MFG lehnt Pandemie-Vertrag ab: Auch Austritt aus WHO und EU ist denkbar

Bild: Screenshot PK-Video MFG

Für die MFG ist klar: Weder stehen Österreichs Souveränität, noch seine Neutralität zur Disposition. Entsprechend konsequent wird der „Pandemievertrag“ mit der WHO abgelehnt. Eine Beendigung der Mitgliedschaft Österreichs mit dieser Organisation und sogar der Austritt aus der Europäischen Union sind unter gewissen Umständen denkbar.

MFG ist Österreichs Partei für Menschen, Freiheit und Grundrechte. Sie feierte im vergangenen Februar ihr einjähriges Bestehen. In einer Videobotschaft äußerte sich der Bundesvorstand am 6. März 2022 zur aktuellen Lage. Besprochen wurden die Standpunkte und Pläne der Partei zu den Themen Covid-19-Pandemie, Beantwortung der Fragen des Verfassungsgerichtshofs durch das Bundesgesundheitsministerium, Neutralität Österreichs, Ukraine-Krise sowie zum „Pandemievertrag“ zwischen EU und WHO.

Es referierten:

  • Dr. Michael Brunner: Bundesparteiobmann
  • Mag. Alexander Todor-Kostic: Generalsekretär, Landessprecher Kärnten
  • Dr. Gerhard Pöttler: Bundesgeschäftsführer, Landessprecher Salzburg
  • Dr. Georg Prchlik: Landessprecher Wien

Das Video sehen Sie auf der Webseite oder hier im Artikel:

„Die Bilanz der letzten beiden Jahre ist verheerend.“

Mag. Alexander Todor-Kostic:

Er betont die Verpflichtung der Politik, nachzuweisen, dass die von ihr eingesetzten Covid – Maßnahmen größeren Nutzen entfalteten als sie gleichzeitig Schaden verursachten und bezeichnet die Bilanz der letzten zwei Jahre diesbezüglich als verheerend. Von der Gesamtbevölkerung Österreichs, rund 8,9 Millionen Menschen, verstarben im Zeitraum vom 26.2.2020 – 26.2.2022 exakt 14.167 Menschen an oder mit Covid-19 (AGES). „Das sind 0,16 Prozent. Man wird sich mit diesen Relationen auseinanderzusetzen haben,“ konstatiert der Anwalt.

Am meisten gefährdet, führt er aus, waren ältere Personen mit Vorerkrankungen. Das Durchschnittsalter der an Covid-19 Verstorbenen liegt bei 83 Jahren. 50 Prozent der Covid – Toten verstarben nachweislich nicht an, sondern mit der Krankheit. Bei 22,6 Prozent der Covid – Patienten war die Infektion eine bloße Nebendiagnose. Es wurde, so die Schlussfolgerung, mit Kanonenkugeln auf Spatzen geschossen.

Im Jahr 2020, als noch keine Impfung zur Verfügung stand, war in der Altersgruppe bis 15 Jahre kein einziges Covid – Todesopfer zu beklagen. Danach gab es fünf Todesfälle, welche alle mit Vorerkrankungen verbunden waren. Hinsichtlich der Masken und der Covid – Impfungen bei Kindern äußert sich Todor-Kostic wie folgt: „Man sieht umso deutlicher, dass das, was mit unseren Kindern hier aufgeführt wird, strikt abzulehnen ist und eigentlich ohne weitere Nachweise schon strafrechtliche Tatbestände verursachen könnte.“

„Man kann Grundrechte nicht auf Vorrat einschränken.“

Bezugnehmend auf die Fragen des Verfassungsgerichtshofes an das Gesundheitsministerium erläutert Todor-Kostic, dass zum einen der Nutzen der Lockdowns nicht darstellbar ist. Zum anderen waren laut Daten der AGES überdies während des gesamten Zeitraums 2020 – 2022 stets mehr als 20 Prozent aller Intensivbetten frei verfügbar. Zu keinem Zeitpunkt war also eine Notlage argumentierbar, speziell auch unter dem Gesichtspunkt, dass Intensivbetten in dieser Zeitspanne nie aufgestockt, sondern vielmehr sogar abgebaut worden waren.

