Ex-LKA-Präsident Uwe G. Kranz wird nicht müde, die Menschen vor den Konsequenzen der geänderten IGV und des sogenannten WHO-Pandemievertrags zu warnen. Noch immer haben viele nicht realisiert, dass auch sie selbst davon betroffen sind: Es geht um die Aushebelung von Grund- und Menschenrechten, aber auch potenzielle Gesundheitsgefahren durch Impfungen für Mensch und Tier. Kranz sieht auch und gerade die Unternehmer in der Pflicht, sich zu informieren und Widerstand zu leisten, denn auch auf sie kommen besondere Belastungen zu.
Was deutsche Unternehmer wissen müss(t)en
von Uwe G. Kranz
Deutschland versucht verzweifelt, mit der Erschließung neuer fossiler Energielieferanten und einer abenteuerlich anmutenden Warp-Speed-Entwicklung alternativer Energiequellen die selbstverschuldete Energiemisere zu beheben, um dem weiteren Verfall unserer Industrienation Einhalt zu gebieten. Zu Lasten der Bürger, vor allem aber auch zu Lasten der Unternehmen.
Bis zum Ende des Jahrzehnts will die Regierung Scholz rund 625 Millionen Solarpaneele und 19.000 Windturbinen in Betrieb nehmen, obwohl Deutschland nur begrenzte Ressourcen hat (Dunkelflauten, fehlende Hochspannungsleitungen, mangelhafte Infrastruktur) – koste es was es wolle. Naturschutz, Naturflächenversiegelung, Vogelsterben, SF6-Emissionen, Entsorgung und Recycling und vieles mehr werden dabei ebenso in Kauf genommen, wie signifikant CO2-schädliche, hochriskante, nicht erprobte Technologien, die – eventuell, dereinst, vielleicht oder hoffentlich – für den Industriestandort Deutschland “grünen” oder “blauen” Wasserstoff aus Australien oder Kanada oder Saudi-Arabien bereitstellen sollen.
Unser hochindustrialisiertes Land kann seinen Status als Exportweltmeister nicht halten, wenn die Regierung fast gleichzeitig aus russischem Erdgas und Öl, aus der Kernkraft und der Kohle aussteigt, Weltmeister beim Strompreis ist und gleichzeitig Millionen von Bürgern zu Wärmepumpen, Hausdämmungen und E-Autos verpflichten will.
Auf 80 Milliarden Euro schätzt die Deutsche Bank allein die Kosten für die Realisierung der angepeilten Gebäudevorschriften. Parallel zur Mangellage wird die Nachfrage aufgrund der universellen Elektrifizierung stark ansteigen (Heizung, Transport, Stahlproduktion, Schwerindustrie, Automobilbranche). Zusätzlich bringt die verkorkste Heizungs-, CO2- und Wärmepumpenpolitik der Regierung und ihre unfassbare, fast schon irrationale Sanktionspolitik die Wirtschaft in Not. Das Ausland lacht über Deutschlands „dümmste Energiepolitik der Welt“ (“Wall Street Journal”), und selbst der deutsche ÖRR-Fernsehsender Phoenix beklagte kürzlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium „wie ein Bananen-Ministerium‘ geführt würde. Wirtschaftsexperten glauben inzwischen an einen gezielten Feldzug gegen die deutsche Industrie, unsere Wirtschaft und unseren Wohlstand.
„Creeping Exodus“
Unser Wohlstand beruhte auf unserer sozialen Marktwirtschaft, auf sozialer Ordnung und einem dynamischen Produktionssektor – und natürlich auch auf jahrzehntelang günstig und verlässlich gelieferter Energie. Dem (wahrlich vermeidbaren) Bruch mit Ansage (Habeck, schon 2016) mit unserem Haupt-Energielieferanten Russland droht nun erneut eine kritische bis gefährliche Abhängigkeit von anderen Supermächten (USA, China) oder anderen Staaten (Saudi-Arabien, Brasilien, Katar …). Hinzu kommen demografisch begründete Personalengpässe in Deutschland, Fachkräftemangel, Covid-bedingte Berufsausstiege oder medizinisch begründete und drastisch gestiegener, inzwischen sechsstelliger Übersterblichkeit seit 2021/22 und deutlich steigende Zahlen der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen, vor allem wegen der Post- und Long-Covid-Kranken oder Post-Vac-Patienten.
