Landkreis ruiniert Zahnarzt: Tätigkeitsverbot trotz Kontraindikation gegen Covid-Impfung

Bild: Zahnarzt Dr. Schneider, privat

Eigentlich wollte Dr. Schneider im Oktober das dreijährige Bestehen seiner Praxis feiern. Stattdessen musste er sie schließen. Aufgrund einer medizinischen Kontraindikation kommt eine Covid-Impfung für den Arzt nicht in Frage. Die Folge: Tätigkeitsverbot. Anders als in anderen Landkreisen, rückt die Behörde in Wesermarsch von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht ab – trotz drohender medizinischer Unterversorgung und zum nachhaltigen Schaden der Patienten. In einem Video legt Schneider nun dar, weshalb er trotz wirtschaftlichen Ruins nicht bereit ist, von seiner Überzeugung abzuweichen.

Von Siri Sanning

Dr. Leon Schneider ist heute fünfunddreißig Jahre alt. Seine ursprüngliche Lebenserwartung lag bei zwölf Jahren. Das kardiovaskuläre Geschehen, das diese kurze Zeitspanne begründete, gilt inzwischen als ausgeheilt. Das Risiko, infolge einer Impfung gegen Covid-19 etwa eine Schädigung des Herzens davonzutragen, will der Zahnarzt keinesfalls eingehen. Dass diese Möglichkeit besteht, ist seit langem belegt:

„Vorliegende Daten lassen vermuten, dass der Verlauf von Myokarditis und Perikarditis nach der Impfung ähnlich ist wie der Verlauf von Myokarditis und Perikarditis im Allgemeinen. Ärzte und medizinisches Fachpersonal sollten auf die Zeichen und Symptome von Myokarditis und Perikarditis achten. Ärzte und medizinisches Fachpersonal sollten geimpfte Personen darauf hinweisen, im Falle von Brustschmerzen, Kurzatmigkeit oder Palpitationen sofort medizinische Beratung und Hilfe einzuholen.


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In Deutschland gilt seit März 2022 die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Sie ist Teil des „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“, soll am 1. Januar 2023 verlängert werden und besagt u.a.:

„Beschäftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis, oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Arbeitgeber haben das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden können oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen, in den die Nachweispflicht gilt, untersagen.

Ab dem 16. März 2022 ist ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr möglich. Die Nachweispflichten gelten in:

  • Krankenhäusern,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Entbindungseinrichtungen,
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • (…).“

Quelle: Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt. Bundestag und Bundesrat beschließen „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“

Der Widerstand gegen dieses Vorhaben war von Anfang an enorm. Namhafte Experten sahen für sie keine Rechtfertigung und hielten ihre Abschaffung für epidemiologisch vernünftig. Oppositionspolitiker und Verbände des Gesundheitswesens sprachen sich gegen eine Verlängerung und für eine vorzeitige Aussetzung aus. Nicht überall wird sie umgesetzt – in Mittelsachsen etwa berufen sich die Behörden auf ihren Ermessensspielraum, um die Gesundheitsversorgung nicht zu gefährden. Medizinisches Personal schließt sich in Initiativen zusammen und erklärt: „Wir sehen die Auswirkungen der Covid-Impfung. Nicht mit uns!“

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. unterstützt Betroffene, die sich gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes vor Gericht wehren wollen. Auch eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde eingereicht, unterstützt von weit über 1.000 Menschen aus allen betroffenen Branchen. Und in Florida spricht sich die oberste Gesundheitsbehörde inzwischen klar gegen die Verabreichung von mRNA-Impfstoffen an Männer unter 40 Jahren aus – wegen des Anstiegs an Todesfällen aufgrund von Herzkomplikationen.

Sehen Sie nun das Video „Impfpflicht Tätigkeitsverbot Zahnarzt Landkreis Wesermarsch Brake Pflicht und Willkür (Beschreibung)“ der Praxis Schneider & Zähne vom 30. September 2022 und erfahren Sie, was die Behörde in Brake, Niedersachsen, für einen angemessenen Umgang mit dem Unternehmer und seinen Patienten hält. Im Folgenden werden Dr. Schneiders Ausführungen wörtlich wiedergegeben (Hervorhebungen und Zwischentitel durch Redaktion).