Inzwischen, so der Anwalt, ist eine nicht auf Covid-19 zurückzuführende Übersterblichkeit bemerkbar, die sich signifikant in jenen Bevölkerungsgruppen zeigt, wo vermehrt gegen Covid geimpft wurde. Dabei könnte es sich um Nebenwirkungen oder Ursächlichkeiten handeln, die mit besagter Impfung zu tun haben: „Diese Antworten wollen wir von den Politikern und nicht von irgendwelchen Expertinnen und Experten hören. Sondern von jenen, die die Entscheidung und die Verantwortung für die Republik Österreich zu tragen haben.“

Grundrechte können, hält Todor-Kostic fest, nicht auf Vorrat eingeschränkt werden. Das Handeln orientiert sich an der jeweiligen Situation: „Derzeit besteht weder eine Indikation für weitere Maßnahmen und schon gar für eine Impfung.“

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Bekenntnis zur immerwährenden Neutralität Österreichs

Dr. Gerhard Pöttler:

Er betont – im Widerspruch zu Bundeskanzler Nehammer – dass Österreich seine Neutralität nicht vom Sowjetkommunismus aufgezwungen bekommen hat. In dieser (Nehammers) Formulierung sieht er per se einen Rücktrittsgrund. „Österreich ist seit seiner Beschlussfassung am 26. Oktober 1955 neutral. Im Vorfeld dieser Beschlussfassung wurde im April 1955 im Rahmen des Moskauer Memorandums festgelegt, dass sich Österreich verpflichtet, politisch als auch wirtschaftlich immer, auch im Kriegsfall, die Neutralität zu wahren. Das war die Vereinbarung mit den vier Großmächten,“ erläutert Pöttler.

Seit dem EU-Beitritt am 1.1.1995 ist Österreichs Neutralität immer wieder im Gespräch. Aber, so Pöttler, sie ist ein integrierter Bestandteil der österreichischen Identität: „Wir verpflichten uns alle gemeinsam zur immerwährenden Neutralität.“ Jede Regierung nahm aufgrund von Umfragen davon Abstand, das ändern zu wollen.

Die MFG fordert die Beibehaltung der Neutralität im Sinne des Wortes, das sich vom lateinischen ne uter, keiner von beiden, ableitet. Dies bedeutet auch, erklärt der Finanzreferent, dass Lieferungen von Helmen, wenn, an beide Seiten ergehen müssen. Einseitige Lieferungen stellen eine einseitige Verletzung der Neutralität dar.

Österreichs Aufgabe wäre es gewesen, zu Verhandlungen an einen Tisch zu rufen, wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Moskaus scharfe Kritik ist ob des Verhaltens von Kanzler Nehammer und Außenminister Schallenberg nicht verwunderlich, so Pöttler.

„Entweder eine andere EU-Politik, oder, wenn nicht anders möglich, Austritt.“

Nach der Volksabstimmung im Juni 1994 wurde Österreich am 1. Jänner 1995 Mitglied der Europäischen Union und genießt seitdem die Teilhabe an deren vier Grundfreiheiten:

  • Dienstleistungsverkehrsfreiheit
  • Kapitalverkehrsfreiheit
  • Personenverkehrsfreiheit
  • Warenverkehrsfreiheit

Ein entscheidendes Thema ist der sog. Pandemievertrag. Er soll zwischen der EU und der Weltgesundheitsorganisation WHO bis 2024 beschlossen werden.

Pöttler: „Da wird darauf bezogen, dass tatsächlich die Souveränität der Staaten von den Marionettenregierungen auf eine nicht gewählte, von Milliardären und einer Bill Gates Stiftung gesponserten WHO übertragen wird. Das bedeutet, dass eine WHO dann jederzeit eine Pandemie ausrufen kann. Ein solcher Vertrag ist jedoch mit der österreichischen Bundesverfassung komplett unvereinbar. (…) Einer solchen EU ist die österreichische Bevölkerung 1994 bei der Abstimmung niemals beigetreten. Auch können wir den digitalen Impfpass nicht dulden. Denn wir lassen uns definitiv nicht vorschreiben, dass wir nur dann reisen dürfen, wenn wir unseren Körper willkürlichen Regierungen übertragen. Ebenso ist das Social Credit System ein Part, der überdacht werden muss. Mittlerweile ist die EU zu einer Entsorgungseinrichtung für nicht mehr gewünschte Politiker in den Nationalstaaten geworden. Der gemeinsame europäische Gedanke ist zur Zeit nicht vorhanden. Es geht im großen Maße um Korruption und Freunderlwirtschaft. Die EU ist am Weg weg von den einzelnen Bundesstaaten hin zu einem Staatenbund. Daher kann es nur zwei Möglichkeiten einer Lösung geben. Entweder eine andere EU-Politik oder, wenn nicht anders möglich, den EU-Austritt.“

