EU-Freizügigkeit: Fast 70 Prozent der Rumänen in Hagen leben vom Staat

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Rund 3.100 von 4.500 rumänischen Staatsbürgern in Hagen beziehen Grundsicherung. Für Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien rechnete die Stadt 2026 mit Sozialausgaben von bis zu 15 Millionen Euro. Das EU-Freizügigkeitsrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei geringfügiger Beschäftigung den Zugang zu ergänzenden deutschen Sozialleistungen. Während die Kosten steigen, brach in Hagen auch noch die Zahl der Anhörungsverfahren zur Überprüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen ein.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sollte angeblich den europäischen Arbeitsmarkt stärken. In deutschen Städten wie Hagen wirft sie inzwischen ganz andere Fragen auf. Dort leben rund 4.500 rumänische Staatsbürger, von denen etwa 3.100 Grundsicherung beziehen. Fast sieben von zehn! Im Jahr 2013 waren es gerade einmal 52. Binnen 13 Jahren hat sich die absolute Zahl der Leistungsbezieher damit nahezu versechzigfacht. Darunter sind Kinder und Beschäftigte, deren Einkommen mit staatlichen Leistungen aufgestockt wird. Das ändert allerdings nichts daran, dass ein erheblicher Teil dieser Zuwanderergruppe auf den deutschen Sozialstaat angewiesen ist. Und dafür werden in Berlin und Brüssel politische Regeln gemacht, deren finanzielle Folgen anschließend bei den Jobcentern und Kommunen aufschlagen.

Ein Minijob reicht aus

Dass dies überhaupt möglich ist, liegt im europäischen Arbeitnehmerbegriff begründet. Eine tatsächliche geringfügige Beschäftigung kann bereits ausreichen, um den EU-Arbeitnehmerstatus zu begründen und ergänzende Grundsicherung zu erhalten. Eine feste gesetzliche Mindestarbeitszeit existiert nicht, die Behörden müssen jeden Fall einzeln beurteilen. Scheinarbeitsverhältnisse und völlig unwesentliche Tätigkeiten reichen rechtlich eigentlich nicht aus. Doch eine vergleichsweise kleine Erwerbstätigkeit kann durchaus den Zugang zu erheblich höheren staatlichen Leistungen eröffnen. Die Bundesregierung bestätigte diese Rechtslage im April auf eine Anfrage der AfD. Für Menschen aus EU-Staaten mit deutlich niedrigeren Löhnen entsteht dadurch ein finanzieller Anreiz, der weit über die eigentliche Arbeitsmigration hinausgehen kann. Das Problem ist seit Jahren bekannt. An den grundlegenden Voraussetzungen hat sich dennoch wenig geändert.

Für Hagen hat diese Entwicklung einen hohen Preis. Rund 7.000 Menschen aus Rumänien und Bulgarien leben in der Stadt, etwa 55 Prozent von ihnen beziehen Leistungen des Jobcenters. Für 2026 erwartete die Verwaltung Sozialausgaben von bis zu 15 Millionen Euro für diese beiden Zuwanderergruppen. Auch Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Herne und Essen verlangen Änderungen beim Zugang zu den Sozialleistungen. Selbst Hagens CDU-Oberbürgermeister Dennis Rehbein beklagt inzwischen die gezielte Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme. Ausgerechnet die Union, die die europäische Freizügigkeit über viele Jahre politisch mitgetragen hat, fordert nun strengere Regeln. Nur können die Bürgermeister die europäischen Vorgaben nicht selbst ändern. Sie müssen sich mit den finanziellen Folgen auseinandersetzen und bei unberechtigten Ansprüchen versuchen, mit den vorhandenen rechtlichen Mitteln durchzugreifen.

Die Mundpropaganda wirkt

Dass die deutschen Sozialleistungen in Rumänien als finanzieller Anreiz wahrgenommen werden, macht eine MDR-Recherche deutlich. Zobar-Marian Cutitaru, Kommunalpolitiker der Gemeinde Bărbulești, bezeichnet die Zahlungen aus Deutschland als einen „Schatz“ für sein Land und dessen Kinder. Monatlich stelle er 20 bis 30 Bescheinigungen für deutsche Kindergeldanträge aus. In seiner Gemeinde seien Familien mit zehn oder fünfzehn Kindern keine Seltenheit. Die Reportage enthält auch eine Modellrechnung für eine Familie mit sieben Kindern: Bei knapp 700 Euro Erwerbseinkommen könnten unter den angenommenen Voraussetzungen bis zu 3.800 Euro staatliche Leistungen hinzukommen. Insgesamt wären das rund 4.500 Euro monatlich. Solche Summen übersteigen die üblichen Einkommen in den ärmeren Regionen Rumäniens erheblich. Ein rumänischer Kommunalpolitiker erklärt in der Recherche sogar, dass viele seiner Landsleute ohne die deutschen Sozialleistungen vermutlich gar nicht ausgewandert wären. Viel deutlicher lassen sich die finanziellen Anreize kaum benennen.