Praxisschließung statt Feier zum dreijährigen Jubiläum

Ja, Morgen, meine lieben Patienten! Ich habe mich dafür entschieden, Sie auf diesem Wege zu kontaktieren, da ich doch den persönlichen Umgang, wenn auch im übertragenen Sinne, doch mehr schätze als einfach ein Schriftstück, was ich Ihnen zukommen lasse oder eine einfache Meldung auf meiner Homepage. Wie Sie wissen, führen wir seit einigen Wochen keine Behandlungen mehr durch. Deshalb möchte ich Sie darüber informieren, wie das Ganze jetzt weitergeht und was eigentlich los ist, bevor noch weitere wilde Gerüchte entstehen und mit Halbwissen sich weitere Geschichten ergeben.

Also. Wie Sie wissen, habe ich die Praxis im Oktober 2019 übernommen. Habe diese soweit umgebaut, habe da einige hunderttausend Euro investiert, damit ich auf dem heutigen Stand sein kann und eigentlich hätte ich jetzt zum Oktober eine Meldung machen müssen zum Jubiläum, zum dreijährigen. Das kann ich leider nicht machen, da ich ein Tätigkeitsverbot vom Landkreis Wesermarsch empfangen habe, oder erhalten habe. Dieses Tätigkeitsverbot beruht darauf, dass ich mich nicht impfen lassen wollte. Die Begründung einerseits war, dass ich eine medizinische Kontraindikation habe, nämlich war meine Lebenserwartung zwölf Jahre.

Nun bin ich fünfunddreißig Jahre alt geworden und da diese Pathologie, die ich hatte, nun als ausgeheilt gilt, das kardiovaskuläre System betraf, bin ich nicht bereit, das Risiko einzugehen, da laut neuesten Ergebnissen – wobei die Ergebnisse sind gar nicht so neu, die waren von Anfang an auch da – die mRNA-Impfstoffe in allererster Linie bei den Nebenwirkungen und unter vierzigjährigen Männern die höchsten Nebenwirkungen bei dem kardiovaskulärem System aufweisen. Das ist bekannt, das ist nichts Neues und ich bin als Mediziner nicht dazu bereit, mich diesem Risiko auszusetzen.

Wer es möchte, darf es tun. Jeder entscheidet für sich allein. Jeder, der diese Impfung hat mit sich machen lassen, musste eine im Prinzip Abtretungserklärung unterschreiben, denn Sie mussten unterschreiben, dass Sie damit einverstanden sind, dass seltene Nebenwirkungen vorkommen können. Sind diese Nebenwirkungen nicht aufgekommen – Gott sei Dank, alles gut. Sind diese doch aufgetreten, ist das dann Ihr Problem, denn schließlich haben Sie es unterschrieben. Und genau dazu bin ich nicht bereit. Ich habe dem Landkreis Wesermarsch und den mehreren Sachbearbeitern, die das Ganze bearbeitet haben, das Ganze dargelegt. Das Ganze aufgezeigt. Habe auch aufgezeigt, welche Maßnahmen wir in der Praxis durchgeführt haben.

Wie die meisten von Ihnen ja wissen sollten, haben Sie mich noch nie ohne FFP2-Maske gesehen bzw. höchstens die ersten vier Monate nach der Praxiseröffnung. Danach ging es ja schon mit Corona los. Ich habe die Luft sterilisiert, ich habe die Luft mit Ozon behandelt und ich habe alle möglichen Schutzmaßnahmen ergriffen, die es so gibt. Und das tue ich bis heute. Oder tat es bis vor kurzem. Ich habe damit argumentiert, dass ich täglich Corona-Tests bei mir durchführen lasse – hier können Sie einen Stapel sehen, mit ein paar Tests, die ich nur für mich alleine habe. All dies brachte nichts. Ich habe damit argumentiert, dass die derzeitig zirkulierenden Varianten nicht mehr diese … oder die Impfstoffe bei den derzeitig kursierenden Varianten nicht mehr die Wirksamkeit haben. Das sollte mittlerweile auch jedem bekannt sein. Dass die Impfung nicht gegen Ansteckung schützt und damit auch nicht gegen Übertragung. Das sollte auch jedem bewusst sein.

