Der deutsche Rechtsstaat scheint seit der Hausdurchsuchung bei dem Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar endgültig aus den Angeln gehoben. Am 1. Mai soll daher eine Protestkundgebung in Weimar stattfinden – und auch in den Nachbarländern sind Solidaritätsdemos geplant.
WEIMAR, 1. Mai 2021
Mit der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Amtsrichter wegen einer politisch missbilligten Entscheidung hat dieser Staat eine rote Linie überschritten.
Art. 97 GG garantiert die richterliche Unabhängigkeit. Wenn diese Unabhängigkeit nichts mehr gilt, haben wir wieder eine politische Justiz.
Die Rechtsanwältin Beate Bahner und die Rechtsanwälte Ralf Ludwig und Markus Haintz werden zum Gedenken an den Rechtsstaat und aus Protest gegen Übergriffe gegen die Unabhängigkeit der Justiz am 1. Mai 2021 um 14 Uhr vor dem Amtsgericht Weimar je eine weiße Rose und eine Kerze niederlegen.
Wir fordern alle Demokraten und alle Menschen, die für einen Rechtsstaat stehen – insbesondere die Organe der Rechtspflege – dazu auf, es uns gleich zu tun.
Wer an diesem Tag nicht nach Weimar reisen kann, sollte eine weiße Rose und eine Kerze zusammen mit einem Anschreiben „Zum Gedenken an den Rechtsstaat und dessen mutige Verteidiger im Amtsgericht Weimar“ vor seinem Heimatgericht niederlegen.
So lautet der Aufruf, der aktuell in den Netzwerken viral geht. Es ist damit zu rechnen, dass ihm viele Menschen folgen werden. Mit der Razzia bei Christian Dettmar, Richter am Amtsgericht Weimar, wurde eine Grenze überschritten – dieses Vorgehen erinnert an eines der dunkelsten Kapitel in der deutschen Geschichte. Internationale Solidaritätsdemonstrationen wurden bereits angekündigt. In den niederländischen Städten Rotterdam, Den Haag und Amsterdam wird man sich vor den deutschen Konsulaten versammeln. Auch in Österreich sind Protestaktionen geplant.
Ein Kommentar von Rechtsanwältin Dr. Bahner
Für alle, die das Lesen bevorzugen, an dieser Stelle Dr. Bahners Kommentar in Textform:
„Mein Name ist Beate Bahner. Ich bin Fachanwältin für Medizinrecht.
Seit der Einführung des Corona-Regimes im März 2020 werden Menschen verfolgt, die mit dem Grundgesetz schweigend auf der Straße stehen. Rechtsanwälte verfolgt und als politisch motivierte Straftäter beim Staatsschutz gelistet, so wie ich, wenn sie das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Ärzte verfolgt, die Maskenatteste ausstellen.
Menschen verfolgt, die keine Masken tragen können.
Bürgerrechtler verfolgt, die eine Demonstration anmelden.
Bürger verfolgt, die an einer Demonstration teilnehmen.
Und jetzt, nach einem Jahr, auch Richter verfolgt, die zum Kindeswohl eine Entscheidung fällen. Gegen schädliche Masken und nutzlose, gefährliche Corona-Tests.
Der Volksgerichtshof in Berlin, Vorgänger des heutigen Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, hat am 19. April 1943 folgendes Urteil gefällt:
‚Im Namen des deutschen Volkes hat der Gerichtshof für Recht erkannt:
Alexander Schmorell, damals 25 Jahre
Kurt Huber, damals 50 Jahre und
Wilhelm Graf, damals 25 Jahre,
haben im Krieg in Flugblättern zur Sabotage und Rüstung und zum Sturz der nationalsozialistischen Lebensform unseres Volkes aufgerufen, defätistische Gedanken propagiert und den Führer auf´s Gemeinste beschimpft und dadurch den Feind des Reiches begünstigt und unsere Wehrkraft zersetzt.