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Die EU will eine Organisation schaffen, die faktisch staatliche Hoheitsrechte übernimmt

Dr. Georg Prchlik

Er geht näher auf das „bedenkliche Element“ des Vertrages zwischen der EU und der WHO ein.

„Die WHO,“ führt Prchlik aus, „ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, das heißt, eine Organisation, die selbständige Rechtspersönlichkeit besitzt. Die selbständiges Budget besitzt. Das war 2016 das zweitgrößte Budget aller Sonderorganisationen der UNO. Das Ziel auf der Basis der Konstitution der WHO ist die Verwirklichung des bestmöglichen Gesundheitsniveaus bei allen Menschen.“

Die Hauptaufgaben der WHO sind:

  • die Bekämpfung von Erkrankungen (Schwerpunkt Infektionskrankheiten)
  • die Förderung der allgemeinen Gesundheit aller Menschen weltweit

Eine zentrale Aufgabe der WHO besteht darin, Leitlinien, Standards und Methoden zu entwickeln, zu vereinheitlichen und weltweit durchzusetzen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist, so der Anwalt: „Wie soll das geschehen? Hier gibt es völkerrechtliche Regelungen auf Basis der WHO Verfassung und nicht verbindliche Empfehlungen.“ Ein weiterer wesentlicher Aspekt wäre ein Vertrag mit rechtlich bindender Wirkung. Dies gab es in dieser Form bisher lediglich ein einziges Mal, als ein entsprechendes Abkommen zur Bekämpfung des Tabakgebrauchs geschlossen wurde.

Im Dezember 2021 entschied die WHO, dass die Einrichtung eines intergovernmental body, eines zwischen Regierungen gebildeten Organisationskörpers nötig ist, um die „pandemic prevention, preparedness and response“ / pandemische Prävention, Vorbereitung und Antwort zu stärken. Man beschloss, ein Instrument zur Steuerung dieser Prävention, Vorbereitung und Beantwortung im Bereich der Pandemie zu schaffen – dieses Instrument ist derzeit in Diskussion. Aktuell werden die ersten Beschlüsse gefasst, im August sollen weitere Überprüfungen stattfinden. Geht es nach den USA, Brasilien und Indien, so Prchlik, soll dieses Dokument keine legal liability für die Mitgliedstaaten mit sich bringen. Es soll ein Agreement mit gewissen Empfehlungen sein, aber nicht in staatliche Souveränität eingreifen.

Treibende Kraft hinter der Idee, ein Agreement zu schaffen, das in staatliche Souveränität eingreift, ist die EU: „Die EU und 70 Staaten wollen hier eine internationale Organisation schaffen, die faktisch staatliche Hoheitsrechte übernimmt.“

Vereinfachtes Beispiel: „Ob wir jetzt eine Meldung über einen vehementen gesundheitlichen Gefahrenaspekt wie eine Pandemie machen sollen in einem bestimmten Zeitpunkt oder nicht. Ob wir einen Lockdown erlassen oder aufheben sollen. Das ist nicht mehr Sache der österreichischen Entscheidungsträger, sondern dann Sache der WHO.“

„Hinter einer Organisation steht der, der das Geld für sie zur Verfügung stellt.“

Es handelt sich um einen tiefgreifenden Eingriff in das Staats – und Demokratiesystem. Um eine Übertragung von Hoheitsrechten auf eine internationale Einrichtung mit folgenden Stoßrichtungen:

  • Sie soll beispielsweise der Verbreitung von Impfstoffen dienen.
  • Sie soll Arzneimittel bewerben und ihren Gebrauch verbessern bzw. vermehren.