Die für den 4. November angekündigte MDR-Dokumentation beschäftigt sich auch mit den Geschäften rund um die Armutszuwanderung. Überbelegte Schrottimmobilien, Vermieter mit hohen Mieteinnahmen und dubiose Vermittler gehören zu den Problemen, mit denen sich Städte wie Hagen und Magdeburg herumschlagen müssen. In Magdeburg haben sich die Sozialausgaben für rumänische Staatsbürger seit 2013 etwa verzwanzigfacht. Die sozialen Probleme solcher Geschäftsmodelle landen in deutschen Stadtvierteln, während Eigentümer heruntergekommener Häuser mit den Unterkünften Geld verdienen. In Rumänien dokumentierten die Reporter zugleich Gemeinden, in denen Geldtransfers aus Deutschland zu auffälligem Wohlstand beigetragen haben. Für die deutschen Kommunen bleiben zusätzliche Ausgaben für Sozialleistungen, Verwaltung und die Bekämpfung von Missbrauchsstrukturen.

Für Überprüfungen fehlt Personal

Noch ärgerlicher wird die Angelegenheit beim Blick auf die behördlichen Maßnahmen. Der WDR recherchierte für 2025 insgesamt 556 Fälle in Duisburg, in denen rumänischen und bulgarischen Zuwanderern Sozialleistungen gestrichen und Ausreiseverpflichtungen festgestellt wurden. Gelsenkirchen meldete 506 Fälle, Dortmund 116. Hagen kam auf ganze drei. Dabei geht es um dieselben europäischen Freizügigkeitsregeln. Die Fallzahlen lassen sich wegen unterschiedlicher Einwohnerzahlen und örtlicher Verhältnisse nicht unmittelbar gleichsetzen. Allerdings spielt laut WDR auch die Verwaltungspraxis eine Rolle. Gelsenkirchen prüft die Voraussetzungen der Arbeitnehmereigenschaft mit einem spezialisierten Interventionsteam und legt bei fraglichen Beschäftigungsverhältnissen einen strengeren Maßstab an. Hagen hatte keine vergleichbare Facheinheit. Die Frage, weshalb manche Städte ihre rechtlichen Möglichkeiten wesentlich häufiger nutzen als andere, lässt sich deshalb kaum mit einem bloßen Verweis auf Brüssel abräumen.

Zumal die Hagener Verwaltungszahlen selbst reichlich Erklärungsbedarf liefern. Nach Angaben der örtlichen FDP wurden 2023 noch 154 Anhörungsverfahren zur möglichen Feststellung des Verlusts der EU-Freizügigkeit eingeleitet. Im Jahr darauf waren es nur noch zehn. Ein Rückgang um mehr als 93 Prozent! 2024 endete lediglich eines dieser Verfahren mit einer entsprechenden Verlustfeststellung, 2025 gab es drei. Die FDP wirft dem Rathaus deshalb schweres Verwaltungsversagen vor. Die veröffentlichten Antworten der Stadt liefern nach ihrer Darstellung keine überzeugende Erklärung für den Einbruch. Besonders aufschlussreich ist dabei, dass laut FDP in den vergangenen Jahren nur eine entsprechende Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Arnsberg gestoppt wurde. Weshalb die Zahl der Anhörungen derart zurückging, obwohl die Probleme mit der Armutszuwanderung schon seit Jahren bekannt waren, muss die Verwaltung erklären. Der Verweis auf angebliche rechtliche Schwierigkeiten genügt dafür kaum.

Die Elendsverwaltung geht weiter

Inzwischen hat Hagen reagiert. Im September nahm das neue „Servicezentrum Europa“ seine Arbeit auf. Verschiedene Behörden sollen dort enger zusammenarbeiten, Zuwanderer in reguläre Beschäftigung bringen und missbräuchliche Leistungsansprüche früher erkennen. Oberbürgermeister Rehbein stellt die Einrichtung als Teil des sogenannten Hagen-Pakts vor. Eine Verbesserung der Zusammenarbeit ist sicherlich sinnvoll. Doch weshalb brauchte es dafür erst jahrelange Beschwerden, immer höhere Sozialausgaben und eine öffentliche Debatte über die dürftige Bilanz bei den Freizügigkeitsprüfungen? Die Stadt verfügte bereits zuvor über rechtliche Möglichkeiten gegen unberechtigte Ansprüche. Ein neues Servicezentrum kann die Verwaltungsarbeit verbessern, die politische Verantwortung für die Versäumnisse der vergangenen Jahre erledigt sich damit aber nicht.

Und dann wäre da noch die Hagener CDU. Deren Fraktionschef Jörg Klepper begrüßte die Eröffnung des neuen Servicezentrums ausdrücklich. Endlich gebe es wieder eine Instanz, die sich um die Einhaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit kümmere. Weshalb „wieder“? Weil eine solche Zuständigkeit, wie Klepper selbst einräumt, bei einer Verwaltungsumbildung im Jahr 2022 verloren gegangen war. Ausgerechnet in jenem Bereich, in dem die Stadt seit Jahren mit Problemen zu kämpfen hat. Ob die damalige Reform den späteren Einbruch der Anhörungsverfahren mitverursachte, ist bislang ungeklärt. Die verschwundene Zuständigkeit dagegen bestätigt die CDU selbst. Vier Jahre später wird ihre Wiederherstellung nun als Erfolg präsentiert. Bei der Eröffnung eines neuen Servicezentrums sollte deshalb vielleicht auch die Frage erlaubt sein, wer 2022 dafür verantwortlich war, dass die alte Instanz überhaupt verschwand.

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