Die Duldungspflicht bei der Bundeswehr für die Corona-Impfung ist bereits seit 2024 aufgehoben, doch die Verfolgung der Ungehorsamen geht weiter: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Freispruch eines Bundeswehrsoldaten aufgehoben, der die Impfung verweigert hatte.
Der Soldat – ein 36-jähriger Oberleutnant – war zuvor bereits zweimal vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen worden. Sowohl das Amtsgericht Bad Kissingen als auch das Landgericht Schweinfurt hatten ihn mangels Verhältnismäßigkeit und wegen Gewissensfreiheit freigesprochen. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht hat diese Urteile aufgehoben und den Fall zurück an die Schweinfurter Richter gewiesen.
Der Soldat hatte im Januar 2022 die Impfung als Lehrgangsteilnehmer an der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg abgelehnt. Da dafür keine gesundheitlichen Gründe vorlagen, schickte man ihn zurück in seine Heimatkompanie, wo er sich ebenfalls nicht impfen ließ. Der Soldat berief sich auf seine Gewissensfreiheit.
Dem Obersten Landesgericht zufolge hätte die Kammer in Schweinfurt das Interesse des Angeklagten mit den Interessen des Staates, der vulnerable Gruppen wie Soldaten zu schützen habe, abwägen müssen. Da Streitkräfte eng zusammenarbeiteten, sei ihr Infektionsrisiko erhöht, sagte der Vorsitzende Richter. Die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr habe verfassungsrechtlichen Rang. Völlig ignoriert wird dabei die Tatsache, dass die Impfung in Wahrheit sowieso nie darauf ausgelegt war, Infektionen zu verhindern: Die Argumentation für den Impfzwang ist lange widerlegt.
Die weitere Verfolgung dieser „Gehorsamsverweigerung“ nach vier Jahren gibt entsprechend zu denken. Dem Soldaten nützt die aktuelle Faktenlage gar nichts: Das Landgericht Schweinfurt soll also nun erneut entscheiden, ob er sich mit der Ablehnung der Impfung nun strafbar gemacht hat oder nicht. Seinem Rechtsanwalt zufolge darf er seit der rechtlichen Auseinandersetzung keine Kaserne mehr betreten und auch keine Uniform mehr tragen. Er erhält obendrein lediglich die Hälfte seiner Bezüge, obwohl er nach wie vor nicht rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde.