Gifte in Schnelltests: MFG OÖ stellt Dringlichkeitsantrag zur Prüfung und fordert Teststopp

Bild: freepik / photoroyalty

Die maßnahmenkritische Partei Menschen – Freiheit – Grundrechte (MFG) reagierte prompt auf die kritischen Informationen der zweiten Pressekonferenz vom 10. November, in der weitere giftige Inhaltsstoffe der Corona-Schnelltests thematisiert wurden: Noch am selben Tag brachte die MFG-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag in den oberösterreichischen Landtag ein, um eine Überprüfung der potenziellen Gesundheitsgefährdung durch die Bundesregierung anzustoßen. Die Partei fordert, bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit jegliche Anwendung der Tests zu stoppen.

Im Folgenden lesen Sie die Presseaussendung der MFG Oberösterreich:

Gefahr im Verzug: toxische Corona-Schnelltests endlich prüfen

Einen höchst brisanten Dringlichkeitsantrag brachte die Fraktion der MFG am 10. November im Oö. Landtag ein. Es geht um die mehr als bedenklichen Inhaltsstoffe in den gängigen Corona-Selbsttests, die u.a. Ethylenoxid enthalten – eine erbgutverändernde, krebserregende Substanz. Die Tests, für deren Verwendung laut Hersteller eigentlich Laborpersonal, Laborbedingungen und Schutzausrüstung vorgesehen sind, sind etwa in den USA erst ab 18 Jahren zur Selbstanwendung empfohlen. In Österreichs Schulen drückt man diese aber bereits 6-Jährigen in die Hand. MFG OÖ fordert, dass das Land OÖ die Bundesregierung dazu auffordert, eine mögliche Gesundheitsgefährdung zu überprüfen und bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit jegliche Anwendung solcher Tests auszusetzen.

Eigentlich unfassbar: Das in den gängigen Corona-Schnelltests durch mehrere Labore nachgewiesene Ethylenoxid ist erbgutverändernd und krebserzeugend, wie bei einer Pressekonferenz des Unternehmensbündnisses „Wir EMUs“ in Wien am 10. November 2022 dargelegt wurde. Beim Einatmen von Ethylenoxid kann es zudem zu schweren gesundheitlichen Folgen kommen. Das oft gebrachte Argument einer „zu niedrigen Konzentration“ greift nicht, denn für bestimmte Toxine ist eigentlich keine Untergrenzen-Definition zulässig, speziell dann, wenn diese eine krebserregende und erbgutverä ndernde Wirkung haben. Die Schadwirkung kann sich hier bereits ab dem ersten Molekül entfalten. In Deutschland ist der Einsatz von Ethylenoxid im Lebensmittelbereich übrigens seit 1981 verboten.

„Bevor nicht zu 100 Prozent klar ist, dass keine gesundheitliche Gefährdung von den mit Ethylenoxid kontaminierten Tests ausgeht, muss endlich eine rote Linie gezogen werden. MFG fordert das übrigens bereits seit Bekanntwerden dieser Ungeheuerlichkeit.“

MFG-Landesparteiobmann Joachim Aigner

Auf der AGES-Homepage heißt es: „Ethylenoxid ist ein erbgutveränderndes Kanzerogen ohne Schwellenwert (RAC 2017, ATP). Mutagenität (das Potential zu Veränderung des Erbguts) ist grundsätzlich ein akuter, nach einmaliger Exposition auftretender Effekt. Sekundärwirkungen, wie Tumorbildung (Kanzerogenität), treten jedoch verzögert und als Folge einer akkumulierten Exposition im Verlauf des Lebens auf. Daher sollen auch einmalige hohe Aufnahmen durch Kinder vermieden werden.“
(Quelle: https://www.ages.at/mensch/ernaehrung-lebensmittel/rueckstaende-kontaminanten-von-a-bis-z/ethylenoxid)

„Bei der Gesundheit, ganz besonders bei jener unserer Kinder, gibt es keinen Verhandlungsspielraum und keine Toleranz.“

MFG-Landtagsabgeordnete Dagmar Häusler

Die Corona-Teststäbchen mussten von den Menschen teilweise täglich in Mund oder Nase eingeführt werden. Dabei kann es ohne weiteres zu Verletzungen der Schleimhaut bis hin zu Blutungen kommen. Es ist daher zu befürchten, dass im Falle von Ethylenoxid-Rückständen auf Corona-Teststäbchen diese von einer Vielzahl von Menschen – insbesondere auch Kindern – direkt ins Gewebe eingebracht wurden bzw. werden. Besonders bedenklich ist, dass speziell Kindergarten- und Schulkinder mit Ethylenoxid behandelte Corona-Teststäbchen benutzen – und das zeitweise sogar täglich.

Problematische Schnelltests müssen umgehend ausgesetzt werden

MFG OÖ fordert das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: „Bevor nicht zu 100 Prozent klar und wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen ist, dass keine gesundheitliche Gefährdung von den mit Ethylenoxid kontaminierten Tests ausgeht, muss endlich eine rote Linie gezogen werden. MFG fordert das übrigens bereits seit Bekanntwerden dieser Ungeheuerlichkeit“, sagt MFG-Landesparteiobmann Joachim Aigner.

Geht es nach MFG OÖ, muss der Einsatz von Corona-Schnelltests umgehend ausgesetzt werden – ganz besonders in Schulen, Kindergärten und Betreuungseinrichtungen. „Manche Medien und politischen Vertreter spielen das Problem herunter oder verweisen auf den millionenfachen Einsatz der Schnelltests. Aber dass die Menschen nicht sofort tot umfallen, ist noch lange kein Beweis für die Unbedenklichkeit. Die AGES selbst warnt bei Ethlyenoxid vor Langzeitwirkungen. Bei der Gesundheit, ganz besonders bei jener unserer Kinder, gibt es keinen Verhandlungsspielraum und keine Toleranz“, so MFG-Landtagsabgeordnete Dagmar Häusler.

Eine zusätzliche Forderung des MFG-Dringlichkeitsantrags: die Haftungsübernahme durch den Staat Österreich für allfällige durch in den Corona-Teststäbchen enthaltene Rückstände von Ethylenoxid entstandene Gesundheitsschäden oder Langzeitfolgen.

Die anderen im Oö. Landtag vertretenen Fraktionen – enttäuschenderweise auch die FPOÖ – haben dem Antrag die Dringlichkeit nicht zuerkannt. Dieser wird deshalb erst in der kommenden Ausschusssitzung am 17. November 2022 inhaltlich diskutiert.

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