Wurden Oberösterreicher auf Basis von irreführenden sowie falschen Fakten und Zahlen zu einer teils gefährlichen Impfung überredet? Der Verein „Wir EMUs“ fordert Aufklärung – und hat Strafanzeige gegen die oberösterreichische Landesregierung sowie den Präsidenten der oberösterreichischen Ärztekammer, Peter Niedermoser, gestellt.
Der Unternehmerverband mit seinen rund 900 Mitgliedern kritisiert den sogenannten „Faktencheck zur Covid-19 Impfung“, den die Landesregierung gemeinsam mit der Ärztekammer OÖ herausgegeben hat. Dieses Dokument sei nicht nur als Informationsmittel zur Covid-Impfung verwendet worden, sondern auch zur Rechtfertigung der Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte.
Verharmlosung potenzieller schwerer Impfschäden
Im Dokument konzentriere man sich darauf, der Bevölkerung die Vorteile der Impfung nahezubringen – verharmlose aber schwere Impfschäden. So werde behauptet, dass eine Gesichtslähmung infolge der Impfung sich „vollständig zurückbilde“ – was aber nachweislich falsch sei. Zudem werde im Faktencheck behauptet, dass die Impfung schwere Verläufe verhindere und das Ansteckungsrisiko senke.
Außerdem liege das Risiko einer Herzmuskelentzündung nicht bei 1:100.000 sondern um eine Zehnerpotenz höher (1:10.000, Paul Ehrlich Institut). Es reiche auch nicht, wie im “Faktencheck” behauptet, sich bei einer Herzmuskelentzündung „zu schonen und sieben Tage keinen Leistungssport” zu betreiben: Vielmehr sei bei Symptomen dringend ein Arzt aufzusuchen, da diese Erkrankung bei 56 % nicht heile und bei 2 % tödlich ende.
Strafanzeige gestellt: Wurden Menschen mit falschen Tatsachen zum Impfen gelockt?
Wegen dieses Regierungs- und Ärztekammer-Dokuments brachte das oberösterreichische Unternehmerbündnis „Wir EMUs“ nun Strafanzeige bei der StA-Linz wegen Urkundenfälschung (Verharmlosung von Impfschäden sowie Falschbehauptung) und wegen möglicher Straftaten gegen Leib und Leben ein. “Angesichts dieser Tatsachenverfälschungen gehen wir davon aus, dass die Behörde und die Ärztekammer ahnungslose Menschen wider besseren Wissens zum Impfen locken wollte”, so Dr. Wolfgang Schmidauer, Rechtsanwalt von „Wir EMUs“. Damit sei aus seiner Sicht auch die subjektive Tatseite (erforderlich für eine Verurteilung) erfüllt.
Bernhard Costa, Sprecher von „Wir EMUs“, ergänzte: “Einerseits wurde das Risiko von schweren Komplikationen bagatellisiert, andererseits wurde faktenwidrig behauptet, dass die Impfung die Weitergabe der Viruslast eindämmt, was nachweislich nicht der Fall ist. Eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft ist deswegen unumgänglich.”