Das milliardenschwere Defizit in den gesetzlichen Krankenkassen erfordert Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen. Die Pflege ist offensichtlich am Ende und wird künftig nur noch durch Heerscharen von Angehörigen zu sichern sein. Der Slogan “Die Rente ist sicher“ (Blüm) ist nur noch ein hohler Sprachwitz einiger Comedians, das Renteneintrittsalter steigt unentwegt. Deutschlands Rente liegt im EU-Vergleich mit einer Nettoersatzquote von rund 53 Prozent auf Platz 19 (OECD). Das alles geht einher mit Geburtenrückgang und staatlicher Kindeswohlvernachlässigung.
Die industrielle Basis in Deutschland und die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) spüren diese wachsenden Lasten, erleiden Kürzungen von Fördermitteln, tausende gingen in Konkurs, gaben auf, verschulden sich heillos oder wandern aus. 15 Prozent der mittelständischen Unternehmen haben ihre Produktion in Deutschland derzeit schon reduziert oder unterbrochen, 16 Prozent beginnen mit der Verlegung von Teilen der Produktion und Arbeitsplätzen ins Ausland (darunter die BASF mit 8.000 Arbeitsplätzen), weitere 30 Prozent denken darüber nach. Der Vorstandsvorsitzende des Chemiekonzerns Evonik, Christian Kullmann, warnte jüngst zu Recht, dass Deutschland vor einer schweren Wirtschaftskrise stehe – gemeinsam mit Amerika.
“Internationale Gefährdungslagen” nach Bedarf
Vor diesem Hintergrund müssen die beiden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und das Convention Agreement (CA+), also des völkerrechtlich bindenden WHO-Vertrages, eine genauere Betrachtung der Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft erfahren.
Das sollten Sie dabei wissen: Die WHO wird nach neuem Recht keine Empfehlungen mehr abgeben, sondern Befehle erteilen, die von den 194 Mitgliedsstaaten befolgt werden müssen („shall“). Es bedarf künftig auch nicht mehr eines tatsächlichen Ausbruchs einer Pandemie – sondern es genügt schon eine “potenzielle gesundheitlich Notlage von internationaler Tragweite” (GNIT). Eine fiktive internationale “Gefährdungslage” wird also ausreichen, die “Public Health Emergency of International Concern” (PHEIC, sprich “Fake”), auszulösen und danach konkrete Bekämpfungsmaßnahmen anzuordnen. Diese “Gefährdungslage” verlangt nach der von der WHO schon 2009 still und leise geänderten “Pandemie”-Definition auch keine „langanhaltende, länderübergreifende Großschadenslage mit einer beträchtlichen Zahl von Toten“ mehr. Es genüge dann auch schon eine potenzielle regionale Gefährdungslage, um den WHO-Prozess auszulösen (PHERC).
Menschenrechtseinschränkungen explizit möglich
Das Recht, eine solchen PHEIC oder PHERC auszurufen, steht letztlich dem Generaldirektor der WHO zu, der dabei auch das eigentlich eigens dafür vorgesehene Exekutivkomitee überstimmen – kann, wie jüngst trotz einer deutlichen Unterlegenheit des Generaldirektors (Stimmverhältnis 9:3). Die jahrzehntealten und ausdrücklichen Leitprinzipien der IGV und des CA+, wonach die WHO bei all ihrem Vorgehen die „Würde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten von Personen“ zu achten habe, wurden zunächst gestrichen, obwohl die Grund- und Menschenrechte international als „unveräußerlich“ und „naturgegeben“ erachtet werden, sie „über den Institutionen“ stehen und unser Grundgesetz ihnen die „Ewigkeitsgarantie“ gewährt. Nach den IGV sollen die Prinzipien Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Prinzipien Gleichheit, Vielfalt und Eingliederung vollständig ersetzt werden (englisch “Equity, Diversity and Inclusion”, EDI)).
