Netzüberlastung ist in Niederlanden schon Realität: E-Autos sollen nicht zu Stoßzeiten laden

Bild: powerplay / freepik

In den Niederlanden sollen E-Autos nicht mehr zu Stoßzeiten geladen werden – das hat der Netzbetreiber Stedin aufgrund der Überlastung des Stromnetzes gefordert. Auch in Deutschland besteht dank der grünen Energiewende die Gefahr von Netzüberlastungen. Tritt dieser Fall ein, dürfen die Netzbetreiber den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise begrenzen.

Im Nachbarland zeigen sich die Auswirkungen der Energiewende bereits – die Stromnetz-Überlastung ist dort schon Realität. Tausende Unternehmen stehen auf einer Warteliste, um ihre Elektroauto-Flotten aufladen zu können. Privathaushalte mussten in einigen Gebieten ihre Wärmepumpen vorübergehend abschalten, um die Stabilität des Stromnetzes nicht zu gefährden. Insbesondere in städtischen Gebieten sollen nun Elektroautos zwischen 16:00 und 21:00 Uhr nicht mehr geladen werden, so die Forderung des Netzbetreibers Stedin. Dies sei notwendig, um das überlastete Stromnetz in diesen Stunden etwas zu entlasten. Denn zu dieser Zeit kämen täglich viele Menschen nach Hause und würden dann alle möglichen Geräte einschalten, was zu einer hohen Stromnachfrage führt.

„Vor allem in der Abendspitze, zwischen 16 und 21 Uhr, und an sonnigen Frühlings- und Sommertagen platzt das Netz aus allen Nähten“, erklärte Stedin-Vorstandschef Koen Bogers gegenüber der niederländischen Zeitung „Dagblad van het Noorden„. „Das Aufladen von Autos zur Abendessenszeit ist keineswegs für jeden notwendig. Man kann es auch zu anderen Tageszeiten tun, etwa wenn viel Solarstrom zur Verfügung steht oder nachts, wenn das Netz ruhiger ist“, so Bogers weiter. Für den Ausbau des Stromnetzes sind in den Niederlanden bis 2030 Investitionen von bis zu 8 Milliarden Euro geplant.

Auch in Deutschland stellt die steigende Nutzung von Elektroautos und strombetriebenen Wärmepumpen das Stromnetz vor große Herausforderungen. Um eine drohende Netzüberlastung zu verhindern, dürfen Netzbetreiber künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise begrenzen. In den Regelungen der Bundesnetzagentur, die seit Januar gelten, heißt es:

„Die Netzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der konkreten Überlastung auf bis zu 4,2 kW senken. Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Die besonderen Anforderungen von Großwärmepumpen werden berücksichtigt.“

Die undurchdachte Energiewende, die von den Grünen im Hauruckverfahren vorangetrieben wird, könnte zu einer ähnlichen Situation wie in den Niederlanden führen. Abgesehen von einer drohenden Stromnetz-Überlastung kämpfen Unternehmen wie auch Privathaushalte mit enormen Steigerungen ihrer Energiekosten. Aufgrund der Kosten in Milliardenhöhe für den Netzausbau, die die Verbraucher über die Netzentgelte mitbezahlen, liegen weitere Erhöhungen nahe.

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