Nutzen und die potentiellen Risiken der Studie, möglicherweise damit verbundenen Unannehmlichkeiten, vorgesehene Maßnahmen nach Abschluss einer Studie sowie alle anderen relevanten Aspekte der Studie informiert (aufgeklärt) werden.

Nachweis: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/International/Deklaration_von_Helsinki_2013_20190905.pdf

Keine einzige Person, die seit einem Jahr gegen Corona geimpft wurde, wurde entsprechend der Deklaration von Helsinki und der besonderen ärztlichen Aufklärungspflichten darüber informiert und aufgeklärt, dass sie an einer laufenden klinischen Studie zu dem Impfstoff Comirnaty teilnimmt, die bis Dezember 2023 läuft.

Mittäterschaft, Anstiftung und Beihilfe

Rechtsanwältin Bahner hält fest, dass sich nach den allgemeinen Regelungen des deutschen Strafrechts nicht nur impfende Ärzte strafbar machen. Auch alle Personen, die an einer Impfung mitwirken, stehen in entsprechender Verantwortung. Dies betrifft:

  • Eltern, Pflegeeltern und Betreuer, die die Impfung eines minderjährigen Kindes durchsetzen wollen
  • Anwälte, die das Impfbegehren für ein Elternteil oder ein Kind durchsetzen
  • Richter, die dem impfwilligen Elternteil die Entscheidung über die Impfung des Kindes überlassen oder diese gar durch eigene Zustimmung ersetzen
  • Verfahrensbeistände, die in familienrechtlichen Verfahren eine Impfempfehlung abgeben
  • Arbeitgeber, die von ihren Mitarbeitern unter Ankündigung der Kündigung oder der Freistellung ohne Lohnfortzahlung die Impfung verlangen
  • Ärzte, Kliniken und Gesundheitspersonal, welche die Behandlung von Patienten oder Besuche, Betreuung oder Begleitung dieser Patienten durch Dritte aufgrund fehlender Impfung des Patienten oder der Dritten verweigern
  • Betreiber und Personal von Alten- und Pflegeheimen, Behindertenheimen, Kinderheimen und ähnlichen Institutionen, welche die Behandlung von Bewohnern oder Besuche, Betreuung oder Begleitung dieser Bewohner durch Dritte aufgrund fehlender Impfung der Bewohner oder der Dritten verweigern

Die Impfung mit Comirnaty ist eine Straftat!
Dasselbe gilt auch für die Impfung mit Spikevax von Moderna!

Antrag auf Beschlagnahme und Strafanzeige

Die Rechtsanwältin Christiane Ringeisen, Mitglied der Anwälte für Aufklärung, brachte auf Basis von Dr. Bahners Rechtsgutachten einen Antrag auf Beschlagnahme sowie Strafanzeige wegen § 95 AMG an alle Staatsanwaltschaften im Bundesland Hessen ein (Hervorhebungen durch Redaktion):

„Es wird beantragt:
die sofortige Beschlagnahme und Sicherung sämtlicher Comirnaty Covid-19 mRNA „Impfstoffe“ der Firma BioNTech Manufacturing GmbH, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz, die im Einzugsgebiet der jeweils angerufenen zuständigen Staatsanwaltschaft liegen. Diese befinden sich in Arztpraxen, Krankenhäusern, Impfbussen etc.

Es besteht die unmittelbare Gefahr der Tötung und / oder schweren Körperverletzung für eine Vielzahl von Menschen, insbesondere Kinder, die bereits im Zoo Hannover und Wildpark Pforzheim mit einer solchen Impfstofftechnologie behandelt wurden. In Freiburg wurde ebenfalls eine solche Aktion durchgeführt, auch mit unter fünfjährigen Kindern, für die es keine Empfehlung der STIKO gibt.

Die Hersteller, Vertreiber und Anwender der oben genannten Technologie machen sich strafbar gemäß § 95 AMG in besonders schwerem Fall, da sie die Gesundheit einer großen Anzahl von Menschen gefährden. Zudem besteht die konkrete Gefahr der Begehung weiterer Straftatbestände wie z.B. schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung. Deshalb wird Strafanzeige gegen den genannten Personenkreis gestellt. (…) Die Sache ist absolut dringlich.“

Nachzulesen hier als pdf oder im Telegram-Beitrag der Anwälte für Aufklärung.

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