Ein Akt der puren Willkür

Die entsprechenden Stellen haben sich damit nicht einverstanden gezeigt und ich habe damit argumentiert, dass die Versorgung in der Wesermarsch stark eingeschränkt sein wird, wenn diese Praxis geschlossen wird. Ich habe jetzt insbesondere vier Schriftstücke, die ich hier Ihnen zeigen möchte bzw. zitieren möchte, denn ich finde, wenn eine Gemeinde sich um die eigene Bevölkerung sorgt, ist das in Ordnung. Wenn eine Gemeinde bei einer Infektionskrankheit eine Praxis schließt, da der Betreiber oder der Arzt sich dagegen wehrt und andere gefährdet, ist das auch in Ordnung. Was hier erfolgt ist, ist reine Willkür. Ist zwar rechtlich erlaubt, diese Willkür, ja. Das erfolgt überall in Deutschland.

In Niedersachsen sind es drei Praxen, von denen ich weiß – oder mit meiner Praxis sind es drei Praxen, denen dies erfolgt ist. Es sind Dutzende und Hunderte zahnärztliche Kollegen, die auch nicht geimpft sind, teilweise auch mit nicht geimpften Mitarbeitern, die dennoch weiter praktizieren dürfen, weil die Landkreise sich dagegen gestemmt haben und gesagt haben, wir können auf die Behandler nicht verzichten. Und da die Studienlage so ist, wie sie ist, werden wir es nicht tun.

Im Landkreis Wesermarsch ist das anders, und ich möchte Ihnen auch mitteilen, was der Landkreis Wesermarsch von Ihnen als Patienten hält. Und das sollten Sie wissen, denn ich bin nicht bereit, weiter dieses Risiko einzugehen. Ich habe sehr viel Geld in diese Praxis gesteckt. Der Dank dafür, den hab ich jetzt empfangen. Für mich ist das eine wirtschaftliche Vernichtung, die hier erfolgt ist. Nichtsdestotrotz werde ich nicht gegen meine wissenschaftlich letzten Endes bewiesene Überzeugung handeln, denn wenn ich gegen meine Überzeugung als Arzt handeln soll, was für ein Arzt soll ich denn sein? Das habe ich nicht getan und das werde ich auch jetzt nicht tun. In der Bildzeitung der Zahnärzte, die ich jetzt vor zwei Tagen oder drei Tagen erhalten habe – Die Zahnarzt-Woche nennt sich das – ist auf der ersten Seite ein Titel abgebildet, wo steht: „Erst Pflicht, dann Willkür.“ Genau so erfolgt das. Ich zitiere ein paar Sätze:

„Etliche Städte und Kommunen haben daher gar keine Verbote ausgesprochen. Regeln, die jeder nach Belieben auslegen kann. Wir wissen heute, die Impfung schließt Ansteckung nicht aus.“

Wissen Sie, als ich das dem Landkreis schrieb, wurde mir das einfach mit einer … mit einem einfachen Satz abgeschmettert und es hieß, das Bundesverfassungs- und das Oberverwaltungsgericht sehen das anders und damit ist das rechtens. Und als ich den betroffenen Entscheidern, ja, Entscheidern, gesagt habe, hieß es: „Hier im Landkreis Wesermarsch befolgen wir alle Gesetze.“ Ich bin gespannt, ob das auch in der Zukunft so bleibt. Ich werde es nicht überprüfen, aber ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei, alle Gesetze zu befolgen und vor allem, wenn es um die eigenen Stellen geht, von jedem Einzelnen, der das entschieden hat – da bin ich mal gespannt, wie viele Kompromisse Sie alle machen werden.

