Anwalt Ludwig, Corona Info Tour: Verfahren wegen illegaler Einreise eingestellt

Ralf Ludwig: Screenshot aus YouTube, August 2020

Es war wohl eines der spektakulärsten Ereignisse der Corona Info Tour 2020. Das auf dem Weg zu einer Veranstaltung befindliche Team Bodo Schiffmann, Samuel Eckert, Ralf Ludwig und Wolfgang Greulich wurde in Weisdin, einem kleinen Ort an der Grenze Mecklenburg Vorpommerns, von der Polizei unter der Leitung des Polizeioberrats Torsten Rusch (#ehrenrusch) an der Weiterfahrt gehindert. Hintergrund des filmreifen Einsatzes, so die Polizei damals auf Twitter, war die Durchsetzung des Einreiseverbotes eines Versammlungsleiters sowie weiterer Personen nach MV auf der Grundlage der Corona Landesverordnung. Bis zu 90.000 Zuseher verfolgten das Geschehen via Livestream.

Von Siri Sanning

Rechtsanwalt Ralf Ludwig erzielte nun im Zusammenhang mit den dortigen Vorkommnissen einen ersten Erfolg vor Gericht. Er hatte gegen seinen Bussgeldbescheid wegen unerlaubter Einreise nach Mecklenburg Vorpommern in Höhe von knapp 1.900 Euro Einspruch erhoben. Diesem schloss sich der Richter des Amtsgerichts Waren an, das Verfahren wurde eingestellt.

Ludwig dazu auf Twitter:

Richter konnte Verteidigung „nur zustimmen“

Der Rechtsanwalt wurde vor Gericht von seinem Berufskollegen Friedemann Däblitz vertreten. Dessen Schwerpunkt liegt im Verwaltungs- und Verfassungsrecht, seine besondere Aufmerksamkeit gilt der Versammlungsfreiheit. Wie Ludwig setzt sich Däblitz in Zeiten der Corona-Willkür intensiv für Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Demokratie ein. In seinem Telegram-Kanal schreibt er bezüglich des Gerichtsverfahrens um den Bussgeldbescheid:

„Ich hatte heute die Ehre, den Kollegen Ralf Ludwig vor dem Amtsgericht Waren in dieser Sache zu vertreten.

Das Einreiseverbot nach Meck-Pomm war schon deshalb unwirksam, weil es nicht der parlamentarische Gesetzgeber, sondern die Landesregierung beschlossen hatte. Wesentliche Grundrechtseingriffe muss jedoch der parlamentarische Gesetzgeber selbst regeln (Art. 80 GG).

Auch war das Einreiseverbot offensichtlich völlig unverhältnismäßig. Zudem war die Corona-Info-Tour aus einem zwingenden rechtlichen Grund nach M-V eingereist: der Durchführung einer nicht verbotenen Versammlung.

Der Richter konnte mir Zitat: „nur zustimmen“. Er teile meine rechtlichen Bedenken. Er wollte jedoch ausdrücklich die Wirkung vermeiden, die ein Freispruch hätte. Daher hat er das Verfahren (nur) auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Meinem Eindruck nach war der Richter sehr nahe daran, tatsächlich aus Rechtsgründen freizusprechen. Er tat es ausdrücklich nicht, weil Samuel Eckert, Bodo Schiffmann, Ralf Ludwig und Wolfgang Greulich etwas provokant aufgetreten seien.

Wenn ein Gericht allerdings deshalb nicht vorbehaltlos Recht spricht, weil selbstbewusste Bürger ihre Rechte auch gegenüber der Polizei selbstbewusst vertreten, dann bleibt als Restvorwurf, dass man sich nicht als Untertan verhält. Damit bin ich nicht einverstanden.

Man kann nur darüber spekulieren, ob der Richter nur seinerseits „Hausbesuch“ von seiten der Polizei vermeiden wollte.

Nach der Verhandlung äußerte er mir gegenüber sogar noch die Hoffnung, dass das mit den Verordnungen bald aufhört … (sic!) Dazu hätte er heute seinen Beitrag leisten können.“

Der Kommentar, ob der Richter möglicherweise „Hausbesuch“ seitens der Polizei vermeiden wollte, bezieht sich auf die Auseinandersetzungen in Folge eines Urteils des Familiengerichts Weimar im April 2021. Richter Dettmar musste eine Hausdurchsuchung erdulden, Datenträger wurden ihm abgenommen und der Vorwurf der Rechtsbeugung wurde erhoben. Däblitz notierte damals, dass diese Maßnahme die Qualität eines Staatsstreichs hätte und dass der Rechtsstaat offener von innen heraus nicht angegriffen werden könne. Report24.news berichtete.

Weitere wichtige Gerichtsverfahren stehen an

Rechtsanwalt Ludwig will vor Gericht Konsequenzen für die Verantwortlichen erstreiten. Es müsse aufgeklärt werden, welche Rolle die Staatskanzlei der Ministerpräsidentin spielte und ob diese politischen Druck auf Polizei und Gerichte aufgebaut hätte, der rechtlich nicht haltbar ist. Ludwig könne sich vorstellen, dass ein Rücktritt von Ministerpräsidentin Schwesig am Ende der rechtsstaatlichen Verfahren notwendig wird. Dass im Zuge der Amtshandlungen sein Handy – das Mobiltelefon eines Rechtsanwaltes – beschlagnahmt wurde, stuft er als „Raub mit Waffen“ ein. Die damalige Sprecherin der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stufte diesen Gedanken als „juristisch nicht abwegig“ ein. Sollte Ludwig diese Rechtsansicht durchsetzen können, sind für die Beteiligten sehr ernste Konsequenzen zu erwarten.

Zentrum für Aufarbeitung von Verbrechen aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen gegründet

Die Repressalien, denen Richter Dettmar nach seiner offenbar unerwünschten Entscheidung ausgesetzt war, veranlassten Rechtsanwalt Ralf Ludwig, seine bereits länger gehegten Pläne zur Gründung eines „Zentrums zur Aufarbeitung, Aufklärung und Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen“ nun konkret in die Tat umzusetzen. Für Ludwig ist in der Absicht, das Urteil des Familienrichters zu delegitimieren, eine rote Linie überschritten. Zudem sieht er die Voraussetzungen für Widerstand gemäß Artikel 20 Absatz 4 des Deutschen Grundgesetzes erfüllt:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Recht und Gesetz gebunden.

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Deutsches Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4

Säulen des Zentrums

Ludwig definiert folgende Ziele des Zentrums für Aufarbeitung, Aufklärung und Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen:

  1. Dokumention. Sammeln und Archivieren von Informationen, Anlegen von Bibliotheken. Von staatlichen Äußerungen und Zeugenaussagen bis zu Medienberichten und geleakten Papieren soll alles Wesentliche festgehalten werden.
  2. Öffentlichkeitsarbeit. Seriöse Aufklärung mit Quellenbezug, unterstützt von professionellen Journalisten.
  3. Juristische Bewertung. Finden von Definitionen, Einordnen der neuen, bislang unbekannten Qualität des Angriffs auf die Menschheit. Formulierung entsprechender Strafanzeigen und Anklagen vor internationalen Gerichten.

Nähere Informationen zum Zentrum und erläuternde Ausführungen von Rechtsanwalt Ludwig finden Sie im nachfolgenden Artikel von Report24.news:

Rechtsanwalt Ralf Ludwig gründet Zentrum für Aufarbeitung von Verbrechen aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen

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