All das wäre, so der Anwalt, unbedenklich. Außer man fragt sich, wer eigentlich hinter der WHO steht: „Hinter einer Organisation steht nicht der, der in der Verfassung festgeschrieben ist. Hinter einer Organisation steht der, der das Geld für sie zur Verfügung stellt.“

Prchlik lenkt den Blick auf die Mittel für das Zweijahres-Budget 2018/19:

Letztere hat als einen ihrer Geldgeber wiederum die Gates-Stiftung. Somit stammen mehr als ein Drittel der Fördermittel aus den USA sowie derartigen Stiftungen bzw. Einrichtungen: „Wenn man jetzt berücksichtigt, dass die USA große, bedeutende Einrichtungen zur Produktion von Arzneimitteln haben. Wenn man andererseits berücksichtigt, dass einzelne dieser hier genannten Foundations durchaus auch im Bereich der Arzneimittelproduktion nicht untätig sind, dann heißt das so viel wie: Es besteht ein gewisser Verdacht, dass die Entscheidungsfindung in der WHO nicht alleine auf Basis objektiver wissenschaftlicher Kriterien erfolgt, sondern auch unter Zugrundelegung dessen, wer was wie, wo, zu welchem Preis verkaufen kann.“

Dementsprechend sollte man der WHO auf Basis ihrer Finanzierung vielleicht doch nicht ein solches Maß an Vertrauen schenken und dem Pandemievertrag zustimmen, schließt Prchlik: „Wir würden hier Souveränität im Bereich der Arzneimittel abgeben an eine Organisation, der durchaus nicht unwahrscheinlich ist, dass die Leute, die derartige Arzneimittel produzieren, in einem nicht zu vernachlässigenden Ausmaß auf diese Organisation Einfluss nehmen. Die österreichische Regierung wird gut beraten sein, sich diesem Treaty nicht anzuschließen. Zumindest wollen wir das so hoffen.“

Corona-Untersuchungsausschuss und Corona-Gerichtshof

Dr. Michael Brunner

  • „Wir werden die österreichische Souveränität nie aufgeben. Gegebenenfalls wird der Austritt aus der WHO durch Österreich zu erklären sein.“
  • „Neutralität ist eine der tragenden Grundsätze unserer Verfassung. Wir werden die Neutralität nie aufgeben. Wenn die EU sich nicht ändert, müssen wir eine Mitgliedschaft bei der EU überdenken und gegebenenfalls den Austritt erklären.“

Er schließt mit Worten zur Corona – Lage in Österreich.

Der von der Regierung am 5. März 2022 verkündete Freedom Day ist eine Verhöhnung der Bevölkerung und ausschließlich zu deren Beruhigung gedacht: „Sie können versichert sein, dass dann im Herbst oder im Winter es mit diesen drakonischen Maßnahmen weitergehen wird. Der Impfwahn wird einen neuen Höhepunkt erreichen.“

Nicht locker gelassen wird im Hinblick auf die Bildung eines Corona – Untersuchungsausschusses: „Gebildet von Experten und nicht von politischen Parteien, denen dann vielleicht wieder ein Herr Sobotka vorstehen möchte.“ Die Aufgaben des Ausschusses werden sein:

  1. Erhebung der Faktenlage aller Kollateralschäden (Sachverhalt).
  2. Prüfung der Geeignetheit und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.
  3. Rechtliche Beurteilung und Haftungsfrage sowie Realisierung der Haftung.

Für die Umsetzung des dritten Punkts sind alle Beschaffungsverträge im Zusammenhang mit Corona – Verträge mit Produzenten und Lieferanten – von der Regierung und von Verantwortungsträgern offenzulegen und rechtlich zu überprüfen. Bezüglich der Verträge mit den Impfstoffherstellern notiert Brunner: „Wenn der Vertrag zwischen Österreich und den Impfherstellern von der Qualität ist wie der geleakte Vertrag zwischen Pfizer und Albanien, sind diese Verträge für den Staatsanwalt.“

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Es sind alle Verträge offenzulegen betreffend der Beschaffung von Masken, Tests, Containern, Plexiglaswänden, Desinfektionsmitteln. Außerdem: „Wir möchten als MFG die Verträge sehen, die die Entlohnungen von Ärzten, Labors, Apotheken etc. regeln.“ Parallel dazu soll ein eigener, auf gesetzlicher Grundlage zu etablierender Corona – Gerichtshof eingesetzt werden. Dieser hat

  1. Die zivilrechtlichen Ansprüche aller Geschädigten zu prüfen.
  2. Die zivil – und strafrechtliche Haftungsfrage von Verantwortungsträgern zu prüfen.
  3. Alle Beschaffungsverträge zu prüfen.

