Berichte aus Griechenland lassen darauf schließen, dass den Hinterbliebenen im Zuge eines Rechtsstreits nach dem Tod eines Menschen infolge einer AstraZeneca-MRNA-Impfung eine hohe Entschädigung in der Höhe von insgesamt 300.000 Euro zugesprochen wurde. Wir haben umfangreich recherchiert und konnten das Urteil in den Gerichtsdatenbanken finden. Über die Rechtskraft dieser erstinstanzlichen Entscheidung ist nichts bekannt.
Es geht um das Urteil ΤρΔΠρΑθ 11407/2025, das im Februar 2026 erging. Auffindbar ist es in der griechischen Rechtsdatenbank Qualex (Vollzugang nur für registrierte griechische Rechtsanwälte). Der Titel des Eintrags lautet: TPDA 11407/2025 Zivilrechtliche Haftung des Staates – Tod einer Person aufgrund von Nebenwirkungen nach Impfung gegen das Coronavirus COVID-19 – Schaden aus einer rechtmäßigen Handlung, welche die zum Wohle des öffentlichen Interesses angemessene Toleranzgrenze überschreitet – die Freiwilligkeit der Impfung hatte keinen Einfluss.
Der Fall betrifft das Urteil ΤρΔΠρΑθ 11407/2025 des Dreiköpfigen Verwaltungsgerichts erster Instanz Athen. Geklagt hatten der Ehemann und zwei Töchter einer verstorbenen Frau. Die Frau soll nach einer Impfung mit Vaxzevria/AstraZeneca eine Thrombose beziehungsweise ein thrombotisches Ereignis erlitten haben und daran verstorben sein. (Zitat aus Pharmacy Management: Die Klägerin entwickelte nach einer Impfung gegen COVID-19 die seltene neurologische Erkrankung ADEM (akute disseminierte Enzephalomyelitis).
Das Gericht ist von einem Kausalzusammenhang ausgegangen, gestützt auf die zeitliche Nähe zur Impfung, fehlende andere Risikofaktoren und die internationale medizinische Literatur zu dieser bekannten seltenen Nebenwirkung.
Beklagter war nach den verfügbaren Angaben der griechische Staat, nicht AstraZeneca – möglicherweise auch deshalb, weil sich die Hersteller vertraglich aus jeder Haftung ausnehmen ließen. Das Gericht hat den Einwand des Staates verworfen, die Impfung wäre rein freiwillig gewesen und könne daher keine staatliche Verantwortung auslösen.
Juristisch ging es nicht um einen Produktfehler, sondern um Staatshaftung beziehungsweise um den Gedanken, dass ein außergewöhnlich schwerer Einzelschaden, der im Zusammenhang mit einer staatlich geförderten Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit entsteht, nicht allein von den Angehörigen getragen werden soll.
Das Gericht sprach der Familie insgesamt 300.000 Euro zu: 120.000 Euro für den Ehemann und jeweils 90.000 Euro für die beiden Töchter. Die Summe wurde als Ausgleich für den seelischen Schaden beziehungsweise den Verlust der Angehörigen zugesprochen.
Der Fall ist kein gerichtlicher Nachweis dafür, dass AstraZeneca rechtswidrig gehandelt hat. Er ist nach den verfügbaren Informationen auch kein generelles Urteil gegen COVID-Impfungen. Er ist vielmehr ein erstinstanzlicher griechischer Staatshaftungsfall wegen eines anerkannten, seltenen schweren Risikos des AstraZeneca-Impfstoffs. Die EMA hatte bereits 2021 einen möglichen Zusammenhang zwischen AstraZeneca und sehr seltenen Blutgerinnseln mit niedrigen Blutplättchen festgestellt; die EU-Zulassung von Vaxzevria wurde 2024 auf Antrag von AstraZeneca aus kommerziellen Gründen zurückgezogen.
Zur Rechtskraft gibt es keinen belastbaren Nachweis – dies könnten eventuell griechische Rechtsanwälte klären, die Redaktion freut sich über die Herstellung eines Kontaktes unter [email protected].
Über diesen Fall berichten zahlreiche griechische Online-Medien, unter anderem Pharmaportale als auch juristische Seiten. Hier beschreibt beispielsweise die Rechtsanwaltskanzlei Siamakis & Partners Rechtsgrundlage, Hintergrund und Einordnung des Falles. Warum die Entscheidung in Systemmedien bislang keinen Widerhall gefunden hat, können Sie sich selbst ausrechnen. Informationen aus den verlinkten Seiten erklären einige Details des Verfahrens:
Das Gericht wies die Behauptung des Staates zurück, die Impfung sei rein freiwillig und liege daher außerhalb der staatlichen Verantwortung.
Die Kausalität wurde auf folgender Grundlage hergestellt:
- Die zeitliche Nähe zwischen Impfung und Episode
- Das Fehlen anderer Risikofaktoren
- Die internationale wissenschaftliche Literatur zu dieser spezifischen Nebenwirkung
Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass die Impfung nicht formell für die gesamte Bevölkerung verpflichtend war. Das Gericht urteilte jedoch:
- Die starke staatliche Empfehlung
- Die organisierte nationale Kampagne
- Der soziale Druck der damaligen Zeit
- Sie schufen einen Rahmen, der einer zwingenden Verpflichtung ähnelte. Folglich musste der Staat die Kosten des Schadens tragen.
Darüber hinaus stellte das Gericht folgendes fest:
- Es lag kein Behandlungsfehler vor.
- Der Impfstoff wies keinen Mangel auf.
Die Entscheidungen klären die Frage, wer zur Entschädigung verpflichtet ist:
- Der griechische Staat trägt die Verantwortung als Garant der öffentlichen Gesundheit und Gestalter der nationalen Impfstrategie.
- Die Regionen bzw. die lokalen Gesundheitsbehörden sind nicht verantwortlich, da sie zentrale Anweisungen ausführen.
- Pharmaunternehmen haften nicht, solange kein nachgewiesener Mangel am Produkt vorliegt.
