Im Fall der 19-jährigen Johanna, die im Caritas-Heim St. Isidor untergebracht ist, gibt es neue, besorgniserregende Entwicklungen. In einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss hielt das Bezirksgericht fest, dass die ablehnende Haltung des Vaters zu Covid Impfungen dem medizinischen Wohlergehen der Tochter nicht zuträglich sei. Es ist dem Richter, der Anwältin, welche die Erwachsenenvertretung ausübt, und einer beratenden Ärztin sehr wichtig, die Epilepsiekranke auch noch im Jänner 2023 dem Genexperiment auszusetzen.
Report 24 hat in diesem Fall versucht, mit den betroffenen Eltern, der Betreuungseinrichtung, dem Gericht, der Erwachsenenvertreterin und der beratenden Ärztin Kontakt aufzunehmen. Leider haben uns nicht alle geantwortet, wodurch bis heute unklar ist, ob die Betroffene 19-Jährige überhaupt jemals selbst zur Sache befragt wurde. Dies ist befremdlich, denn selbst Schwerstbehinderte haben nach Stand des Rechts speziell zu medizinischen Fragestellungen, die sie und ihren Körper betreffen, den Anspruch angehört zu werden.
Was uns nun vorliegt ist ein Gerichtsbeschluss, der in einzelnen Passagen widersprüchlich wirkt. An sich sollte es darin hauptsächlich um die Frage gehen, ob die Erwachsenenvertretung von der damit betrauten Rechtsanwältin an die Eltern zurückgeht. Der Vater hatte diese Übertragung bei Gericht beantragt.
Covid-Impfung ausschlaggebend für Vertretungsentscheidung?
Das Gericht räumt der Frage der Covid-Impfung merkwürdig viel Raum ein. Dies ist auch dahingehend befremdlich, als dass der zuständige Gesundheitsminister Rauch öffentlich verkündet hat, alle Regeln und Gesetzgebungen zu Covid-19 abschaffen zu wollen. Dennoch sind sich im Fall der 19-jährigen Johanna, die nach einem traumatischen Ereignis unter schwerster, nicht medikamentös einstellbarer Epilepsie leidet, die drei maßgeblichen Entscheidungsträger einig: die junge Frau müsse umgehend gegen Covid-19 geimpft werden.
Welche Notwendigkeit oder Dringlichkeit für so eine Impfung besteht, können oder wollen uns weder die uns namentlich bekannte Ärztin noch die Erwachsenenvertreterin beantworten. Nur die Caritas-Sprecherin kommuniziert und betont immer wieder, dass die Initiative dazu nicht vom Heim ausginge und man hier selbst keine Entscheidungsbefugnis habe.
Das Gericht selbst möchte sich zu unseren Fragen nicht im Detail äußern, da der Beschluss noch keine Rechtskraft habe. Er wäre noch auf dem Rechtsweg zu bekämpfen. Die vorliegende Stellungnahme finden Sie am Ende dieses Artikels.
Das steht im Beschluss
Wir geben in Folge die aus unserer subjektiven Sicht fragwürdigsten Passagen aus dem Gerichtsbeschluss, datiert auf den 17. Jänner 2023 wieder:
Die gerichtliche Erwachsenenvertreterin replizierte, dass sie davon ausgehe, dass die Umbestellung ausschließlich deshalb angeregt wurde, weil der Vater die von den Ärzten dringend empfohlene [sic!] Impfung von Johanna Wiesinger nicht einverstanden ist.
Vom betreuenden Arzt wird für Johanna eine Corona-Schutz-Impfung empfohlen. Der Vater lehnt Impfungen für seine Tochter per se ab; egal ob es sich um eine Impfung gegen Grippe oder Corona handelt. Die Erwachsenenvertreterin spricht sich für die Impfung aus, so wie dies von ärztlicher Seite auch empfohlen wird. Den Betreuern in St. Isidor hat es der Vater verboten, eine Impfung vornehmen zu lassen. Dadurch hat sich mittlerweile die Impfung nach hinten verschoben.
Im Gegensatz dazu scheinen die Eltern nicht ausschließlich im Interesse der Betroffenen zu handeln. Vor allem die gegen die medizinische Empfehlung ausgesprochene klare Ablehnung von Impfungen kann nicht als zum Wohl der Betroffenen gesehen werden.
… wird eine Übertragung an den Vater nicht erfolgen können; ebenso solange der Vater seiner eigenen Einstellung zu Schutzimpfungen den Vorrang vor ärztlichen Empfehlungen gibt.
Rechtsgrundlage nicht durchgehend nachvollziehbar
Ein Gericht hat in Österreich auf Basis der Gesetze unabhängig zu urteilen. Urteile kann man freilich diskutieren und die gesetzliche Grundlage hinterfragen – ohne die demokratische Rechtsordnung an sich in Frage zu stellen. Faktum ist, dass es keinerlei Rechtsgrundlage mehr für eine Zwangsimpfung gegen Covid-19 zu geben scheint, auch eine medizinische Indikation ist uns nicht bekannt. Die Pandemie gilt überall als beendet, entsprechend muss die Frage erlaubt sein, wem es nutzt, eine Epilepsiekranke jetzt noch mit der experimentellen mRNA Gentherapie zu beglücken? Dem Wortlaut des Beschlusses zu folgen, würde es ausreichen, wenn die Ärztin eine Impfung gegen Dengue-Fieber empfiehlt – und alle weiteren Beteiligten nicken das ab, ohne die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen.