Denn um diese Stellen behalten zu können, müssen Sie heucheln. Und das ist das Problem in unserer Gesellschaft. Wir sind kein Volk der Dichter und Denker, sondern ein Volk der Heuchler und Mitläufer. Das ist einfach so. Und ich finde, bevor ein Staatsdiener, der letzten Endes ein Mitesser ist und davon lebt, dass andere Leute das Geld erwirtschaften, das er oder sie nachher erhält – und letzten Endes aus meiner Sicht, und verzeihen Sie mir die Aussage, aber berufliches Fallobst ist – wer nichts schafft, sondern nur verwaltet, mir dann ins Gesicht sagt, ich könnte ja die viereinhalb Monate abwarten, es sei ja nur bis Ende des Jahres gültig, und meint, dass ich danach weiterarbeiten kann – da fehlt mir jedes Verständnis.

Ich hoffe, dass diese Person kein Grün-Wähler ist. Das würde natürlich ins Bild passen. Denn zu sagen, ich könnte ja jetzt viereinhalb Monate Urlaub machen und danach darf ich ja weiterarbeiten, ist nicht einfach nur ein Spuck ins Gesicht, sondern es ist einfach so unhaltbar dumm, dass es eigentlich für mich nicht vorstellbar ist, dass man so eine Dummheit an den Tag legen kann.

Es wird zu Versorgungsengpässen kommen

Ich empfinde das letzten Endes als Vorsatz. Ich weiß nicht, wer es am Ende entschieden hat. Ich hoffe nicht, dass diese Person das alleine zu entscheiden hatte, denn laut meinem Kenntnisstand hat er die Ausbildung 2017 begonnen. Ob das jetzt sein ehemaliger Vorgesetzter war, der daran beteiligt war, oder der jetzige, ist mir eigentlich egal. Es ist mir nur wichtig, dass Sie als Patienten wissen, warum es zu einem Versorgungsengpass kommen wird in diesem Landkreis, und was der Landkreis davon hält. Deswegen bitte ich Sie, noch einen Moment zuzuhören, denn ich muss die Briefe einmal so vorlesen, wie sie da sind.

Also. Einmal steht hier in langen Absätzen, dass ich hier letzten Endes … dass die Personen, die gefährdet sind, vor mir geschützt werden müssen. Denn bei gegen Covid-19 geimpftem Personal ist eine Übertragung des Virus erheblich weniger wahrscheinlich als durch ungeimpftes Personal. Der Beweis dafür ist nicht vorhanden. Sie können nicht etwas wissenschaftlich begründen, indem Sie sagen, es ist erheblich weniger wahrscheinlich. Zumal diese Aussage aus der Zeit stammt, als wir eine andere Virusvariante hatten. Das wissen Sie alle. Nichtsdestotrotz wird das einfach durchgezogen, damit man ein Häkchen machen kann und sagen kann, ich habe etwas im Leben geschafft.

Außerdem steht hier – und das ist noch viel wichtiger, dass die „Patienten mit akuten Symptomen können andere in der Umgebung liegende Praxen aufsuchen. Dies ist im Zweifel auch über die Grenzen des Landkreises hinaus möglich. Regelmäßige Kontrollen sind bei Erwachsenen grundsätzlich ein Mal jährlich vorgesehen. Da diese Anordnung zunächst nur bis zum 31.12. gilt, können diese auch verschoben werden. Schmerzen oder andere akute Probleme seitens der Patienten stellen grundsätzlich auch keine lebensbedrohliche Lage dar. Auch aus diesem Grunde erlaube ich mir den Verweis auf umliegende Praxen und halte eine möglicherweise längere Anfahrt für zumutbar. Es wird hier insgesamt davon ausgegangen, dass die in Brake entstehende Versorgungslücke mindestens für die Zeit bis zum 31.12. durch andere Zahnarztpraxen im Umkreis geschlossen werden kann.“