Sie werden deshalb mit dem Tode bestraft.‘
In Erinnerung an die Widerstandsgruppe der Weißen Rose legen wir am kommenden Samstag, dem 1. Mai 2021, eine weiße Rose vor das Amtsgericht in Weimar. Und wir fragen uns zutiefst besorgt: Wie weit wird unser Corona-Regime gegen angesehene Berufsgruppen und redliche Bürger noch gehen?“
Hausdurchsuchung bei Familienrichter
Die Nachricht, dass Christian Dettmar, 58jähriger Familienrichter in Weimar, von der Polizei ‚besucht‘ worden war, verbreitete sich am Abend des vergangenen Montags wie ein Lauffeuer. Sein Handy wurde beschlagnahmt, sein Auto, seine Privaträumlichkeiten sowie sein Büro wurden durchsucht. Gegen den Richter wird nun wegen des Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, erläutert im Interview mit dem Nordkurier den Vorwurf: „Die Rechtsbeugung soll darin bestanden haben, dass Herr Dettmar sich eine Kompetenz angemaßt habe, die ihm eigentlich nicht zukommt. Das Familiengericht hätte so eine Anordnung gegenüber der Schulleitung, dass keine Masken getragen werden sollen, nicht treffen dürfen. Das ist der Vorwurf.“
Strate, der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung eingelegt hat, geht von einer baldigen Einstellung des Verfahrens aus. Der Vorwurf der Rechtsbeugung ist seiner Ansicht nach nicht haltbar, die Ermittlungen gegen seinen Klienten bezeichnet er als skandalträchtiges Vorgehen und als unmittelbaren Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit.
Die Hintergründe
Am 8. April 2021 urteilte Familienrichter Dettmar, dass es zwei Weimarer Schulen ab sofort verboten ist, den Schülerinnen und Schülern das Tragen von Mund-Nasenbedeckung jeglicher Art, insbesondere von FFP2-Masken abzuverlangen. Ebensowenig dürfen die Schülerinnen und Schüler weiterhin dazu angehalten werden, an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen und AHA-Mindestabstände einzuhalten. Der Präsenzunterricht ist, so bestimmte das Gericht, aufrechtzuerhalten.
Bei diesem Gerichtsverfahren, so schreiben die Anwälte der Stiftung Corona Ausschuss in ihrer umfangreichen Analyse der Entscheidung, handelt „es sich um ein sogenanntes Kinderschutzverfahren (…), das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.“
Das Urteil
Die österreichischen Rechtsanwälte für Grundrechte wenden sich auf der Grundlage des Weimarer Urteils in einem Schreiben vom 27. April 2021 an die heimischen Gerichte. Darin halten sie die wesentlichen Erkenntnisse der in Weimar gehörten Gutachter fest:
- Die Effektivität von Masken für gesunde Personen und Dritte in der Öffentlichkeit ist nicht durch wissenschaftliche Evidenz belegt. Die derzeit vorliegenden bloßen mathematischen Schätzungen sind nicht geeignet, eine Wirksamkeit im wirklichen Leben zu belegen (S.94, 98, 123).
- Jede Maske muss, um prinzipiell wirksam sein zu können, richtig getragen werden. Andernfalls ist diese selbst ein Kontaminationsrisiko, wenn sie angefasst wird. Handhabungsprobleme sind insbesondere bei jüngeren SchülerInnen kaum vermeidbar (S.94, 123).
- Es gibt keine wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirksamkeit des Abstandhaltens außerhalb der Patientenversorgung (S.98, 138).
- An Schulen treten auch ohne Masken sehr selten Ansteckungen auf. Die aktuellen Infektionszahlen gehen auf die hohe Testanzahl bei Kindern zurück.
- Körperliche Beeinträchtigungen durch das lange Tragen von Masken: Kopfweh, Gefühl der Atemnot, trockener Hals, Hautprobleme wie Acne, erhöhte CO2-Konzentration im Blut, Unwohlsein, Munderkrankungen wie Karies, Mundgeruch und Zahnfleischentzündungen, Verformung der Ohrmuschel, erhöhte Wahrscheinlichkeit für Herzkrankheiten, Diabetes und Krebs (S.124 ff.)
- Psychische Beeinträchtigungen durch das lange Tragen von Masken: Stress, Angststörungen, Entwicklungsstörungen, Einschränkung der nonverbalen Kommunikation, Stimmungsschwankungen, Schwindel, verringerte kognitive Leistungen, Entstehen von Depressionen und Diskriminierung von Kindern, die keine Masken tragen können (124 ff.).
- Problematische Nebenwirkungen können auch toxische Bestandteile auf den Masken selbst mit sich bringen (S.132).
- Ein häufiger Kontakt unter Kindern selbst kann eine Schutzfunktion vor der Entwicklung einer schweren COVID-19-Erkrankung darstellen (S.141).
- Die zum Massentest eingesetzten Antigen-Schnelltests können keinerlei Aussage über eine Infektiosität leisten, da hiermit nur Protein-Bestandteile ohne Zusammenhang mit einem intakten, vermehrungsfähigen Virus nachgewiesen werden können (S. 157 ff).
