ANIMAP: Willkür der Exekutive gegen Anbieter, die auf Impfausweis verzichten

Bild: Animap, Dr. Schiessler

Unter dem Label „ANIMAP“ haben sich österreichische Gewerbetreibende zusammengefunden, um gegen die Diskriminierung Ungeimpfter aufzutreten. Bei ihnen sollen alle Menschen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen erhalten. Wie leider zu erwarten war, bekamen diese der Reihe nach ungebetenen Besuch durch die Exekutive. Rechstanwalt Dr. Roman Schiessler hat diesbezüglich die rechtliche Situation analysiert und rät von Behördenwillkür Betroffenen zur rechtlichen Gegenwehr.

Eine Analyse von Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler
Ursprünglich veröffentlicht auf AFA-Zone

ANIMAP ist eine mediale Plattform, bei der sich Unternehmen zusammengeschlossen haben, um gegen die Diskriminierung von Mitbürgern, welche sich nicht „impfen“ lassen, aufzutreten. Dazu ist anzumerken, daß es sich hierbei nicht um eine Impfung, sondern um eine Gentherapie handelt. Dieses elektronische Branchenverzeichnis ermöglicht es Personen, welche es ablehnen, sich durch diese Spritzen verabreichen zu lassen, einigermaßen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und sich mit Produkten und Dienstleistungen zu versorgen. 

Notzugelassene Impfungen bergen großes Risiko

Wie dringend nötig diese Initiative ist, zeigen die laufenden Berichte über die Nebenwirkungen dieser „Impfungen“ und vor allem die Assessmentberichte der EMA (Corona-Links – RA Dr. Roman Schiessler) selbst, welche zu den bedingten Zulassungen geführt haben. Aufgrund dieser Assessmentberichte wurden die antragstellenden und impfstoffherstellenden Unternehmen bis zum Ende des Jahres 2023 verpflichtet, weitere Nachweise über die Verträglichkeit ihrer „Impfstoffe“ zu erbringen, um weiter im Besitz der Zulassung zu bleiben. Dies allein zeigt, welches Risiko man eingeht, wenn man sich einer solchen „Therapie“ als gesunder Mensch unterzieht. 

Alle Branchen beteiligen sich an ANIMAP

Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei diesem Branchen- und Produkteverzeichnis ANIMAP (animap.at) um Unternehmen aller Branchen – auch Ärzte sind darunter – handelt, welche in Bezug auf die Covid-19 Impfung niemanden ausgrenzen, sondern allen Menschen freien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen gewähren. Es wird somit niemand ausgegrenzt oder diskriminiert, da alle Menschen Zutritt zu diesen Unternehmen haben. Die derzeit 1.274 Anbieter verzichten ausdrücklich auf einen „Impfnachweis“. Die drohende Impfapartheid wird somit abgelehnt und ihr aktiv entgegengewirkt. Der freie Zugang zu Produkten und Dienstleistungen soll für alle gesichert sein. Die Eintragung in dieses Verzeichnis ist für jeden Unternehmer kostenlos. 

Die Plattform stellt sich wie folgt vor: 

„Als Folge von Corona und dem politischen Umgang mit diesem Virus bilden sich in der Bevölkerung immer tiefer werdende Gräben. Mit dem geplanten Impfpass werden in naher Zukunft all jene Menschen benachteiligt und ausgegrenzt, welche sich aus gesundheitlichen Bedenken keinen dieser unerforschten Covid-19 Impfstoff spritzen lassen wollen. Die Antwort auf diese drohende Impfapartheid lautet animap.at.