Jetzt lese ich Ihnen mal vor, was die kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen dem betroffenen Herrn geschrieben hat. Und zwar – ich werde jetzt nicht alles vorlesen. Aber: „Bei Verhängung eines Tätigkeitsverbots würde sich die Versorgung in dem Bereich unter mehreren Aspekten verschlechtern. Zum einen müssten die Patientinnen und Patienten auf andere Praxen ausweichen. Wenn die umliegenden Praxen aufgrund des dargestellten Versorgungsgrades an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, dürfen sie neue Patientinnen und Patienten ablehnen. Dies wäre für die Patientinnen und Patienten mit weiteren Wegen zu entfernten Praxen verbunden, was gerade für ältere Menschen schwierig sein kann. Es ist uns bekannt, dass bereits Aufnahmestopps bestehen, aktuell im angrenzenden Mittelbereich Wilhelmshaven.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass die Versorgung in allen Praxen derzeit durch Infektionen in der Praxis und Tätigkeitsverbote nicht geimpfter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beeinträchtigt ist.“ Und darüber hinaus weisen die auch den Landkreis darauf hin, falls Weiterbehandlungen erfolgen müssen, die durch den Verzug nicht erfolgt sind, im schlimmsten Fall würden im Rahmen der Amtshaftung das Gesundheitsamt in Anspruch genommen werden, wenn diese ihr Ermessen in Unkenntnis der vertragszahnärztlichen Bestimmung rechtsfehlerhaft anwendet und deswegen eine rechtswidrige Entscheidung trifft. Also kurz übersetzt: Wenn Schäden entstehen sollten, dadurch, dass ich meinen Beruf nicht ausüben durfte, obwohl ich eine Versorgungspflicht habe, und es ein Schaden entsteht, dann steht der Landkreis Wesermarsch dafür gerade. Nicht ich. Und sonst niemand.

Tätigkeitsverbot trotz Ärztemangels

Leider müssen Sie das ja ertragen. Was ich Ihnen aber noch nicht vorenthalten möchte, ist letzten Endes der Satz, aufgrund dessen ich dieses Video mache. Ich wollte dieses Video nicht machen. Das ist hier das letzte Schreiben. Ich habe den Herrn darauf hingewiesen, dass ein Abszess eben keine Kleinigkeit ist. Anscheinend hat dieser Herr keine Probleme gehabt bisher beziehungsweise keine Zahnschmerzen. Es fehlt ihm auch die Einsicht, wieso man denn jetzt wegen einem Zahnarzt sich da Sorgen machen muss. Ich habe ihm erklärt, dass ein länger andauernder Abszess auch zu einem Logenabszess führen kann, das durchaus gefährlich werden kann. Das ist ihm aber egal. Ok.

Was ist die Antwort darauf? „Aufgrund der geringfügigen Verschlechterung für die kommenden ca. viereinhalb Monate kann von keiner Gefährdung der Bevölkerung beziehungsweise Versorgungslage ausgegangen werden. Zum möglichen Abbruch bereits begonnener Behandlung mit möglicherweise entstehenden Mehrkosten und zu wiederholenden Untersuchungen kann ich Ihnen mitteilen, dass dies nach verständiger Würdigung sehr unwahrscheinlich ist. Das Gesetz bezüglich der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impf- beziehungsweise Nachweispflicht wurde bereits am 10.12. verabschiedet. 21. Seitdem waren Ihnen die ab 15.3.2022 zu erfüllenden Vorgaben bekannt. Ich gehe daher davon aus, dass Sie in baldiger Erwartung eines Tätigkeitsverbotes keine besonderen beziehungsweise längeren Behandlungen mehr begonnen haben.“

Wissen Sie, mir wurde von allen Stellen, sei es von Anwälten, sei es von Kollegen, sei es von der KZV, bestätigt, dass eine Praxisschließung, selbst in Fällen, wo deutliche Mängel festgestellt wurden, in der Regel nicht erfolgt, da dies mit einer Vernichtung der beruflichen Existenz einhergeht. Und jetzt schreibt mir ein Grünling, ich hätte es ja wissen müssen, dass das passieren wird. Vielleicht finden Sie das normal. Ich weiß es nicht. Ich finde das so unglaublich frech und erniedrigend, dass ich mir von einem Sachbearbeiter sagen lassen muss, du wusstest doch, wenn du dich nicht impfen lässt, verlierst du alles. Und das ist das, was in diesem Land auch passiert. Wenn Sie das nicht befolgen, was man Ihnen sagt, dann müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das ist ja auch das, was unsere Politiker alle gefordert haben, und das ist auch das, was hier erfolgt.