„Wenn diese Verträge juristisch nicht perfekt sind,“ so Brunner, „müssen diese Verträge angefochten werden. Dann werden wir diese Verträge zur Auflösung bringen und die geleisteten Zahlungen von den Impfherstellern zurückverlangen. Wir werden aber nicht den Steuerzahler belasten dürfen, sondern Regress nehmen an denen, die verantwortungslos gehandelt haben. Diese Regressmöglichkeit bildet das Amtshaftpflichtgesetz. Wenn der Staat Österreich aus dem Topf des Steuerzahlers Geschädigte ausgleicht, dann hat die Republik Österreich an den verantwortlichen Personen Regress zu nehmen und zur Zahlung aufzufordern.“ Weiters zu prüfen ist als gesetzliches Vorhaben ein Durchgriffsrecht auf Parteienvermögen.

Besteuerung der Krisen-Profiteure zur Konsolidierung des Staates

MFG fordert:

  • Die sofortige Aufhebung aller Corona – Maßnahmen.
  • Die vollständige Aufhebung des Impfpflichtgesetzes.
  • Die sofortige Einstellung aller Verwaltungsstrafverfahren aufgrund einer verfehlten Corona – Politik.
  • Die Auszahlung aller unrechtmäßig eingenommenen Verwaltungsstrafen an diejenigen, die unrechtmäßig bestraft wurden.

Brunner: „Wir brauchen zur Konsolidierung unseres Staates Geld. Wir wollen aber dieses Geld nicht von der Bevölkerung nehmen. Es soll nicht wieder der Steuerzahler erneut zu Schaden kommen. Es ist ernsthaft zu überlegen und rasch durchzuführen eine fachgerechte Konzernbesteuerung. Eine Besteuerung von den sogenannten Profiteuren dieser Krise, insbesondere von der Pharmaindustrie. Sie sollen von dem, was sie erhalten haben, einen entsprechenden Beitrag im Rahmen einer Steuerleistung zurückbezahlen. Es ist Geld durch die Anfechtung von Verträgen, durch die Auflösung von Verträgen, die rechtswidrig waren, die nicht im rechtlichen Bestand gesichert sind, wieder hereinzubringen in die Republik Österreich.“

Befristetes Aussetzen von Steuern zur Entlastung der Bevölkerung

„Zur Entlastung aller, die hier Einschränkungen hatten, müssen wir eine Reduktion der Mineralölsteuer vornehmen, zumindest befristet. Oder sie überhaupt aussetzen. Benzin und Heizöl sind deswegen so teuer, weil die Steuerbelastung über 50 Prozent beträgt. Wir können auch überlegen, befristet die Umsatzsteuer auf Lebensmittel auszusetzen, dies aber gleichzeitig verbunden mit einem Verbot an die Lebensmittelindustrie und den Handel, hier Preiserhöhungen für eine gewisse Zeit vorzunehmen. Und wir können auch überlegen, dass alle Parteien und alle Politiker, die an diesen Corona – Maßnahmen teilgenommen haben, in einen Sozialfond einen gewissen Betrag aus ihren Einnahmen, einen gewissen Prozentsatz ihres Parteivermögens, zur Unterstützung der österreichischen Bevölkerung einbezahlen“, führt der MFG – Obmann aus.

Wir als MFG stehen für ein neues, gerechtes Österreich. Es ist unsere vordringlichste Absicht, dass wir die Wirtschaft in diesem Staat wieder herstellen. Diese Wirtschaft wurde durch zwei Jahre ruiniert. Wir sind die Partei, die aus den Bürgern kommt und für die Bürger handeln und wirken wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“

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