Der Herbst naht und die Corona-Hysterie scheint wieder en vogue zu werden. Während bereits wieder Rufe nach einer Rückkehr der Maskenpflicht laut werden, hat die ÖBB den Betrieb von neuen Covid-Teststraßen bis Ende 2025 ausgeschrieben (Report24 berichtete). Doch damit nicht genug, denn jetzt werden die Österreicher auch mit einer neuen Impfempfehlung und einem an die derzeit vorherrschenden Coronavarianten angepassten Impfstoff, der im beschleunigten Zulassungsverfahren durchgewunken wurde, beglückt. Herz, was willst du mehr…
Ein Gastbeitrag von Justine Tiefnig
Das Nationale Impfgremium (NIG) ändert die Corona-Impfempfehlung ab Herbst, wie einer Aussendung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zu entnehmen ist. Bisher waren, je nach Impfstoff, für die Grundimmunisierung bis zu drei Impfdosen erforderlich. Ab Herbst soll für eine Grundimmunisierung eine Corona-Impfung ausreichend sein. Das bedeutet, dass bisher ungeimpfte Personen mit nur einer Impfung durch einen angepassten Variantenimpfstoff künftig als ausreichend geschützt angesehen werden.
Man beruft sich hierbei auf eine Einschätzung der EU-Gesundheitsbehörde ECDC. Diese geht davon aus, dass in den vergangenen drei Jahren praktisch jeder Kontakt mit Corona hatte – entweder durch die Impfungen oder eine durchgemachte Infektion. Es scheint, als hätte man im Mainstream das menschliche Immunsystem wiederentdeckt.
Die aktuelle Impfempfehlung des NIG sieht konkret wie folgt aus: Personen ab 12 Jahren wird im Herbst eine Impfung mit den neuen Variantenimpfstoffen empfohlen. Diese Empfehlung gilt insbesondere für Personen ab dem Alter von 60 Jahren, mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sowie medizinisches Gesundheitspersonal. Bereits ab dem 6. Lebensmonat ist eine Impfung „auf individuellen Wunsch“ möglich.
Impfstoff im beschleunigten Verfahren zugelassen
Der an die Omikron-Linie XBB.1.5, von der auch die derzeit kursierende Coronavariante EG.5.1 (“Eris”) abstammen soll, angepasste Impfstoff Corminaty von BioNTech/Pfizer wurde von der Europäischen Kommission auf vorhergehende Empfehlung der EU-Arzneimittelbehörde EMA am 01.09.2023 zugelassen. In Österreich wird das Eintreffen des angepassten Impfstoffs von Biontech diese Woche erwartet und soll kommende Woche in allen Bundesländern bereitstehen.
Die Zulassung des angepassten Impfstoffs erfolgte in einem beschleunigten Zulassungsverfahren, wie der Pressemitteilung der EU-Kommission weiter zu entnehmen ist:
„Die Zulassung erfolgt nach einer strengen Beurteilung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur im Rahmen des beschleunigten Beurteilungsmechanismus. Die Kommission hat die Zulassung für diesen angepassten Impfstoff anhand eines beschleunigten Verfahrens erteilt, damit sich die Mitgliedstaaten rechtzeitig auf ihre Herbst-/Winter-Impfkampagnen vorbereiten können.“
Produktion für die Mülltonne?
Von Hausärzten wird derweil bemängelt, dass der anpasste Impfstoff von Biontech nicht in Einzeldosen, sondern in Fläschchen mit sechs Dosen ausgeliefert wird. Diese müssten zeitnah verabreicht werden, damit der Impfstoff nicht seine Wirkung verliert. „Wir werden wieder im organisatorischen Overkill enden, wenn wir jedes Mal, wenn eine BioNTech-Impfung notwendig ist, entweder schnell fünf weitere Impflinge organisieren, die Impfung verschieben oder fünf Impfdosen wegschmeißen müssen“, so die stellvertretende Bundesvorsitzende des deutschen Hausärzteverbandes Nicola Buhlinger-Göpfarth. Biontech habe mitgeteilt, dass Vorbereitungen laufen würden, um auch Einzeldosen des angepassten Impfstoffs verfügbar zu machen.
Nicht nur Biontech hat sich an einem angepassten Impfstoff versucht, auch Moderna hat bereits einen Zulassungsantrag für einen an die Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoff eingebracht. Die EU-Zulassung stehe jedoch noch aus.
Es drängt sich hier die Frage auf, was wohl mit den alten Impfdosen passiert. War dies nicht bereits aufgrund des Ablaufdatums der Fall, sind sie mit der Markteinführung des angepassten Impfstoffs nun vermutlich endgültig ein Fall für die Mülltonne.