Das Problem ist einfach nur, dass das willkürlich erfolgt, wenn gesagt wird, in dem einen Landkreis darf ich arbeiten und in dem anderen Landkreis nicht. Und das Erstaunliche ist, dass gerade hier in der Wesermarsch, wo doch Ärztemangel herrscht, jemand sich einbildet, dass man wegen so einer Sache eine Praxis schließen kann und dass der Betroffene dann ja weitermachen kann oder sich schon jemand findet. Ich wünsche es Ihnen wirklich aufrichtig, dass dies passiert. Ich hatte mittlerweile Interessenten da für die Praxis. Die Praxis gefiel, die Zahlen umso mehr, aber alle haben gesagt, in Brake möchten wir nicht bleiben. Ich hoffe, dass sich jemand findet für Sie als Patienten, für mich als Praxis-Abgeber. Dass das eine wirtschaftliche Vernichtung ist, können Sie sich vorstellen. Was eine Praxisinvestition mit sich bringt, dürfen Sie alle bei Google nachschauen.

Bei künftigen Wellen wenden Sie sich an Ihren Landkreis!

Ich möchte, dass Sie in der Zukunft wissen, dass ich bisher versucht habe, alles zu erfüllen, was mir aufgetragen wurde und darüber hinaus. Ich habe eine Menge Opfer gebracht, um diese Praxis gründen zu können beziehungsweise übernehmen zu können. Und ich wollte nur eines. Ich wollte für Sie da sein und in Ruhe arbeiten. Und das hab ich auch getan. Dieses eine Opfer werde ich aber dafür nicht aufbringen. Oder es sind zwei Opfer. Das eine ist, einen Kredit aufnehmen, damit ich im Januar eventuell weiterarbeiten kann – das wissen wir ja alle nicht. Und das zweite Opfer ist: Ich werde nicht zulassen, dass mir jemand aufzwingt, ein Medikament spritzen zu lassen, das nachweislich nicht das erfüllt, was es verspricht. Und wenn jemand das Ganze mit der Anschnallpflicht vergleicht – ich weiß nicht, wo Sie Ihren Gurt sich reinstecken. Also wenn ich meinen Gurt anlege, verbleibt er außerhalb des Körpers. Zumindest bei mir. Wenn gesagt wird, dass in der DDR doch schließlich auch Impfpflicht herrschte und keiner hätte sich darüber aufgeregt, dann bitte ich Sie doch jetzt aktuell zum Tag der Deutschen Einheit mal ARTE oder Phoenix einzuschalten und sich das, was ich jetzt seit Jahrzehnten mir anhören muss, anzuhören, was für eine Diktatur doch die DDR gewesen ist.

Wenn Politiker fordern, man sollte jetzt … oder nicht nur Politiker, auch sogenannte Mediziner wie Herr Montgomery und Herr Lauterbach, die in Wahrheit keine Ärzte sind – denn ein Arzt, der nicht praktiziert, der nicht aktiv an der Versorgung teilnimmt, ist für mich kein Arzt, das tut mir leid – wenn Theoretiker dazu sagen, dass es unsere Pflicht sei, das zu befolgen und alles andere wäre asozial, rechtsradikal, dumm und jetzt bräuchte das Volk auch mal die Peitsche, dann frage ich mich, wo ist denn der Unterschied zu dem, was wir aus der Geschichte kennen? Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. Sofern Sie Weiterbehandlung wünschen, bitte ich Sie, telefonisch uns mitzuteilen, zu welchen Kollegen Sie gehen möchten. Wir werden natürlich umgehend die notwendigen Röntgenbilder schicken. Und ich bitte Sie – wenn im Winter die nächste Grippewelle, Coronawelle, Pleitewelle, was auch immer für eine Welle noch kommt, kommt und Sie keine Termine mehr kriegen können in der näheren Umgebung, so bitte ich Sie doch, sich an den Landkreis zu wenden, der die Meinung hat, unser Gebiet wäre nicht unterversorgt und wegen Zahnschmerzen könnte man schon ein bisschen weiter fahren.

