Landgericht München: Klimakleber der „Letzten Generation“ sind kriminelle Organisation

Symbolbild: Klimakleber - (C) Report24.news

Endlich hat ein Gericht in Deutschland den Mut gefasst, das festzuhalten, was jeder vernünftige Steuerzahler seit langer Zeit gesehen und ausgesprochen hat. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung sind auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, so die Staatsschutzkammer. Da wird man jetzt wohl auch beim ORF ziemlich heftig schlucken müssen, wo man doch gerne von friedlichen Aktivisten mit einem wichtigen Anliegen spricht.

Wenn sich Menschen zusammenfinden, um Attentate und Anschläge auf Sachgüter durchzuführen, ist der von ihnen behauptete „höhere Zweck“ an sich irrelevant. Neben der Sachbeschädigung liegt zumeist auch der Tatbestand der Nötigung vor. Report24 hat immer und immer wieder darauf hingewiesen, dass die Aktivitäten dieser von Kritikern auch Klima-Terroristen genannten Menschen keinesfalls mit einer demokratischen Rechtsordnung übereinstimmbar sind. Bislang wurden sie von Staat und Behörden mit Samthandschuhen angegriffen, durften meist sehr lange gewähren, bis sie endlich von den Straßen entfernt wurden. Dort sorgten sie für Stau, vereinzelt starben auch Menschen, da ihre Krankenwagen nicht passieren konnten.

Steuerzahler sahen nicht ein, hier mit Ansage drangsaliert und genötigt zu werden. Es ist nicht verständlich, dass jeder Gebührenverweigerer des öffentlich-rechtlichen Fernsehens mit härteren Strafen zu rechnen hat, als Menschen, die vorsätzlich Zehntausende am Weg zur Arbeit hindern und für Stauchaos sorgten. Inmitten dieser chaotischen Szenen entstanden auch sicherlich mehr angeblich klimaschädliche Gase als, wenn man den Verkehr hätte passieren lassen.

Immer wieder griffen genervte Bürger zu Gewalt – vor allem Neubürger wählten weniger gesetzeskonforme Mittel der Selbsthilfe, siehe: Letzte Generation trifft auf Neubürger: Fäuste und Füße fliegen, “Einmann” dreht durch. Statt die mutmaßlichen Kriminellen abzuführen, beschäftigte sich dann auch die Polizei damit, brave Bürger und Steuerzahler abzustrafen: Passant beschimpfte Klimakleber – nun soll er Strafe zahlen, während Chaoten weitermachen.

Am 23. November entschied nun endlich ein ordentliches Gericht, das Landgericht München I, in einer rechtskräftigen Entscheidung, dass es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. „Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung sind auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet.“ Das Gericht führte in seiner Begründung unter anderem Blockaden von Straßen und Flughäfen an.

Mit der Entscheidung reagierte das Gericht auf Beschwerden hinsichtlich einer angeblichen Rechtswidrigkeit von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen durch die deutschen Behörden. Diese Maßnahmen gelten nun als rechtens. Die selbsternannten Aktivisten, die man nunmehr als Kriminelle bezeichnen darf, haben gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel mehr.

Im Fall der „Letzten Generation“ gilt nun als gesichert, dass die Vereinigung primär zum Zweck gegründet wurde, um Straftaten wie Nötigung und Sachbeschädigungen zu begehen. Diese Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wären „wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe“. Zudem wurde eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ festgestellt.

Das Gericht hielt fest, was freie Medien wie Report24 seit vielen Monaten vorweggenommen haben: Der gesellschaftliche Diskurs werde durch illegitime Mittel verletzt. Die Gruppe versuche, sich – womöglich auch moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Straftaten wären keine legitimen Mittel einer freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion. Hier wurde vielmehr kriminelle Energie verortet.

Die Original-Pressemitteilung finden Sie hier:

Beschlüsse des Landgerichts München I: Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Generation“ wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung

Die 2. Strafkammer des Landgerichts München I (Staatsschutzkammer) hat am 16.11.2023 zehn Beschwerden gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ als unbegründet verworfen und einer Beschwerde teilweise stattgegeben. 

Die Generalstaatsanwaltschaft München führt ein Ermittlungsverfahren gegen zahlreiche Personen, die sich als Mitglieder der „Letzten Generation“, einer Gruppe von Klimaaktivisten, betätigt haben sollen. Den Beschuldigten wird unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB vorgeworfen. Im Zuge der Ermittlungen erließ das Amtsgericht München auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft im Mai 2023 mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Hiergegen legten insgesamt elf Betroffene (teilweise Beschuldigte, teilweise Drittbetroffene) Beschwerde ein. Nachdem das Amtsgericht München den Beschwerden nicht abgeholfen hat, hatte nunmehr das Landgericht München I darüber zu entscheiden. 

Die Staatsschutzkammer bejaht im Ergebnis die Voraussetzungen für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.  Das Amtsgericht sei zurecht davon ausgegangen, dass ein Anfangsverdacht dafür bestehe, dass die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB bildet. 

Die „Letzte Generation“ erfülle die Voraussetzung einer Vereinigung, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mehreren Hundert Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses – der Durchsetzung klimapolitischer Forderungen durch „zivilen Ungehorsam“ – darstelle.

Auch sei der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung auf die Begehung von Straftaten gerichtet. Die Kammer hob dabei hervor, dass die Begehung von Straftaten nicht der Hauptzweck der Vereinigung sein müsse. Ausreichend sei es, wenn die Begehung von Straftaten einer von ggfs. auch mehreren Zwecken sei. Das sei hier der Fall: Das Erscheinungsbild der „Letzten Generation“ werde durch Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben oder (gemeinschädliche) Sachbeschädigungen jedenfalls wesentlich mitgeprägt. 

Diese Taten begründen nach Auffassung der Kammer auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Das Gericht stellte darauf ab, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – gegebenenfalls moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die konsentierten Formen der demokratischen Abläufe zu stellen. Straftaten seien kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten. Moralische Argumente könnten jenseits der Gesetze eine Strafbarkeit weder begründen noch negieren. Bei seiner Würdigung stellte das Landgericht neben den zahlreichen Sitzblockaden vor allem auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen, ab.

Die Beschlüsse seien auch verhältnismäßig gewesen. Insbesondere sei nicht von einer Geringfügigkeit der vorgeworfenen Straftaten auszugehen.

Soweit die Kammer eine Beschwerde teilweise für begründet erachtet hat, ging es um die Beschlagnahme einzelner Gegenstände, für die nach Auffassung des Gerichts ein Beschlagnahmeverbot bestand. 

Gegen die Entscheidungen der Staatsschutzkammer gibt es kein weiteres Rechtsmittel. 

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht

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