- Die geringe Spezifität der Tests bedingt eine hohe Rate an falsch positiven Ergebnissen, welche unnötige personelle (Quarantäne) und gesellschaftliche (z.B. Schulen geschlossen, „Ausbruchsmeldungen“) Folgen nach sich ziehen, bis sie sich als Fehlalarm entpuppen (S. 163)
Das 178 Seiten starke Urteil kann im Volltext hier nachgelesen werden:
Gericht vs. Ministerium
„Maskenpflicht bleibt: Beschluss des Amtsgerichts Weimar hat keine Auswirkungen für Corona-Regeln an Thüringer Schulen.“ So titelte MDR Thüringen in einem Artikel vom 11. April 2020. Das Bildungsministerium stellte unmittelbar nach dem Urteil klar, dass es sich aus verschiedenen Gründen nicht an dieses gebunden sieht. Seiner Auffassung nach wurde unter anderem der Beschluss nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben und wirft darüber hinaus verfahrensrechtliche Zweifel auf. Ein weiteres Gericht soll den Fall prüfen. Obwohl das Amtsgericht seinen Beschluss auf alle Schüler der beiden Schulen bezog, kann nach Ansicht des Bildungsministeriums dieser lediglich für jene beiden Buben gelten, deren Mutter die Klage angestrengt hatte. Es legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Der Juristenverband Neue Richtervereinigung erachtet diese ebenfalls als unhaltbar. Inzwischen wurden mehrere Strafanzeigen gegen Familienrichter Dettmar wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingebracht.
Das Weimarer Amtsgericht erklärte am 12. April 2021 mittels Presseaussendung, dass sein Urteil sowohl rechtskräftig als auch nicht anfechtbar ist.
Ein Hotspot der Grundgesetz-Treue
Was dieses Urteil so besonders macht, ist der Umstand, dass zur Urteilsfindung erstmalig Gutachter hinzugezogen wurden. Nach zahlreichen formalen und auch einigen inhaltlich argumentierenden gerichtlichen Entscheidungen wurde nun „erstmals vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen“, notiert 2020news.
Die hinzugezogenen Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. Ines Kappstein, die Biologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer sowie der Psychologe Prof. Dr. Christian Kuhbandner. Ihre Ausführungen können im Urteil nachgelesen werden:
Viviane Fischer, im Corona Ausschuss engagierte Rechtsanwältin und Volkswirtin, nannte Weimar, nachdem es nun bereits zum zweiten Mal mit einem bahnbrechenden ‚Corona-Urteil‘ aufgefallen war, einen ‚Hotspot der Grundgesetz-Treue‘. Im Interview mit Rubikons Jens Lehrich erläutert sie, welche Auswirkungen dieses Urteil haben könnte und wie Eltern möglicherweise von ihm profitieren.
Zum ersten ‚Weimar-Urteil‘ vom Januar dieses Jahres lesen Sie beispielsweise hier nach.
Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte begrüßt die Weimarer Entscheidung explizit und bezeichnet sie als Paukenschlag und Vorbild für Richterinnen und Richter in ganz Deutschland. Es reiche nicht aus, sich zur Urteilsfindung kritiklos auf amtliche Quellen zu verlassen. Vielmehr hätten sich Richter unbefangen mit abweichenden fachlichen Auffassungen auseinanderzusetzen. Entscheidend sei das Gewicht der Argumente.
Gegenteilige Reaktionen
Natürlich gibt es auch gegenteilige Reaktionen. Nicht jeder kann oder will den Enthusiasmus, der bei vielen, seit nunmehr einem Jahr von willkürlichen Corona-Restriktionen geplagten Menschen infolge Amtsrichter Dettmars Entscheidung entstanden ist, nachvollziehen. Der deutsche Journalist, Blogger und Autor Boris Reitschuster analysiert die Reaktionen der Mainstream-Medien. In seinem Artikel „Nach Masken-Sensationsurteil: Framing oder Totschweigen. Die (Nicht-)Reaktion der großen Medien“ hält er fest, dass sich deren Begeisterung über das Urteil in sehr engen Grenzen hält.
Ein Staatsstreich?
Während in zahlreichen Länder dieser Erde die „Corona-Pandemie“ längst passé ist und diese wieder zur Normalität zurückgekehrt sind – z.B. die USA und Ägypten – oder aber sich nie besonders weit von ihr entfernt haben – z.B. Weissrussland, Paraguay und Tansania – ist diesbezüglich in Deutschland noch kein Ende abzusehen. Im Gegenteil ist mit dieser aktuellen staatlich-juristischen Auseinandersetzung eine weitere Stufe der Eskalation erreicht, anhand derer erneut klar erkennbar ist, dass es schon lange nicht mehr um Gesundheit und den Schutz der Bevölkerung geht. Oder aber, aller Wahrscheinlichkeit nach, auch niemals ging.
