Mitarbeiterweisung der Stadt München: „Tipps zum Umgang mit Corona-Leugnern“

In einer internen E-Mail weist die Stadt München derzeit ihre Belegschaft an, wie sie mit Kritikern der Corona-Zwangsmaßnahmen umzugehen hat. Dabei wird deutlich: Die als Mitarbeiterweisung getarnte E-Mail ist weniger als Weisung oder Handlungsempfehlung zu verstehen. Vielmehr ist sie die Aufforderung zur Ächtung der Opposition und zur Herabwürdigung derer, die eine andere Meinung vertreten.

Ein Kommentar von Max Bergmann

Eine anonyme Zuschrift an das Portal reitschuster.de brachte den Stein in ins Rollen. Auf Nachfrage der Redaktion bestätigte die Stadt München die Existenz und den zitierten Inhalt der besagten Mail. So soll die Stadt München ihre Mitarbeiter in der Verwaltung per E-Mail über den Umgang mit „sog. Corona-Leugnern“ angewiesen haben. Unter dem Betreff „Tipps zum Umgang mit Corona-Leugnern“ erklärt die „Fachstelle für Demokratie“ der Stadt München, wie mit Menschen umzugehen ist, deren Meinung nicht dem Narrativ entspricht. Besonders grotesk: Die sogenannte Fachstelle entlarvt sich durch ihre Äußerungen selbst als eine zutiefst demokratiefeindliche Institution. Gegenüber reitschuster.de erklärte die Stadt München: 

Ich kann Ihnen hiermit bestätigen, dass wir die von Ihnen zitierte Information, die inhaltlich von der Fachstelle für Demokratie verantwortet wird, seitens des Personal- und Organisationsreferats offiziell an unsere Geschäftsleitungen der städtischen Referate weitergeleitet haben. Dies dient der Unterstützung und dem Schutz unserer Beschäftigten im Umgang mit Corona-Leugnern, insbesondere in Bereichen mit Parteiverkehr und persönlichem Kundenkontakt. Beste Grüße, Landeshauptstadt München, Personal- und Organisationsreferat, POR-2/1 Personalgewinnung, Kommunikation und Marketing.

Quelle: reitschuster.de

Neuer Name, gleicher Inhalt: Fachstelle gegen Rechtsextremismus wurde umbenannt

Bei der „Fachstelle für Demokratie“ handelt es sich um eine kommunale Behörde der Stadt München. Sie koordiniert eigenen Angaben nach „das städtische Verwaltungshandeln für Demokratie und gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Sie ist dem Oberbürgermeister unterstellt und existiert seit dem Jahr 2008, damals noch als „Fachstelle gegen Rechtsextremismus“. „Hauptaufgabe der Fachstelle ist es, sämtliche demokratische Kräfte in München, die sich bereits gegen die oben genannten demokratiefeindlichen Tendenzen engagieren, zu bündeln, weiter zu vernetzen und zu stärken“, erklärt man auf der Homepage

Stadt München auf dem linken Auge blind

Überdeutlich wird, dass man sich dort lediglich den „Kampf gegen rechts“ auf die Fahne schreibt. Als ehemalige „Hauptstadt der Bewegung“ stehe München ganz besonders „in der Verantwortung, gegen Rechtsextremismus, Rassismus und andere Ausdrucksformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorzugehen“. Eine demokratische Stadtgesellschaft stelle langfristig den besten Schutz gegen Rechtsextremismus, Rassismus und verschiedene Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit dar, erklärt man dort außerdem. Für die Stadt München gibt es hier ganz offenbar wenig Spielraum. Links ist gut, rechts ist böse – die vorherrschenden Narrative werden ungeniert bedient. Unklar bleibt, warum dem Schutz der Bevölkerung vor Islamismus und insbesondere auch Linksextremismus kaum bis keine Bedeutung eingeräumt wird.

Sogar „in der Mitte der Gesellschaft“: Stadt München sieht überall Rechtsextreme

In den Augen der sogenannten Fachstelle lebt der Rechtsextremismus offenbar überall. Sogar „in der Mitte der Gesellschaft“ will man extreme Tendenzen festgestellt haben. „Demokratiefeindliche Tendenzen äußern sich beispielsweise über Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, d.h. über die Abwertung von Menschen, weil sie auf eine reale oder vermeintliche Gruppenzugehörigkeit reduziert werden und diese Gruppe als „minderwertig“ eingestuft wird“, so die Fachstelle. Es ist höchst interessant, dass diese Definition offenbar sehr weitläufig ausgelegt wird. Die ganz offensichtliche Diskriminierung und Ausgrenzung Ungeimpfter scheint gar kein Thema zu sein. Dabei handelt es sich hierbei ohne Frage um eine „reale Gruppenzugehörigkeit“, die als „minderwertig“ eingestuft wird. Man beruft sich außerdem auf das Grundgesetz und erklärt: „Eine solche Kategorisierung von Menschen widerspricht dem Artikel 1 des Grundgesetzes, in dem als Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens festgehalten ist: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar'“. Das ist Doppelmoral vom Feinsten. Doch aus dem linken Spektrum sind wir nichts anderes gewohnt.

