Unter diesem Motto lud die MFG, Österreichs Partei für Menschen, Freiheit und Grundrechte, zur 1. Bundespressekonferenz ins Wiener Café Museum. Nach dem fulminanten Einzug der erst wenige Monate alten Bewegung in den oberösterreichischen Landtag reagierten Obmann Dr. Brunner und Finanzreferent Dr. Pöttler nun auf die 3. COVID-Maßnahmenverordnung der Bundesregierung. Und stellten klar, dass man sich Grundrechte weder ertesten, noch erimpfen muss.
Von Siri Sanning
„Noch nie wurden in diesem Land die Grund – und Freiheitsrechte sowie die Freiheit der Erwerbstätigen so massiv eingegriffen wie seit der Covid-Politik-Krise. 3G am Arbeitsplatz ist nun ein weiterer Schritt.“
Das vollständige Video der Pressekonferenz vom 27. Oktober 2021 sehen Sie hier:
„Sowohl 3G-Regel als auch Lockdown für Ungeimpfte schwerwiegend gesetzwidrig.“
Dr. Michael Brunner, Rechtsanwalt und Bundesparteiobmann der MFG, lässt keinen Zweifel daran, dass die Beweispflicht für die Notwendigkeit einer 3G-Regel auf seiten des Staates liegt: „Wenn die Bundesregierung die 3G – Regel behauptet, so muss sie diese Behauptung schlüssig stellen und unbedenklich nachweisen. Einen solchen Nachweis sehe ich bis dato nicht. Ich sehe auch keine schlüssige Behauptung, die besagt, 3G wäre erforderlich, wäre evidenzbasiert. Ganz im Gegenteil.“ Sowohl die 3G – Regel als auch der Lockdown für Ungeimpfte sind, so Brunner, verfassungswidrig, schwerwiegend gesetzwidrig: „Wir müssen uns Grundrechte nicht erkaufen, nicht ertesten und auch nicht erimpfen. Grundrechte stehen jedem Einzelnen a priori zu.“
Unter Berufung auf die Studienergebnisse des Epidemiologen und Stanford – Professors Dr. John Ioannidis, einen der meistzitierten Wissenschaftler der Welt, hält der Rechtsanwalt fest, dass keine Gefährdungslage bezüglich SARS-CoV-2 gegeben ist. Eine Studie mit knapp 10 Millionen Teilnehmern aus der chinesischen Stadt Wuhan belegt darüber hinaus, dass auch keine Gefahr durch eine sog. asymptomatische Übertragung besteht. Weswegen eine Grundrechtseinschränkung, die stets ohnehin nur ultima ratio sein darf, unzulässig ist.
„Der Begriff ´Inzidenz´ taugt nicht für Grundrechtseinschränkungen.“
Die Impfung gegen SARS-CoV-2 bezeichnet der Rechtsanwalt aufgrund der Tatsache, dass sie keine sterile Immunität herstellen kann, als eine „Injektion, die Impfung genannt“ wird. Die Anzahl der im zeitlichen Zusammenhang mit ihr von gesundheitlichen Schäden betroffenen Menschen beläuft sich mit Stand 19. Oktober 2021 laut der sich auf den EU-Raum beziehenden EMA-Datenbank auf 1.069.672, davon 16.333 Todesfälle. Brunner gibt dabei zu bedenken, dass nur rund 1 – 10 % der tatsächlichen Fälle von Impfschäden gemeldet werden.
Da ein PCR-Test keine Infektionen nachweisen kann und für diagnostische Zwecke nicht zugelassen ist, liegt laut Brunner auch keine „Geeignetheit der eingesetzten Mittel“ vor. In einem Urteil vom 24. März 2021 nahm das Wiener Verwaltungsgericht nicht nur zu besagten PCR-Tests, sondern auch zu hoch fehlerhaften Antigentests, falschen Definitionen, nicht nachvollziehbaren Berechnungsmethoden und fehlender Evidenz explizit Stellung.
„Jede direkte oder indirekte Impfpflicht ist unzulässig.“
Die 3G – Regel, so führt der Rechtsanwalt aus, verstößt
- gegen die Resolution des Europarates Nr. 2361 vom 27. Januar 2021
- gegen den Nürnberger Kodex
- gegen den Gleichheitsgrundsatz
- gegen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit; das Grundrecht auf Achtung der Privat- und Familiensphäre; Erwerbsfreiheit; Unverletzlichkeit des Eigentums; Datenschutz; usf.
Die Verordnung besagt, dass ein Betriebsinhaber ermächtigt ist, einen 3G-Nachweis von einem Dienstnehmer zu überprüfen. „Das heißt nicht, dass er berechtigt wäre. Schon gar nicht nach privatrechtlichen Verhältnissen,“ hält Brunner fest. Es gilt die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte. Bzw. beim Datenschutz auch eine direkte Wirkung. „Das heißt, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, von seinem Arbeitnehmer einen 3G-Nachweis zu verlangen.“
Brunner rät Arbeitnehmern im Fall einer Entlassung oder Kündigung zu einem Gang vor Gericht.
„Verdacht der schweren Nötigung, des Landzwangs und des Amtsmissbrauchs.“
Ein an die Sozialpartner gerichteter Brief Dr. Brunners mit der Aufforderung, evidenzbasierte Grundlagen bzw. Rechtsgrundlagen der 3G – Regelung zu nennen, wurde lediglich seitens der Wirtschaftskammer beantwortet. Auf Fragen und Argumente eingegangen wurde in dem Schreiben jedoch nicht.