Nachdem vor kurzem in Berlin das Infektionsschutzgesetz um den umstrittenen Paragraphen 28b erweitert und vielfach von einem „Ermächtigungsgesetz“ gesprochen wurde, zeichnet sich ab, dass auch in Sachen Weimar das letzte Wort noch länger nicht gesprochen sein wird.
Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte ist ob der Durchsuchung bei Familienrichter Dettmar entsetzt und hält diese für rechtswidrig: „Es handelt sich unseres Erachtens um einen krassen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit.“
Tichys Einblick stellt die Frage, wie unabhängig deutsche Gerichte noch sind: „Müssen jetzt Richter, die ein Urteil fällen, das vermutlich im Widerspruch zu den Wünschen der Bundesregierung steht, künftig Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmung ihrer privaten Gegenstände fürchten?“
Es bleibe der Eindruck einer politisch motivierten Aktion: „Richter sind unabhängig. Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Der thüringische Justizminister Dirk Adams von den Grünen hat offenkundig Weisung erteilt, den Richter zu stellen und seine Privatsphäre auszuforschen; die Polizei hat vollzogen. Sie untersteht Innenminister Georg Maier, SPD. Die Landesregierung von Bodo Ramelow trägt die politische Verantwortung für einen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Vorgang.“
Der Club der Kritischen Anwälte stellt auf seinem Kanal ein Musterschreiben zum Protest zur Verfügung und kündigt an, gegen den Ermittlungsrichter, den zuständigen Staatsanwalt sowie Justizminister Adams Strafanzeige zu erstatten.
Friedemann Däblitz, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungs-und Verfassungsrecht, weiß laut eigenen Angaben aus sicherer Quelle, dass die Hausdurchsuchung beim Weimarer Familienrichter wegen seiner Entscheidung gegen Maskenpflicht und Abstandsgebot angeordnet worden war. Er notiert: „Diese Maßnahme hat Staatsstreichqualität. Offener kann man den Rechtsstaat nicht von innen heraus angreifen.“
Auch die Politik will das Geschehen nicht unkommentiert lassen.
Politiker von CDU und AfD des Thüringer Landtags wollen, so weiß Tichys Einblick zu berichten, das Ermittlungsverfahren in ihren Fraktionen, gegebenenfalls auch im Justizausschuss thematisieren. Stefan Möller, Vorsitzender des Justizausschusses der AfD, spricht sich für einen eigenen Untersuchungsausschuss aus. Er bezeichnet die Hausdurchsuchung als Skandal und gibt die einschüchternde Wirkung dieses Vorgehens auf andere, mit ähnlichen Themen befasste Richter zu bedenken: „Meines Erachtens war auch genau das beabsichtigt.“
Anhang:
Der österreichische Friedensaktivist und Demo-Organisator Manuel Müllner bringt in seinem Telegram Kanal Interessierten „Ausgewählte und bekannte Urteile aus Deutschland und Österreich“ als Argumentationsgrundlage für weitere Prozesse zur Kenntnis.
Link zum Beitrag:
https://t.me/ManuelMuellner/550
Ausgewählte Urteile aus DE und AT
Rechtssprechungen als Argumentationsgrundlage für weitere Prozesse
Schon mehrere Gerichte haben wegweisende Entscheidungen für die Grundrechte der unter den Corona-Maßnahmen Leidenden getroffen. Diese können als Argumentationsgrundlage herangenommen werden, um weitere Prozesse zu führen und vertiefend in die Thematik einzutauchen.
Ausgewählte und bekannte Urteile:
➡️ mangelnde Begründung für Verordnung -> verfassungswidrig
Verfassungsgerichtshof Erkenntnis 1. Oktober 2020 – G 271/2020-16, V 463-467/2020-16
➡️ PCR zur Diagnose ungeeignet, Untersagung von Versammlung rechtswidrig
Verwaltungsgericht Wien vom 24. März 2021 – VGW-103/048/3227/2021-2
https://t.me/ManuelMuellner/468
➡️ zu: Nachweis von epidemischer Lage, Kontaktverbot, Verhältnismäßigkeit, …
Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21 https://t.me/ManuelMuellner/495
➡️ keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
inkl. Sachverständigengutachten
Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 11.01.2021 – 6 OWi-523 Js 202518/20
https://t.me/ManuelMuellner/120
➡️ Corona-Verordnung Verfassungswidrig
AG Ludwigsburg, Urteil vom 29.01.2021 – 7 OWi 170 Js 112950/20 ?
➡️ Schülerin von Masken-Trage-Pflicht befreit
AG Weilheim, Urteil vom 13.04.2021 – Az.: 2 F 192/21