Beugehaft-Gesetz gegen Impfzwang-Verweigerer? ÖVP nahes Medium schürt Panik

Symbolbild: Freepik

Ein Onlineportal, in dem ÖVP-Minister regelmäßig ein und aus gehen und das klar der Einflusssphäre dieser türkisschwarzen Partei zuzurechnen ist, verunsichert die Bürger mit einer Nachricht, welches die Reparatur des Schutzhaft-Gesetzes mit dem geplanten Impfzwang in Zusammenhang bringt. Dahinter könnte Strategie liegen: Angst und Panik zu schüren, um noch mehr Menschen in die Nadel zu treiben. Wir haben mit Juristen gesprochen und uns die Änderungen angesehen.

Ein Kommentar von Willi Huber

Es ist unbestritten, dass eine herannahende Impfpflicht ein verbrecherisches Ansinnen gegen die Verfassung und Menschenrechte darstellt. Dazu braucht man keine Verschwörungstheorien zu bemühen. Jeder anständige Jurist wird erklären, dass neue Gesetze und Verordnungen sich nicht nur an geltenden Gesetzen und der Verfassung zu orientieren haben sondern Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit zu wahren sind. Wenn es gelindere Mittel gibt, welche durch funktionierende Therapien im Erkrankungsfall gegeben sind, benötigt es keine Impfpflicht. Genausowenig ist – nach rechtsstaatlichen Maßstäben – eine Impfpflicht mit einem experimentellen, notzugelassenen Mittel möglich oder denkbar.

Wahrheitsbeweis durch Antikörpertests wird unterdrückt

Darüber hinaus ist das gewünschte Ziel, eine Herdenimmunität durch einen hohen Antikörperspiegel in der Bevölkerung zu erreichen, mit den bisherigen Impfstoffen nicht glaubhaft zu erzielen. Dabei sträubt sich das Establishment dagegen, den Wahrheitsbeweis anzutreten – denn Antikörpertests nach Impfungen gelten als verpönt oder werden gar mit Konsequenzen durch die Ärtzekammer bedroht. Dies alles weist darauf hin, dass wir uns von einer ordentliche, verfassungstreuen Rechtsstaatlichkeit meilenweit entfernt haben – und dass an den Beteuerungen, es ginge um die Gesundheit, wohl einiges faul ist.

Unseriöse Vermengung von Impfzwang und Beugehaft

In diese Situation platzt der ÖVP-nahe Exxpress mit einer Nachricht: „Alle Details zum Gesetz gegen Impfgegner: Bis zu einem Jahr Beugehaft“. An dieser Stelle möchten wir alle Menschen im Widerstand zum Mitdenken ermuntern: Weder meinen es ÖVP-nahe Medien gut mit Ihnen, noch ergibt es Sinn, deren Nachrichten ungeprüft weiterzuverbreiten und damit zu ihrem Erfolg beizutragen. Hier geht es wohl darum, die Menschen in Angst und Panik zu versetzen um noch mehr Bürger in die Nadel zu treiben, welche sich sonst nie hätten impfen lassen.

Die Realität gestaltet sich dann doch etwas differenzierter. Vorweg – es handelt sich beim Impfzwang und bei der Beugehaft um zwei völlig voneinander unabhängige Gesetze, die nichts miteinander zu tun haben und auch nicht aufeinander Bezug nehmen.

Das Beugehaft-Gesetz ist nicht neu, es wird repariert

Das bisherige Verwaltungsvollstreckungsgesetz aus dem Jahr 1991 wird durch die neue Fassung überarbeitet. Es wurde nicht neu und auch nicht extra für Impfzwang-Verweigerer beschlossen. Das Gesetz selbst hat an sich nichts mit Corona-Maßnahmen zu tun und zielt auch nicht speziell darauf ab. Wahr ist, dass es unter Umständen auch gegen Impf-Verweigerer zur Anwendung kommen könnte. Bis dahin wäre es aber ein weiter weg – und ein logisch denkender Mensch weiß auch, dass selbst der korrupteste und verkommenste Staat „Österreich“ nicht 1-2 Millionen Menschen in Beugehaft nehmen kann. Tatsächlich zielte das Gesetz darauf ab, dass man beispielsweise gegen zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Asylwerber vorgehen kann, die eine Geldstrafe bezahlen müssen.

Was ist richtig, was ist frech erfunden und dramatisiert?

  • Es ist falsch, dass die Beugehaft generell für ein Jahr verhängt werden kann. Für jedes einzelne Vergehen sind vier Wochen Haft möglich. Kommen mehrere Vergehen zusammen, ist die vorgesehene Maximaldauer ein Jahr Haft. Das stellt eine Verbesserung dar, denn im alten Gesetz gab es keine Beschränkung für die Strafdauer.
  • Im Gegensatz zum alten Gesetz wird die notwendige Verhältnismäßigkeit extra erwähnt, also neu hinzugefügt. Auch das ist eine Verbesserung.
  • Die Kostenübernahme für die Haft durch die Häftlinge war bereits vorher im Gesetz. Das erinnert zwar an den Strafvollzug des Mittelalters, die Aussage es wäre neu und speziell gegen Impfgegner gerichtet ist aber unwahr.
  • Menschen, die in Beugehaft genommen werden, müssen von anderen Straftätern getrennt verwahrt werden. Auch dies ist eine Verbesserung. Diese Erweiterung macht es übrigens noch unwahrscheinlicher, dass geplant ist, eine große Menge an Bürgern in Beugehaft zu nehmen, denn dafür gibt es weder Gefängnisse noch Räumlichkeiten.
  • Von der Maßnahme Betroffene können in Hinkunft zusätzliche Rechtsmittel ausschöpfen. Eine Verbesserung.
  • Das Gesetz zielt, wie schon erwähnt, nicht auf Impfzwang-Verweigerer sondern auf alle nicht eintreibbaren Strafen ab.
  • Einzig die Anwendbarkeit für Beträge bis 2.000 Euro ist eine Verschärfung, bis dahin war die Höhe mit 726 Euro festgelegt.

Es gibt ein wunderbares Dokument, das die alte und neue Fassung gegenüberstellt – prüfen Sie selbst, was wahr ist: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01176/fname_1012518.pdf

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