Die CA+-Zero-Version, die zur 76. Weltgesundheitsversammlmng (WHA) vorgelegt worden war (Stand 28. Mai 2023), postulierte noch sehr deutlich, dass die Menschenrechte von der WHO eingeschränkt werden können. Wohl aufgrund der Vielzahl der internationalen Proteste wurde diese Streichung in der nachfolgenden CA+-Bureaux-Version vom 2. Juni 2023 – also nach der WHO-Generalversammlung – zumindest vorläufig zurückgenommen, aber sogleich stark relativiert; wie sich das hierfür eingerichtete Intergovernmental Negotiating Board (INB) in seinen geheim gehaltenen Beratungen vom 12. bis zum 19. Juni positionieren wird, bleibt ebenso abzuwarten wie die Frage, in welcher Form dann das endgültige CA+-Agreement zur Abstimmung im Mai 2024 vorgelegt werden wird.
Doppelter Schlag gegen Unternehmen
Die aktuelle IGV-Version ist offensichtlich unverändert; es bleibt also bei der Streichung von Würde, Menschenrechten und Grundfreiheiten. Vermutlich – denn in anderen WHO-Initiativen sind die Prinzipien “Equity, Diversity and Inclusion” ja auch schon seit Längerem bestandskräftig etabliert worden , das spricht für den langfristig geplanten Austausch der Prinzipien auch im Pandemievertrag.
Viele der neuen Regelungen werden weltweit die Menschen unmittelbar und individuell betreffen: Die WHO soll beispielsweise die Befugnis erhalten, medizinische Untersuchungen, Prophylaxe-, Genesungs-, Impfstoff-, Impf-, Aufenthalts- und (digitale) Gesundheitsbescheinigungen zu verlangen, oder Zwangs-“Impfung“ oder -medikation, Kontaktverfolgungen, (Zwangs-)Quarantänen und Einrichtung von Covid-Lagern, Einführung von Lockdowns, Homeoffice-Zwang, Ein- und Ausreiseverbote im Zug- und Luftverkehr oder Grenzschließungen anzuordnen. Das trifft Unternehmer wie Arbeitnehmer, das alles haben wir in den vergangenen drei Jahren mehrfach erlitten und unverständlicherweise erduldet.
Die Wirtschaftstreibenden werden künftig aber in ihrer Funktion als freie Unternehmer doppelt beziehungsweise zusätzlich getroffen, denn die WHO übernimmt nach Ausrufung eines PHEIC/PHERC die Kontrolle über die erforderlichen Produktionsmittel, kann die Mitgliedsstaaten (und damit die Unternehmen) zu bestimmten Produktlieferungen verpflichten, erhält die Befugnis, über die nationalen Verteilungspläne zu entscheiden (auch an vertraglich bestehenden Lieferketten vorbei!) und entscheidet auch über die internationale Produktverteilung („equity“).
Darüber hinaus wird die WHO ermächtigt, die Unternehmen verpflichten zu können, das geistige Eigentum an erforderlichen medizinischen Medikamenten oder Prozessen herauszugeben (Impfstoffe, Gentherapien, Medizinprodukte, Diagnostika, Therapeutika, Medizintechnik et cetera).
Totalitäre Durchgriffsrechte
Die WHO wird auch darüber bestimmen, welche Medikamente überhaupt zulässig sein werden, und alle WHO-alternativen Heilmethoden und Heilmittel abschaffen, die nicht von der WHO im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung empfohlen wurden. Dies wird Heilpraktiker und Homöopathen absehbar ruinieren und Pharmahersteller zu Befehlsempfängern machen. Die WHO erwirbt mit dieser Vorschrift (IGV) und diesem Vertragsentwurf (CA+) eine Kompetenz-Kompetenz! Während der vergangenen drei Jahre verhinderte das grundgesetzlich abgesicherte Föderalismusprinzip noch das Allerschlimmste, auch wenn dies zu einem gesundheitspolitischen Fleckerlteppich führte. Nach Inkrafttreten dieser WHO-Dokumente wird es aber ein scharfes, totalitäres Durchregieren geben, ohne Wenn und Aber.
Mit Einführung des „One-Health-Approachs“ sollen diese Regelungen nicht nur Menschen betreffen, sondern auch die Tier- und Pflanzenwelt, selbst beim Klima soll die WHO von diesen PHEIC-Regeln Gebrauch machen dürfen.