Weiterhin kein Hinterfragen von Wirkung und Sicherheit
Die Begeisterung des Establishments für nicht ausreichend erforschte Impfstoffe ist nach wie vor ungebrochen:
„Nach wie vor gilt: Die Impfung ist der beste Schutz. Vor schweren Krankheitsverläufen und vor Long COVID!”, zeigt sich beispielsweise Gesundheitsminister Johannes Rauch fortwährend impfbegeistert.
Für die EU-Kommission ist der angepasste Impfstoff „ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Bekämpfung der Krankheit“.
In einer Aussendung der EMA vom 30.08.2023 zur Zulassung des angepassten Impfstoffs heißt es:
„Since the first authorisation of Comirnaty, authorities have gained extensive knowledge about the safety of the vaccine. Side effects are typically mild and short-lived. They include headache, diarrhoea, joint and muscle pain, tiredness, chills, fever and pain or swelling at the injection site. More serious side effects may occur rarely.“
Übersetzt: „Seit der ersten Zulassung von Comirnaty haben die Behörden umfangreiche Erkenntnisse über die Sicherheit des Impfstoffs gewonnen. Die Nebenwirkungen sind in der Regel leicht und von kurzer Dauer. Dazu gehören Kopfschmerzen, Durchfall, Gelenk- und Muskelschmerzen, Müdigkeit, Schüttelfrost, Fieber und Schmerzen oder Schwellungen an der Injektionsstelle. In seltenen Fällen können schwerwiegendere Nebenwirkungen auftreten.“
Ein Blick auf die Zahl der in der von der EMA selbst betriebenen EudraVigilance-Datenbank eingegebenen Meldungen von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen der COVID-19-Injektonen zeigt, dass die EMA ein Verständnis des Begriffs „selten“ hat, das sich wohl von dem des durchschnittlichen Menschen unterscheidet: Seit Beginn der Aufzeichnungen wurden für den Impfstoff von Biontech insgesamt 1.251.007 Fälle mit Nebenwirkungen gemeldet. 1.020.264 davon betrafen durchaus gemeinhin als „schwerwiegend“ aufgefasste Nebenwirkungen. Diese gliedern sich wie folgt auf:
- Todesfälle: 14.141
- Lebensbedrohlich: 20.104
- Krankenhausaufenthalte: 95.482
- Behindernd: 41.980
- Geburtsfehler: 324
- Schwerwiegende Fälle: 361.853
- Ernste Nebenwirkungen: 486.380
Vor dem Hintergrund der für derartige Meldesysteme typischen hohen Untererfassung von Nebenwirkungen und der zweifelhaften Wirksamkeit der eilig auf den Markt geworfenen Präparate stellt sich die Frage, wie das gern behauptete “positive Nutzen-Risiko-Verhältnis” belegt werden soll.
„Dann würde Corona wieder von vorne anfangen“
Im Zusammenhang mit dem angepassten Impfstoff sollte beachtet werden, dass der betreffende Impfstoff an die Omikron-Subvariante XBB.1.5, mit der auch die derzeit vorherrschende Coronavariante „Eris“ verwandt ist, angepasst wurde. Von Biontech heißt es dazu: „Die Beurteilung basiert auf präklinischen Daten, die zeigen, dass der an Omikron XBB.1.5 angepasste monovalente COVID-19-Impfstoff eine verbesserte Immunantwort gegen verschiedene XBB-verwandte Sublinien generiert, einschließlich XBB.1.5, XBB.1.16, XBB.2.3 und EG.5.1 (Eris), den nach wie vor weltweit dominierenden Varianten.“
Gleichzeitig wird berichtet, dass eine neue Variante „BA.2.86“ aufgetaucht sei, welche sich von der Omikron-Variante stark unterscheiden soll. Laut dem Frankfurter Virologen Martin Stürmer gäbe es derzeit keine Hinweise darauf, dass sich die Variante BA.2.86 durchsetzen könne. Sollte dies aber doch irgendwann der Fall sein – beispielsweise sobald ausreichend Impfdosen des angepassten Impfstoffes an den Mann gebracht wurden? –, kann folgerichtig geschlossen werden, dass der angepasste Impfstoff sowie die adaptierte Impfempfehlung, welche sich auf ebenjenen Impfstoff bezieht, dann hinfällig sind.
Virologe Stürmer äußerte dazu gegenüber dem Handelsblatt: „BA. 2.86 unterscheidet sich von Omikron so stark wie Omikron von Delta – und könnte damit die bestehende Immunität aushebeln. Dann würde Corona wieder von vorne anfangen.“