Im deutschen Bundestag wurde am 10. Dezember 2021 das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ verabschiedet. Es sieht unter anderem eine Impfpflicht für medizinische Einrichtungen vor. Der Verein für individuelle Impfentscheidung e. V. stellt sich nun auf die Seite jener Betroffenen, die vor Gericht gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes vorgehen wollen.
Die Ärzte für individuelle Impfentscheidung setzen sich für eine differenzierte Beratung anstelle einer Impfpflicht ein. Auf ihrer Webseite finden Interessierte eine Liste mit kritischen Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen (Report24 berichtete). Sie vertreten die Auffassung, dass durch das Gesetz bzw. die in diesem enthaltene einrichtungsbezogene Impfpflicht die Ausbreitung von SARS-CoV-2 nicht verhindert werden kann. Dies deswegen, weil zum einen gegen Covid-19 geimpfte Menschen das Virus in fast genau so hohem Maße verbreiten wie ungeimpfte. Zum anderen, weil die Impfung gegen Covid-19 keinen langfristigen Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 bietet. Deswegen ist eine Impfpflicht gegen Covid-19 weder wissenschaftlich noch rechtlich gerechtfertigt. (Nachzulesen hier: „Keine Impfpflicht im medizinischen und sozialen Bereich!„)
Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes
Zum Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP:
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt. Bundestag und Bundesrat beschließen „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“
Änderungen im Infektionsschutzgesetz:
„Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Beschäftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis, oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Arbeitgeber haben das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen, in den die Nachweispflicht gilt, untersagen.“
Dies gilt in:
- Krankenhäusern,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Entbindungseinrichtungen,
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
- Rettungsdiensten,
- sozialpädiatrischen Zentren,
- medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen,
- voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen,
- ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die den genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten
„Die Impfpflicht – Für Menschenrechte steht die Ampel auf rot!“
Die Stellungnahme zum Gesetz von Dr. Steffen Rabe sehen Sie hier:
An dieser Stelle die Ausführungen des Facharztes für Kinderheilkunde und Jugendmedizin in Textform (Hervorhebungen und Zwischentitel durch Redaktion):
„Dass die neue Bundesregierung in einem offensichtlichen Akt verzweifelter Parteiräson den Lauterbock zum Gärtner gemacht hat, ist offenbar ein Menetekel für den Geist der neuen Pandemie – Politik. Sein pseudowissenschaftlicher, irrationaler Alarmismus wird offenbar der Rhythmus, in dem die neue Ampel zukünftig hektisch blinken wird. In einer beispiellosen tour de force peitscht sie innerhalb von vier Tagen ein Gesetzespaket durch die Parlamente, das den bisherigen Grundrechtsaussetzungen eine weitere hinzufügt.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird ausgerechnet für die Menschen ausgesetzt, die es zu ihrer Berufung gemacht haben, die Gesundheit anderer wiederherzustellen, zu wahren und zu schützen. Menschen, die sich dem Wohlergehen anderer verpflichten, werden gezwungen, sich mit Impfstoffen impfen zu lassen, die bis jetzt aus gutem Grund immer noch keine reguläre Zulassung haben. Und diese, wären die Zulassungsstudien nach den üblichen Standards gelaufen, nach Ansicht vieler Fachleute auch nicht erhalten hätten.
Die Impfungen bieten keinen Schutz
Mit Impfstoffen, die genau das nicht können, was die fadenscheinige Begründung dieses Gesetzes ist: Die Übertragung von Covid-19 auf andere in relevantem Maß zu vermindern. Zu einem Zeitpunkt, an dem klar erkennbar wird, dass diese Impfstoffe, die Krankenschwestern und Krankenpfleger, Ärztinnen und Ärzte und viele andere sich jetzt verabreichen lassen müssen, ein Auslaufmodell, ein Restposten sind. Der Schutz vor Omikron selbst für Geimpfte ist fraglich und bis jetzt durch nichts bewiesen.
Es ist ein politischer Akt von Hilf – und Hirnlosigkeit, der die Parlamente in die Geiselhaft der Fraktionsdisziplin zwingt. Wer würde es wagen, gegen dieses erste Projekt der neuen Regierung zu stimmen? Zeit zum Nachdenken? Zeit zum Abwägen, zum Beraten? Fehlanzeige. Der demokratische Prozess der Gesetzgebung wird allein schon durch dieses schwindelerregende Tempo pervertiert.
Ein schwarzer Tag für Deutschland
Der 10.12.2021 ist ein schwarzer Tag für die Menschenrechte in Deutschland. Er ist aber auch ein schwarzer Tag für die früher vorhandene politische Kultur in diesem Lande, ja, ein schwarzer Tag für die Demokratie. Vor allem aber ist er ein schwarzer Tag für diejenigen, die dieses Gesetz zu schützen vorgibt. Die Kranken. Die Alten. Die Betreuten. Schon jetzt warnen Patientenschützer vor zu erwartenden massenhaften Kündigungen in genau dem Bereich, der von der Politik ohnehin nie wertgeschätzt, sondern kaputtgespart und systematisch ausgedünnt wurde. Den der Pflege. Von aus welchen Gründen auch immer Pflegebedürftigen. Was für ein Schildbürgerstreich!
Eines der Hauptargumente in der Diskussion um die Impfpflicht ist die durch Personalmangel bedingt angespannte Situation in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Mit diesem Gesetz wird kein alter Mensch, kein Kranker und kein Intensivpatient besser oder sicherer betreut werden. Aber viele Betreuende werden sich gezwungen sehen, zu gehen.
Grundrechte gelten immer!
Wir werden an der Seite derer stehen, die ihren Beruf nicht kampflos aufgeben wollen. Die sich wehren, die vor Gericht ziehen und klagen gegen diese Entrechtung, gegen diesen Irrsinn. Mit unserer ärztlichen Expertise werden wir von unseren erfahrenen Juristen ausgewählte Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen.
Das Recht, über medizinische Eingriffe am eigenen Körper selbst zu entscheiden, darf, gerade in Deutschland, nicht zur Disposition stehen. Es ist ein Menschenrecht. Ein Grundrecht. Und Grundrechte, wie Heribert Prantl so treffend sagt, heißen Grundrechte, weil sie immer gelten. Deutschland, lieber Karl Lauterbach, braucht keine Impfpflicht. Gar keine.“
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