Regierungstreue Medien erhielten in den letzten Stunden des 5. Dezember einen neuen Entwurf des Impfzwang-Gesetzes der ÖVP-grünen Bundesregierung. Zusätzlich unterstützt wird diese vorsätzlich systematische Vergewaltigung der österreichischen Bürger von den Sozialisten und den Neos. Lesen Sie in Folge, was bislang über den Entwurf bekannt ist.
Ein Kommentar von Willi Huber
Vorweg, die „Corona-Pandemie“ ist auch ein Kampf der Bedeutungshoheit und der Worte. Es geht nicht um „Impfpflicht“ und auch nicht um einen „Stich“. Es geht darum, der Bevölkerung ein fragwürdiges, nur notzugelassenes Gen-Mittel zu spritzen das eine enorm hohe Rate an schweren Nebenwirkungen hat die auch zum Tod führen können. Wir sprechen von einem „Zwang, sich einer Genbehandlung zu unterziehen“. Die kursierenden Coronaviren, welche den saisonalen Grippeviren wohl durchaus ähnlich sein dürften (das besagt zumindest die genaue Analyse von Grippedaten, Grippeerkrankungen und Grippetoten über 25 Jahre) verursachen inzwischen nur noch milde Symptome (Omikron). Zudem ist durch weltweite Berichte erwiesen, dass weder eine zweifache noch eine dreifache Spritzung mit dem Genmittel gegen diese Omikron-Variante hilft, alle gemeldeten Fälle betrafen „Geimpfte“.
Auch Jugendliche sollen niedergespritzt werden
Das Gesetz soll am 1. Februar 2022 in Kraft treten. Ab einem so genannten „Impf-Stichtag“ müssen alle in Österreich als wohnhaft gemeldeten Personen die experimentelle Gen-Impfung über sich ergehen lassen oder „Strafe“ zahlen. Dies will man „im Namen des Volkes“ verkünden. Ab dem Lebensalter von 14 Jahren sollen die Bürger diese gesetzgeberische Willkür hinnehmen. Der Nürnberger Kodex als ethische Richtlinie hinsichtlich der Durchführung von experimentellen Behandlungen an Menschen wird dabei ignoriert („Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich.“)
Das sind die Ausnahmen
- Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, sind für sechs Monate ausgenommen
- Schwangere müssen bis zur Geburt nicht zur Spritze, auf eine längere Stillperiode wird keine Rücksicht genommen, obwohl laut Herstellerangaben völlig unbekannt ist ob die Spritzmittel über die Muttermilch auf das Kind übergehen
- Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche eine Impfung verunmöglichen (mit Attest)
- Kinder bis zum 14. Lebensjahr
Das unfreiwillige Impfabo umfasst drei Spritzen
Um sicher zu gehen, dass jeder Bürger die Freude der Nebenwirkungen so richtig auskosten kann, wurden drei Spritzungen vorgesehen:
- Erste Genbehandlung ab dem 1. Februar
- Zweite Genbehandlung spätestens 42 Tage nach der ersten
- Dritte Genbehandlung spätestens 270 Tage nach der zweiten
Nötigung durch Geldstrafen
Wer noch Fragen hat, ob der Impfzwang irgendetwas mit „Freiwilligkeit“ zu tun hat, erhält hier die Antwort: Wer sich der Erpressung nicht bis zum 15. März gefügt hat, erhält einen Strafbescheid in Höhe von bis zu 600 Euro. Dieser Raub soll alle drei Monate vollzogen werden – 2.400 Euro pro Jahr.
Zustimmung im Nationalrat
Von Gesetz wegen wären Abgeordnete im Nationalrat nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet und nicht dem absurden Clubzwang, der die österreichische Demokratie seit Jahrzehnten zu einer Farce macht. Es bleibt nun bis zur Abstimmung Zeit, alle Abgeordneten zum Nationalrat daran zu erinnern, dass Sie im Auftrag des Volkes im Parlament sitzen und das Volk ihre Gehälter bezahlt. Denn theoretisch ist es möglich, dass sie Ihr Gewissen entdecken und den üblen Befehlsgebern nicht Folge leisten, welche Sie zur Zwangs-Spritzung der Bevölkerung zwingen wollen.
Zu diesem Zweck sind auch die Rechtsanwälte Höllwarth und Scheer mit ihrem Abgeordneten-Aufklärungssystem aktiv.
Beugehaft oder Ersatzfreiheitsstrafe sind eher Theorie
Nicht korrekt sind die kursierenden Gerüchte, die Änderung der gesetzlichen Beugehaft-Bestimmungen hätten etwas mit dem Impfzwang-Gesetz zu tun. Dieser Umstand soll aber nicht davon ablenken, dass die Regierung und ihre Handlanger weiterhin vor haben, vorsätzlich gegen die Verfassung, gegen die Grundrechte und gegen den Nürnberger Kodex zu verstoßen. Dass eine Schweinerei nicht zutrifft, bedeutet nicht automatisch, dass nicht viel schlimmere, weitere Schweinereien geplant sind.