Kuscheljustiz in Ulm: Zwei Jahre Haft für Asylwerber nach Gruppenvergewaltigung von 14-Jähriger

Bild: freepik / jcomp

Die Willkommenskultur bleibt auch in deutschen Gerichtssälen nicht außen vor. Für die mehrfache brutale Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens in der Nacht auf Halloween 2019 hat das Landgericht Ulm vier „Flüchtlinge“ aus dem Irak und Afghanistan zu mildesten Strafen verurteilt, die nicht nur aus Sicht des Opfers und seiner Angehörigen wie Hohn klingen: Zwei der Angeklagten erhielten zwei Jahre und drei Monate Haft, die anderen beiden einen Monat weniger. Die Anklage hatte auf Vergewaltigung und schwere Körperverletzung gelautet.

Eigentlich war die Triebtäterbande mit buntem Migrationshintergrund zu fünft. Das Verfahren gegen einen zur Tatzeit 16-jährigen iranischen Mitangeklagten war jedoch schon vor einiger Zeit durch einen Täter-Opfer-Ausgleich quasi auf dem „kurzen Dienstweg“ beigelegt, wie unter anderem die „Junge Freiheit“ berichtet. Die muslimischen Männer hatten ihr 14-jähriges Opfer überredet, sie in ihre Flüchtlingsunterkunft im Illertal zu begleiten. Dort machten sie das Mädchen mit Betäubungsmitteln wehrlos und sich anschließend über sie her.

Erst betäubt, dann sexuell missbraucht

Die Vergewaltigung wurde von allen Männern vollzogen, so dass für ein derart geringes Strafmaß überhaupt keine Veranlassung bestand. Schon deshalb nicht, weil die 17 bis 26 Jahre alten Angeklagten vor Gericht keineswegs geständig oder gar einsichtig waren, sondern zum Tathergang und den Vorwürfen kategorisch geschwiegen hatten. Dass sie sich dann gegen Ende des Verfahrens, wohl auf Druck ihrer Verteidiger hin, in gebrochenem Deutsch doch noch kurz zu ihren Gräueltaten äußerten, muss den Vorsitzenden Richter dann anscheinend ungemein beeindruckt haben: Er wertete dies sogleich als „strafmildernd“. Ansonsten dürfte noch der übliche „kulturelle Bonus“ zu der lächerlich geringen Strafzumessung beigetragen haben.

Während also die migrantischen Jungspunde bei guter Führung und unter Anrechnung der verbüßten Untersuchungshaft also schon bald wieder auf Spritztour gehen können, bleibt die traumatisierte 14-jährige mit bleibenden psychischen Schäden für den Rest ihres Lebens zurück. (DM)

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