Dass Landwirte der EU ein Dorn im Auge sind, ist bekannt, denn die natürliche Ernährung der Bevölkerung widerspricht der Klimaagenda. Diese EU-Verordnung ist an Absurdität aber kaum zu überbieten: Bauern dürfen ihre Eier nicht mehr als Freiland-Eier verkaufen, wenn die Auslaufwiese für die Hühner mittels Solarpanels auch zur Stromgewinnung genutzt wird. Aus Freilandhaltung wird so auf dem Papier (und auf den Eierkartons im Supermarkt) kurzerhand Bodenhaltung.
„Eier aus Freilandhaltung“ dürfen nur in Produktionssystemen erzeugt werden, deren Auslauffläche nicht zu anderen Zwecken genutzt wird. Eine Nutzung als Obstgarten, Wald oder Weide ist mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde möglich. Das besagt eine EU-Marktverordnung, über die die „Bild“ berichtet.
Da Unterstände für die Hühner auf den Auslaufflächen vorgeschrieben sind, würde sich die Installation von Photovoltaikanlagen auf deren Dächern anbieten: Viele Landwirte, die durch die hohen Energiepreise leiden, erhoffen sich so wertvolle Einsparungen. Doch durch die Stromproduktion würde die Fläche doppelt genutzt und genau das untersagt die EU-Verordnung. Dank dieses Doppelnutzungsverbots verlieren die Eier das Gütesiegel Freilandhaltung und müssen als Eier aus Bodenhaltung deklariert werden – mit den entsprechenden Konsequenzen bei der Preisgestaltung und dem Kaufverhalten der Verbraucher. Diese stufen die Lebensbedingungen der Hühner natürlich schlechter ein, denn Bodenhaltung entspricht reiner Stallhaltung – obwohl sich an der tatsächlichen Freilandhaltung der Legehennen bei den Landwirten natürlich nichts geändert hat.
Albert Stegemann, der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, äußerte sein Unverständnis über die Verordnung, denn es „ist niemandem erklärbar, dass Eier aus der Freilandhaltung plötzlich nur noch Eier aus der Bodenhaltung sein sollen, weil dort auch Sonnenstrom gewonnen wird“. Er bezeichnet Freilandhaltung und Ökostrom-Gewinnung als eine „echte Win-win-Situation“. Die Regierung setzt sich nun bei der EU-Kommission für eine Änderung der Verordnung ein.
Die EU-Bürokraten leiden bekanntermaßen unter Regelungswut und haben schon zahlreiche fragwürdige Verordnungen auf den Weg gebracht. Dieses Doppelnutzungsverbot ist besonders irrwitzig, denn es passt so gar nicht zu der geforderten Ökostrom-Offensive (wohl aber zur stetigen Schikane gegen Landwirte). Bei Privathäusern werden Solaranlagen auf dem Dach sogar zunehmend verpflichtend. Ob die EU-Verordnung in absehbarer Zeit geändert wird, bleibt abzuwarten.