Freiheit kann man sich nicht erimpfen!

Und alles Weitere, was noch erfolgen soll, werde ich Ihnen versuchen, zeitnah mitzuteilen. Ich musste viele Entscheidungen treffen. Diese habe ich jetzt auch getroffen. Ich habe es von Anfang an nicht verstanden, wie man als Arzt seine Impfpässe auf die Homepage stellen kann, um zu beweisen, dass man ja jetzt irgendwie besser ist als andere. Ich hab es nicht verstanden, wie alle mitlaufen konnten, ohne nachzudenken – die Studien waren von Anfang an da. Und wie ich jetzt sehe, wenn es ums Geld geht, dann können alle auf einmal aufstehen und sich dagegenstemmen, denn als ich mich an einer Unterschriftenaktion beteiligt habe, wo es darum ging, die Impfpflicht auszusetzen, waren es, glaube ich, drei- oder vierhundert Unterschriften. Jetzt, wo es darum geht, dass bei Zahnärzten die Budgetierung wieder eingeführt werden soll, da sind es auf einmal fünfzehntausend Unterschriften. Und das ist sehr schade, dass alle so leichtsinnig mit der Thematik umgegangen sind. Aber gut. Damit muss ich wohl leben, und ich wünsche, dass der Landkreis Wesermarsch neue Ärzte und neue Zahnärzte für sich gewinnen kann.

Und ich hoffe sehr, dass diese Mitarbeiter, die sich … oder die diese Entscheidung getroffen haben, sich auch in der Zukunft genau so korrekt an alle Gesetze halten, wenn es um ihren eigenen Kram geht. Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben. Falls nicht, ist das auch Ihr freier Wille. Denn ich finde, der freie Wille sollte niemals von irgendjemandem weggenommen werden dürfen. Für all diejenigen, die denken, sie haben sich impfen lassen, damit sie ihre Freiheit wiederhaben – Sie waren schon immer frei. Für Freiheit muss man sich nicht … die Freiheit kann man sich nicht erimpfen, und dafür muss man sich auch nicht impfen. Schade, dass dies niemand mehr bewusst war und ich schließe eigentlich das ganze Video mit einem Beispiel. Falls Sie noch denken, das was ich sehr oft höre, ja, dann hau dir doch die Spritze mal rein und dann ist gut.

Stellen Sie sich vor, eine weibliche Führungskraft in einem großen Unternehmen hat jetzt bis zum 35. Lebensjahr große Opfer gebracht, um sich die Stelle zu erarbeiten. Aber da sie hoch spezialisiert ist, kann sie nur in dieser Materie arbeiten. Jetzt wird ihr von ihrem Vorgesetzten empfohlen, drei Mal mit ihm zu schlafen, ansonsten würde sie ihre Stelle verlieren. Dann sagt sie, das kann ja nicht sein, das wäre eine Vergewaltigung. Da sagt der Vorgesetzte, nein, nein, das machst du freiwillig. Aber wenn du’s nicht machst, bist du deine Stelle los.

Wie haben die meisten gehandelt? Sie haben mit dem Vorgesetzten geschlafen, denn auf die Stelle wollten sie nicht verzichten. Und das ist eine Sache, die ich nicht tun werde. Ich bin nicht bereit, etwas gegen meinen Willen spritzen zu lassen, was nachweislich Risiken mit sich bringt. Was bekanntermaßen auch notfallzugelassen ist und was bekanntermaßen auch schwere Nebenwirkungen hervorruft und was bekannterweise keine lange und breite Immunität gewährleisten kann. Das ist meine Meinung. Ich zahle den Preis für meine Meinung und ich hoffe, jeder von Ihnen darf in der Zukunft seine freie Meinung äußern und bei seiner freien Meinung bleiben. Mit diesen Worten verabschiede ich mich vorerst. Ob es andere Videos geben wird, weiß ich nicht. Aber erst mal sind Sie informiert und wissen, was los ist. Vielen Dank für Ihr Zuhören. Ich wünsche Ihnen wie immer nur das Allerbeste.

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