Jede bekannte Statistik zeigt klar, dass junge Menschen durch die Krankheit „Covid-19“ nie gefährdet waren, es sei denn, sie hätten einschlägige Vorerkrankungen, zu denen Epilepsie nicht zählt. Ungeachtet der auch sonst dürftigen Datenlage zur Sicherheit oder Wirkung der neuartigen mRNA Impfungen, lässt sich kein Hersteller finden, der einen speziellen Nutzen dieser Impfung für Epilepsiekranke vorlegen könnte oder möchte.
Thema Zwangsimpfung von Thema Erwachsenenvertretung klar trennen
Im Fall der 19-jährigen Johanna sollte man zwei Themen klar trennen. Zum einen den Sorgerechtsstreit (den Streit um die Erwachsenenvertretung), der Sache aller beteiligten Parteien ist und für dessen Beurteilung uns viele Daten und Fakten der Vorgeschichte fehlen. Zum anderen aber die angebliche Notwendigkeit einer Covid-19 Impfung für eine junge Frau, die offenbar nicht gänzlich Herrin ihrer Sinne ist. Vollständig unzurechnungsfähig kann sie laut Gerichtsbeschluss aber auch nicht sein, da sie offenbar einer geregelten Arbeit nachgeht oder dies zumindest versucht.
Nachdem sich in Folge der Berichterstattung viele Leser empört an das Caritas-Heim gewandt haben, möchten wir all unsere Leser um Höflichkeit in der Diskussion ersuchen. Aus diesem Grund werden wir auch keine weiteren Namen veröffentlichen, da wir Drohungen und Auseinandersetzungen abseits der Rechtsstaatlichkeit ablehnen.
Lesen Sie die Vorgeschichte:
Zwangsimpfung für 19-jährige Epilepsie-Patientin soll nächste Woche vollzogen werden
Impfung für 19-jährige Heimbewohnerin: Caritas meldet sich zu Wort und will vermitteln
Stellungnahme des Gerichts
Recherchen haben ergeben, dass der von Ihnen angeführte Beschluss noch nicht rechtskräftig (weil bekämpfbar) ist.
Eine Umbestellung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung wäre nur dann möglich, wenn der bisherige Vertreter (die bestellte Erwachsenenvertreterin) „nicht (mehr) die erforderliche Eignung aufweisen“ würde oder es das Wohl der Betroffenen sonst erfordert. Nach Anhörung der Parteien durch den Richter gab es für eine nicht (mehr) erforderliche Eignung keine Gründe.
Eine weitere inhaltliche Stellungnahme ist aufgrund des laufenden Verfahrens (der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig) nicht möglich.
Stellungnahme der Betreuungseinrichtung der Caritas
Uns liegt dieser Gerichtsbeschluss nicht vor. Wir nehmen an, es handelt sich um die Gerichtsverhandlung, in der es darum ging, ob dem Vater die Erwachsenenvertretung zugesprochen wird. Nachdem auch kein Mitarbeiter von uns bei der Verhandlung dabei war, wissen wir auch nicht, worauf sich die zitierten Passagen beziehen. Wir nehmen an, dass der Richter sich dabei unter anderem auf die Akten und Stellungnahmen bezog, die 2021 bei der Bestellung der Erwachsenenvertretung vorlagen. Damals war der Umgang mit Impfungen generell – nicht nur der Corona-Impfung sondern auch Zeckenschutzimpfung etc. – ein Thema. Der Richter hat vor der Verhandlung noch mit einem Mitarbeiter von uns telefoniert und nachgefragt, wie sich die Gesamtsituation inzwischen entwickelt hat.
Die Bewohnerin muss aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßige Kontrolltermine bei der Ärztin im Neuromed-Campus wahrnehmen. Sie ist also eine behandelnde Ärztin der Bewohnerin. Das ist die „Beziehung“, die hier besteht. Und diese Ärztin hat eben in ihrem letzten Untersuchungsbericht Ende 2022 festgehalten, dass sie eine Corona-Impfung empfiehlt. Wie bereits beschrieben, hat daraufhin die Erwachsenenvertreterin die Entscheidung getroffen, dass die Bewohnerin geimpft werden soll.
Wir möchten noch einmal betonen, dass die Entscheidung für oder gegen eine Impfung nicht bei uns liegt. Und wir werden von unserer Seite auch nicht betreiben, dass die Impfung durchgeführt wird. Unser Bestreben ist, dass alle Beteiligten zu einem Gespräch zusammenkommen, um zu einer von alle Seiten tragbaren Entscheidung zu kommen. Wir selbst als Einrichtung werden dabei nicht mitreden, weil wir dazu keine Befugnis haben.
Im gegenständlichen Fall wurde nach einem ausführlichen Clearing durch das Vertretungsnetz von der Kinder- und Jugendhilfe entschieden, dass die (damals) Jugendliche in St. Isidor betreut werden soll und empfohlen die Erwachsenenvertretung nicht innerhalb der Familie zu vergeben.