Dabei handelt es sich um ein Branchen- und Produkteverzeichnis für Unternehmen aller Branchen, welche in Bezug auf die Covid-19 Impfung niemanden ausgrenzen, sondern allen Menschen freien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen gewähren. Sind auch Sie gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, welche sich nicht bedenkenlos impfen lassen wollen? Klicken Sie hier, um Ihr Unternehmen kostenlos einzutragen.“ 

Besuch von der Exekutive

Tatsche ist daher, dass diese Unternehmen nur ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen, Personen über die katastrophalen Nebenwirkungen dieser „Impfungen“ aufzuklären und sie vor allem zu bewegen, sich zu informieren bevor sie irreversible Schritte unternehmen. Genau diese Unternehmer bekamen wegen ihrer Eintragung in das Branchenverzeichnis ANIMAP, das gegen die Diskriminierung „Ungeimpfter“ auftritt, ungebetenen Besuch von der Exekutive. Die Anweisung hierzu soll von höchster Dienststelle erfolgt sein. 

Maßnahmenbeschwerden empfohlen

Es ist klar, dass gegen eine solche Vorgehensweise der Exekutive entschieden vorgegangen werden muss. Das wichtigste Mittel dagegen ist die Maßnahmenbeschwerde, welche beim jeweils zuständigen Landesverwaltungsgericht direkt einzubringen ist. Allein der Besuch rechtfertigt eine solche Beschwerde, da er unmittelbar geschäftsschädigend wirken soll. Es soll für alle wahrnehmbar der allgemeine Eindruck der Illegalität vermittelt werden, um so die geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens zu behindern und wenn möglich völlig zum Erliegen bringen. 

Missachtung der Rechtslage

Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass alle Beamten und öffentlich Bediensteten von der Allgemeinheit finanziert und bezahlt werden und bisher ohne wirtschaftlichen Nachteil durch den Coronawahnsinn gekommen sind. Trotzdem wird unter Missachtung der Rechtslage und hier ist es vor allem der Gleichheitssatz, welcher ein sachliches Vorgehen des Gesetzgebers und der Exekutive gebietet (Staatsgrundgesetz von 1867 – Artikel 2 StGG; Artikel 7 B-VG und Artikel 14 EMRK) ein derartiges Vorgehen zum weiteren Nachteil von Unternehmen und somit auch der gesamten Gesellschaft an den Tag gelegt. Der Gleichheitssatz ist daher in seiner wesentlichen Aussage ein Diskriminierungsverbot. 

Polizeistaatliche Willkürakte

Daß dieses Vorgehen unsachlich ist, ergibt sich allein schon aus den eingangs erwähnten Assessmentberichten der EMA, welche nur zu einer bedingten Zulassung der „Impfstoffe“ geführt haben und den antragstellenden Herstellern eine Reihe von Auflagen (special obligations) erteilt haben. Eine Störung der öffentlichen Ordnung kann so jedenfalls nicht begründet werden, das Einschreiten der Polizei ist in einem solchen Fall als glatte Willkür, als eindeutiger Übergriff, als Polizeistaatmethode zu bezeichnen. Gerechnet wird damit, daß sich die Unternehmer nicht dagegen zu Wehr setzen, da sie über die Bedingungen und Auflagen, welche den „Impfstoffherstellern“ erteilt wurden, nicht Bescheid wissen. 

Europarat beschloss Diskriminierungsverbot

Auf die Resolution des Europarates 2361/2021 vom 27.01.2021 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Beschlossen wurde, dass die Impfung nicht verpflichtend sein und niemand deswegen diskriminiert werden darf, weil man nicht geimpft ist. Die Europäische Union und deren Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, jegliche Diskriminierung von „Ungeimpften“ hintanzuhalten. 

Kühlen Kopf bewahren

Wichtig ist, daß bei einem solchen „Besuch“ der Exekutive die Daten der einschreitenden Beamten (Dienstnummer) zu verlangen sind und man vor allem einen kühlen Kopf behalten sollte. Es besteht bei der Sachlage kein Grund, sich eines unrechten Verhaltens bewußt zu sein und es sind alle Unternehmen aufgefordert, diesen Weg unbeirrt weiterzugehen und konsequent rechtlich dagegen vorzugehen. 

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