Eine entsprechende Verordnung hatte die Europäische Kommission im vorauseilenden Gehorsam bzw. nach der geheimen Road-Map schon Ende letzten Jahres verabschiedet und danach mit großem Nachdruck auf die Erweiterung der Rechte der WHO gedrängt, der auch noch die Befugnis gegeben werden soll, die Kontrolle über die Land- und Forstwirtschaft, unsere Viehbestände und Lebensmittelversorgung zu übernehmen. Ein Vorgeschmack auf die Zukunft lieferte jetzt der grüne Minister für Landwirtschaft und Ernährung, Cem Özdemir, der einen Gesetzesentwurf vorlegte, wonach entsprechend dem „WHO-Profil“ künftig nur noch fettarme Produkte beworben werden dürfen.
Auch Ernährung und Tierhaltung betroffen
Für „ungesunde Lebensmittel“ besteht dann ein umfassendes Werbeverbot in der Zeit von 6 bis 23 Uhr, im Umkreis von 100 Metern von Schulen und Kindergärten und in den sozialen Medien. Verstöße sollen mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden können. Ha! Er hat die Schulbusse und den übrigen öffentlichen Personennahverkehr vergessen! Und die Werbebroschüren der Supermärkte, die wöchentlich den Briefkasten verstopfen!
Beginnen wird die WHO sicherlich mit der Kontrolle, Überwachung und Zwangsimpfung des Geflügels, von dem ja potenziell zoonotische Gefahren drohen könnten; Die Zauberformel lautet mal wieder: Vogelgrippe, dieses Mal H5N1. Wird bei der Überwachung und Kontrolle der Geflügelbetriebe festgestellt, dass der Tierhalter das Geflügel nicht mRNA-„geimpft“ hat, wird er mit Massenkeulungen rechnen müssen, schlimmstenfalls mit Betriebsschließungen. Eventuell gar nicht vorhandene Viren, die eventuell auf den Menschen übertragen werden oder eventuell die Umwelt schädigen könnten, sind dann der Grund für den Untergang der Geflügelwirtschaft und der Existenzen der Tierzüchter und verarbeitende Unternehmer.
Das Gleiche ist auch für die mRNA-Impfung aller Nutz- (und Wild-)Tiere, sprich Rinder, Kühe, Schweine, Ziegen, Rehe, Damwild und so weiter, vorgesehen; genauer: es ist schon längst verwirklicht oder in Planung, beziehungsweise in diversen Forschungsstadien. Da wartet auf die Tierimpfstoffindustrie doch ein Markt, der bis 2030 auf über 26 Milliarden Dollar geschätzt wird… und die lassen sich doch eine jährlich fast 10-prozentige Umsatzsteigerung nicht entgehen, nur weil in Australien ein paar Hundert Rinder nach mRNA-Impfungen verreckt sind! Was kümmert da der Einwand, dass völlig ungeklärt ist, ob der Impfstoff bei den Tieren abnorme zelluläre oder molekulare Veränderungen herruft? Oder dass Menschen damit einer indirekten Zwangsimpfung gar nicht mehr ausweichen können, denn alle Fleischwaren werden mRNA-infiziert sein, also über den „Spike-Bauplan“ verfügen. Da fällt es nicht mehr schwer, auch noch auf die wöchentliche 10-Gramm-Ration Fleisch zu verzichten.
Grundlagen der Dystopie geschaffen
Die Grundlagen für diese Dystopie sind geschaffen, denn mit der Unterzeichnung von IGV und CA+ erkennen die Signatarstaaten an, dass die „meisten auftretenden Infektionskrankheiten von Tieren, einschließlich Wildtieren und domestizierten Tieren ausgehen und dann auf den Menschen übergreifen“ Diese, den Mitgliedsstaaten mit der Unterzeichnung abverlangte Bekräftigung des „One-Health-Ansatzes“, mündet in der Selbstverpflichtung, ein entsprechendes Überwachungssystem und Laborkapazitäten einzurichten, um die Risiken und das Auftreten von Krankheitserregern und Varianten mit pandemischem Potenzial zu identifizieren, zu bewerten und der WHO zu melden, um zu verhindern, dass auch kleine Ausbrüche bei Wild- oder Haustieren zu einer Pandemie werden (Artikel 18 der Zero-Version).
