“Grüne Sauberkeit”: Wald-Villa von Innsbrucker Stadträtin plötzlich aufgewertet

Symbolbild. Um die Persönlichkeitsrechte der Grünin zu wahren, haben wir mittels KI ein ähnliches Anwesen errechnen lassen. (C) Report24 KI

Was dem Normalbürger verwehrt bleibt, scheint für manche in der Politik ganz plötzlich legal – sofern man auf der „richtigen“ Seite steht. Mitten im sensiblen Freiland wurde ein Umbau genehmigt, der Fragen aufwirft. Während bei anderen rigoros abgelehnt wurde, war hier plötzlich alles „gesetzeskonform“ – sehr zur Freude einer grünen Stadträtin. Gleichbehandlung mit grüner Färbung.

Was für viele Familien seit Jahren unmöglich ist, scheint in diesem Fall erstaunlich reibungslos funktioniert zu haben: der Umbau eines Hauses mitten im Freiland. Während andere Bürger mit detaillierten Ablehnungen ihrer Anträge konfrontiert wurden, wurde hier nicht nur genehmigt – sondern auch gleich noch erweitert. Ein Paragraf im Raumordnungsgesetz machte es möglich.

50 Shades Of Green – für jeden ist etwas anderes dabei

Brisant wird die Sache durch die politische Farbe der Begünstigten: Ausgerechnet jene Partei, die sich stets für Bodenschutz, Klimarettung und restriktive Baupolitik inszeniert, profitiert nun von einem Schlupfloch, das zuvor noch öffentlich verteufelt wurde. Besonders Bauvorhaben im sogenannten „Grünzug“ von Innsbruck wurden in der Vergangenheit kategorisch abgelehnt – auch dann, wenn sie dem Eigenbedarf dienten.

Gleiche Regeln für alle? Offenbar nicht.

Ein gleich gelagerter Fall, bei dem eine Familie ein Haus im Höttinger Grünzug errichten wollte, wurde mit Verweis auf Bodenverbrauch, fehlende Erschließung und mangelndes „öffentliches Interesse“ rigoros abgelehnt. Man sprach von inselhafter Siedlungserweiterung – ein absolutes No-Go laut den zuständigen Stellen. Offenbar gelten diese Argumente jedoch nicht für alle.

Verteidigung auf dem Papier

Die Gegenseite verweist indes auf eine rechtlich einwandfreie Situation. Laut den Anwälten der glücklichen Häuslbauerin handelt es sich um einen „baurechtlich genehmigten Altbestand“, dessen Erweiterung im Freiland laut § 42a TROG zulässig sei. Eine Umwidmung oder ein Bebauungsplan sei nie nötig gewesen – es handle sich rein um legale Arbeiten an einem bestehenden Gebäude.

Kein Abriss, keine Ermittlungen?

Zudem wird betont, dass das Gebäude keineswegs abgerissen, sondern lediglich umgebaut wurde. Pikant dabei: Trotz massiver öffentlicher Kritik und medialer Fragen kam es zu keinerlei strafrechtlichen Ermittlungen. Die zuständige Staatsanwaltschaft fand einmal mehr „keinen Anfangsverdacht“. Manche sind im Operettenstaat Österreich eben etwas gleicher.

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