Gedankenverbrechen: Orwell skizzierte Überwachungsstaat schon in den 40ern

Eine lebendige und echte Demokratie lebt von mehr als einer Meinung. In einer lebendigen und echten Demokratie können verschiedene Sichtweisen friedlich nebeneinander koexistieren, ohne dass es einer bedingungslosen Bekämpfung bedarf. In einer lebendigen und echten Demokratie ist eine „Fachstelle für Demokratie“ gänzlich unnötig. Diese erinnert fast schon ein bisschen an die Ministerien in George Orwells Roman „1984“, in dem er bereits in den 40er Jahren den totalen Überwachungsstaat und staatliche Propaganda in der Zukunft skizzierte. So existiert dort etwa das Ministerium für Liebe, dem Sitz der „Gedankenpolizei“. Menschen mit abweichender Meinung und „Gedankenverbrecher“ werden von diesem Ministerium gejagt, gefoltert und „auf Parteilinie“ gebracht. 

„Anstößig und beunruhigend“: Orwells „1984″ bald verbotene Lektüre?

Schon damals erklärte Orwell, der mit bürgerlichem Namen Eric Arthur Blair hieß: „Alle Propaganda lügt, auch wenn jemand die Wahrheit sagt“. Und weiter sagte er: „In Zeiten der allgemeinen Täuschung ist es eine revolutionäre Tat, die Wahrheit zu sagen“. Sein Roman spielte zwar im Jahr 1984, doch auch viele Jahre später haben seine Worte kein bisschen an Bedeutung verloren. Ganz im Gegenteil: In Zeiten der Cancel Culture (von links), staatlicher Totalüberwachung unter fadenscheinigen Begründungen („Gesundheitsschutz“ durch Maskenzwang, Impfzwang, QR-Codes und Tracking-Apps), Sprech- und Denkverboten (Genderwahn, Gendersprache, Umbenennungen von Straßen/HaltestellenLebensmitteln oder Gebäuden auf Grund vermeintlicher politischer Korrektheit, vgl. „Neusprech“ und „Ministerium für Wahrheit“) gewinnen Orwells Ausführungen mehr und mehr an Bedeutsamkeit. Eine britische Universität erklärte ihren Studenten übrigens jüngst, der Roman sei „anstößig und beunruhigend“. Sich jetzt noch ein Exemplar zu sichern, ist vermutlich keine schlechte Idee. Denn wer kann schon wissen, wann George Orwells Roman, der so viel Wahrheit spricht, der Zensur zum Opfer fällt.

Wortlaut der Mitarbeiterweisung der Stadt München

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Beschäftigte,

alle Bereiche (…) der Stadtverwaltung sind mittlerweile vermehrt mit Personen konfrontiert, die im Kontakt mit Beschäftigten Grundsatzdiskussionen zur COVID-19-Pandemie führen wollen und in extremen Fällen sogar beschimpfen oder bedrohen.

Die Fachstelle für Demokratie der Landeshauptstadt München hat deshalb für die Contact Tracing Teams (CTT) einige Tipps für den Umgang mit diesen Personen gegeben.

Nachfolgend möchten wir Ihnen diese Handlungsempfehlungen in modifizierter Weise weitergeben:

Wenn Sie im Gespräch feststellen, dass es sich bei Ihrem Gesprächspartner um einen Anhänger von Verschwörungserzählungen bzw. einen sog. „Corona-Leugner“ handelt, raten wir Ihnen daher:

– Bleiben Sie sachlich. Lassen Sie sich nicht auf Grundsatzdiskussionen über die Notwendigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen oder das Ausmaß der Pandemie ein.

– Stellen Sie fest, dass das Gespräch zunehmend konfrontativ wird oder werden Sie unvermittelt verbal attackiert oder fallen rassistische, antisemitische oder sonstige menschen- und  demokratiefeindliche Äußerungen, beenden Sie das Gespräch sofort und informieren Sie im Nachgang Ihre Führungskraft.

– Wenn es tatsächlich zu möglicherweise strafbaren Äußerungen gekommen ist, schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll, damit Sie bei einer späteren Strafanzeige möglichst genaue Angaben machen können. Informieren Sie Ihre Führungskraft.

– Sofern das Gespräch in einem Dienstgebäude stattgefunden hat, kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden und eventuell ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Wenden Sie sich bitte auch hierzu an Ihre Führungskraft.

Bei Fragen oder falls Sie überlegen eine Strafanzeige zu stellen, können Sie sich gerne ans KRM wenden.

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