Diese „Gesundheitsgefahren an der Schnittstelle zwischen Tier und Mensch, diese potenziellen zoonotische Übertragungen und Mutationen“ sind das Einfallstor für massive Maßnahmen gegen die Nutz-, Wild- und Haustiere, um „die Gesundheit von Menschen, Tier und Ökosystem auszugleichen und zu optimieren“ (Seite 6). Droht dann auch die Massentötung von Hauskatzen (wie schon 2020/21 in England diskutiert wurde), weil sie verdächtig sein könnten, eine zoonotische Krankheit auf den Menschen zu übertragen? Auch so kann man die CO2-Emmission der Tierwelt reduzieren!
Es entscheidet die “Quadripartite”
Dafür müssen die Mitgliedsstaaten mit Unterzeichnung der IGV- und CA+-Dokumente die „Gründung der Vierergruppe“ („Quadripartite“) anerkennen, damit diese die mit diesem Komplex zusammenhängenden Fragen “besser angehen zu können”. Diese neue „Autorität“ soll künftig entscheiden dürfen über Nahrungsmittelproduktion und -verteilung, Land- und Forstwirtschaft, über Probleme der Verstädterung und die Entwicklung des internationalen Reiseverkehrs und des Handels, über alle Aktivitäten, die zum Verlust der biologischen Vielfalt und zum Klimawandel führen, und über alle Aktivitäten, die den Druck auf die natürlichen Ressourcen erhöhen – denn all dies kann ja zum Auftreten von Zoonose-Krankheiten führen. Das sind gezogene Wechsel! Es entscheiden nicht mehr die entsprechenden Kanzler, Premierminister oder Minister, nicht die Land- und Forstbesitzer, nicht die Landwirte und Jäger, nicht die Abgeordneten der Landtage oder des Bundestages oder die Bundesratsmitglieder, es entscheidet die “Quadripartite”.
Ach, Sie wissen nicht, wer diese Quadripartite ist? Na, einmal dürfen Sie raten: Sie setzt sich zusammen aus 1. der WHO, 2. der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), 3. der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) und 4. dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP). Sie erinnern sich: Zu den drei wichtigsten Geldgebern der WHO gehören die USA, die Bill und Melinda Gates Stiftung (BMG) und – nein, nicht die Bundesrepublik Deutschland (die zahlt ja nur fast 900 Millionen Dollar unmittelbar in das WHO-Budget!), sondern die Volksrepublik China, denn diese ist für die WHO der drittwichtigste Partner.
Es wird todernst
Dagegen aufzubegehren wird nach Inkrafttreten der beiden Dokumente nicht mehr möglich sein. Die WHO plant nämlich auch eine Zensurbehörde – angeblich um die “Falsch- und Desinformationen” künftig besser bekämpfen zu können. Dabei behält sie sich natürlich vor, selbst exklusiv zu bestimmen, was “Falschinformationen” sind, alle anderen Informationen, die nicht mit der offiziellen Darstellung der WHO in den Mainstreammedien übereinstimmen, werden entfernt. Das ist Zensur. Am Beispiel des brasilianischen Gesetzes vom Januar 2023 kann man die Zukunft abschätzen: für „Falschnachrichten über Impfstoffe und deren Wirkung“ drohen Gefängnisstrafen zwischen zwei bis acht Jahren. Bei analoger Auslegung müsste also die gesamte schwedische Regierung hinter schwedischen Gardinen sitzen.
Deutschlands Unternehmern sei daher geraten: Setzen Sie Ihre Juristen auf die WHO-Problematik an! Analysieren Sie die Folgen für Ihr Unternehmen! Kalkulieren Sie Ihre Schäden! Thematisieren Sie die Problematik in Ihren Verbänden! Nutzen Sie Ihren politischen Einfluss! Und bedenken Sie: Eine Flucht ins Ausland wird nicht mehr ausreichen – denn dort werden dann dieselben Regeln gelten. Die WHO-Reform muss mit einem Moratorium entweder sofort gestoppt und danach mit Augenmaß reformiert werden – oder Deutschland muss aus der WHO austreten, und gemeinsam mit anderen Staaten eine neue Form internationaler Kooperation im Gesundheitswesen schaffen. Viel Zeit bleibt dafür nicht mehr.