Die Niederlage des Bundespräsidenten und ein fragwürdiger Sexblog – Der Wochenkommentar

Edith Brötzner, Florian Machl im Oberlandesgericht Linz (C) Report24.news

„Der Bundespräsident, der die Verfassung mit Füßen getreten hat.“ – Ein Satz, der den grünen Bundespräsidenten Van der Bellen dazu bewogen hat, von seinem „Sonderverfolgungsrecht“ Gebrauch zu machen und Report24-Herausgeber Florian Machl dafür vor Gericht zu stellen. Der Vorwurf: Majestätsbeleidigung. Das Ergebnis: Freispruch für Florian Machl, sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz. Doch handelt es sich dabei um einen echten Sieg?

Ein Kommentar von Edith Brötzner

Traurig genug, dass die Zensur in Österreich Medien und Bürgern vorschreibt, welche Meinungen geäußert werden dürfen und welche von sogenannten Faktencheckern reglementiert und gelöscht werden. Richtig dramatisch wird es jedoch, wenn die Obrigkeiten versuchen, berechtigte Kritik an der Arbeit von Politikern oder dem Bundespräsidenten durch strafrechtliche Verfolgung zu unterbinden.

Wo sind wir gelandet, wenn nicht mehr gesagt werden darf, was gesagt werden muss? Inzwischen hat ein großer Teil der Medien die wichtige Rolle als Kontrollorgan an den Nagel gehängt, nur um nicht vom politischen Fördertrog verstoßen zu werden. Umso mehr muss die kritische Beurteilung des politischen Treibens auch weiterhin erlaubt sein – ohne ein rechtliches Nachspiel befürchten zu müssen.

Auch wenn Florian Machls Sieg im Van der Bellen-Prozess auf den ersten Blick natürlich als Erfolg zu verbuchen ist, bleibt dennoch ein bitterer Beigeschmack: Der Prozess geht auf Steuerzahlerkosten, und den größten Teil seiner Anwaltskosten hat Florian Machl selbst zu tragen. Fest steht: Trotz des Gegenwindes müssen wir standhaft und laut bleiben. Denn: Ein Szenario à la „1984“ ist das Letzte, was wir uns in Österreich wünschen.

Sex-Blog auf TikTok moralisch vertretbar?

Apropos Wünsch-dir-was. Etwas, das sich die meisten Eltern in Österreich für ihre Kinder wünschen, ist ein Kinderbetreuungsplatz, an dem die Kleinen gut aufgehoben sind und die Betreuung altersgerecht abläuft. Ob Masturbationsräume, wie sie nun in einer Kindertagesstätte bei unseren deutschen Nachbarn in NRW bereits den Jüngsten angeboten werden, der richtige Ansatz sind, ist mehr als fraglich.

Ebenso suspekt: Eine Volksschullehrerin aus Oberösterreich, die sich in den sozialen Medien als „Orgasmus-Päpstin“ präsentiert und die Kinder dort mit Sexualaufklärungsvideos unterhält. Natürlich dürfen auch Pädagogen ein Privatleben haben – aber muss man sein Sexualleben auf einer Plattform wie TikTok ausbreiten, die von derselben Altersgruppe genutzt wird, welche man in der Volksschule unterrichtet? Die Pädagogin hat ihren Job inzwischen verloren.

Und auch wenn wir in einer mehr als aufgeklärten Gesellschaft leben: Aus meiner Sicht brauchen Kinder weder Bespaßung durch Dragqueens mit Porno-Namen noch päpstliche Volksschullehrerinnen.

Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende!

Informationen abseits des Mainstreams werden online mehr denn je bekämpft. Um schnell und zensursicher informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Telegram oder abonnieren Sie unseren Newsletter! Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, freuen wir uns außerdem sehr über Ihre Unterstützung.

Unterstützen Sie Report24 via Paypal: