Braunschweig: Als Sexualstraftäter justizbekannt – Ostafrikaner vergewaltigte 10-jähriges Mädchen

Symbolbild: freepik / master1305

Vor dem Landgericht Braunschweig muss sich aktuell ein sogenannter Flüchtling aus Burundi wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verantworten. Sein Opfer: ein kleines Mädchen, gerade einmal 10 Jahre alt! Auf einem Baustellengelände in der Braunschweiger Nordstadt fiel er über das Kind her und vergewaltigte es.

Yannick K. (27) ist ein geduldeter Asylbewerber aus Ostafrika, der 2014 nach Deutschland kam – und ein justizbekannter Sexualstraftäter. Nach Informationen der Bild-Zeitung wurde er bereits als Heranwachsender wegen Vergewaltigung einer Frau verurteilt, außerdem hatte er Anfang des Jahres in Braunschweig mehrere Frauen beleidigt, belästigt und verletzt, wofür er eine Geldstrafe erhielt.

Am 5. Dezember 2022 soll der Mann die Fünftklässlerin auf der Straße angesprochen und um Hilfe beim Aufsammeln gebeten haben, denn ihm waren Lebensmittel aus seinem Rucksack gefallen. Doch dann packte er die 10-Jährige, zerrte sie auf ein Baustellengelände, während er ihr ein Messer an den Hals hielt. „Wenn du nicht Sex mit mir machst, töte ich dich“, soll Yannick. K gedroht haben, wie das Opfer „Bild“ zufolge in einer Video-Vernehmung berichtete. „Ich dachte, dass ich sterben würde, ich hatte Riesenangst.“ Dann verging sich der Ostafrikaner an dem wehrlosen Kind. Völlig krank: Nach dem Übergriff schenkte er dem Mädchen Süßigkeiten und „verabredete“ sich mit ihr für den nächsten Tag!

Trotz ihres Martyriums konnte die 10-Jährige ihren Angreifer präzise beschreiben. Anhand dieser Beschreibung erkannte eine Beamtin den Mann wieder und so konnte er festgenommen werden. Nun steht Yannick K. wegen seiner abscheulichen Tat vor der Jugendkammer des Landgerichts. Obwohl die Ermittler DNA-Spuren von ihm im Mund- und Genitalbereich des Opfers feststellten, bezeichnete er die Vorwürfe der Schülerin zunächst als „Lüge“, inzwischen ließ er aber über seinen Verteidiger den Anklagevorwurf einräumen. Das Urteil steht noch aus.

Nach dem Angriff ist für das kleine Mädchen nichts mehr wie vorher. Die 10-Jährige leidet unter furchtbaren Albträumen, Ängsten und Panikattacken und wird aktuell in einer Kinderpsychiatrie behandelt, heißt es.

Nun stellt sich die Frage, was dieser bereits justizbekannte, nur geduldete Asylbewerber noch immer in Deutschland verloren hat. Laut „Bild“ lehnt Burundi eine Rücknahme ab mit der Begründung, dass K. kein Staatsbürger des Landes sei – der Mann verschleiert also seine wahre Herkunft. Offensichtlich wird dieses Land immer mehr zu einem Hort für Straftäter aus aller Herren Länder. Die Bürger sind die Leidtragenden und müssen diese Personen auch noch alimentieren. Die für diese Zustände Verantwortlichen reden die Verbrechen dieser Klientel klein – und die Systemmedien berichten kaum oder gar nicht darüber. Ist das ein Land, in dem wir gut und gerne leben?

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