Der MFG-Bundesparteiobmann geht davon aus, dass die 3G-Regelung vom österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden wird und betont, dass es dann jedem Bürger, der durch diese Regelung zu Schaden gekommen ist, freisteht, Amtshaftungsansprüche an die Republik Österreich zu stellen. Man wird, so stellt er klar, als MFG eine derartige Vorgehensweise nicht hinnehmen. Sollte es tatsächlich zu einem Lockdown für Ungeimpfte kommen, wird man einen Individualantrag, eine Beschwerde, beim VfGH einbringen. Auch wurde inzwischen ein Rechtsanwalt beauftragt, eine Sachverhaltsbekanntgabe an die Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wegen des Verdachts der schweren Nötigung, des Landzwanges und des Amtsmissbrauchs.
„Es ist ein Anschlag auf die österreichische Bevölkerung.“
Dr. Gerhard Pöttler, Gesundheitsökonom, MFG Bundesgeschäftsführer sowie Landesparteileiter Salzburg, spricht von einer Diskreditierung und Drangsalierung der Ungeimpften. Diese dürften zwar arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, vom öffentlichen Leben jedoch sollen sie ausgeschlossen und ihre Grundrechte ad absurdum geführt werden. Aufgrund seines intensiven Kontakts zu den Menschen weiß Pöttler um deren Verzweiflung und betont, dass keineswegs nur Ungeimpfte von den Regelungen der Bundesregierung betroffen sind. Nicht nur wird Genesenen ihr Genesenenstatus aberkannt. Auch Personen, die sich ein – oder zweimal haben impfen lassen und einen weiteren „Stich“ verweigern, sind inkludiert: „Es geht um 60 – 65 % der Bevölkerung, für die wir hier heute auch sprechen.“
„Von einer Überlastung des Gesundheitssystems zu sprechen, ist fahrlässig.“
Spätestens beim zweiten Lockdown mit Beginn 3. November 2020 hätte die Bundesregierung, so Pöttler, wissen können und müssen, was auf die Menschen zukommt. Am 26. November 2020 belief sich die Belegung der österreichweit verfügbaren Intensivbetten auf 40%: „Deswegen mache ich Lockdowns? Schicke Unternehmer in die Insolvenz? (…) Schicke Kinder und Jugendliche in die Psychiatrien? Und lasse alte Menschen in den Altersheimen allein, ohne Familie (…) dahinvegetieren? Das ist Rechtsbruch vom feinsten.“
Der Gesundheitsökonom bringt zur Kenntnis, dass Intensivstationen Kostenstellen sind, die, wie in Grippezeiten üblich, zu 85 – 95% ausgelastet werden müssen. Mit Verweis auf die aktuellen Zahlen des AGES-Dashboard hält Pötter fest: „Hier von einer Überlastung des Gesundheitssystems zu sprechen, ist fahrlässig.“
„Es ist vorbei.“
Mit Verweis auf die Zahlen aus Vorarlberg geht der Gesundheitsökonom von einer hohen Dunkelziffer an Impfdurchbrüchen aus und warnt vor einer Pandemie der Geimpften: „Dann haben wir wirklich ein Probem mit dem Gesundheitswesen.“ Die Vorgehensweise, Personen erst zwei Wochen nach ihrer Corona-Impfung als „geimpft“ einzustufen, ist für Pöttler auch unter dem Aspekt, dass Nebenwirkungen bereits in den ersten zwei bis drei Tagen nach dem „1. Stich“ auftreten können, nicht nachvollziehbar.
Pöttler zitiert Hans Kluge, Europadirektor der WHO: „Die Impfungen werden die Covid-19-Pandemie nicht beenden. Die Regierungen müssen ihre Strategien ändern, um mit der Ausbreitung des Virus fertig zu werden.“ Dennoch, so kritisiert er, folgt man in Österreich planlos und ideenlos einfach dem Narrativ. Und fügt, an Bundeskanzler Schallenberg, Gesundheitsminister Mückstein und die Bundesparteivorsitzende der SPÖ, Rendi-Wagner, gerichtet, hinzu: „Aus dieser Nummer werden Sie nicht mehr herauskommen. Sie sind in der Sackgasse. Es ist vorbei.“
„Ungeimpfte sind keine Mitarbeiter zweiter Klasse.“
Irina F., OP-Schwester in NÖ und Initiatorin der Petition „Gesundheitsberufe stehen auf“ wendet sich auch im Namen zahlreicher Berufskollegen an die Öffentlichkeit. Bis vor kurzem hätte sie nicht gedacht, um die Existenz fürchten zu müssen, weil sie für ihre Meinung einsteht. Inzwischen jedoch hat die Spaltung der Gesellschaft auch in das Gesundheitswesen Einzug gehalten.
Die Impfung gegen Covid-19, so ihre Überzeugung, soll die persönliche, freiwillige Entscheidung jedes Einzelnen sein – niemand hat darüber Rechenschaft abzulegen. Es ist nicht im Interesse der österreichischen Bevölkerung, die infolge des Fachkräftemangels ohnehin sehr angespannte Situation in den Gesundheitsberufen durch zusätzlichen Druck weiter zu verschärfen. Langjährige Mitarbeiter, schildert die OP-Schwester, befinden sich inzwischen am Rande ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit. Die Angst vor Repressalien ob der Entscheidung, die Corona-Impfung abzulehnen, ist groß. Viele Ärzte und andere Mitarbeiter fürchten, diskreditiert zu werden, wenn sie ihre Meinung offen äußern.
Irina F. sieht den Fortbestand des Gesundheitswesens gefährdet, sollten Impfdruck, Mobbing und Diskriminierung weiter anhalten: „Die Umstände, unter denen wir derzeit unseren Dienst verrichten, sind nicht mehr lange tragbar.“ Ihr Anliegen ist es, die andere Seite der Medaille aufzuzeigen. Sie appelliert, jedem die Entscheidung über den eigenen Körper selbst zu überlassen und der Spaltung der Gesellschaft und des Gesundheitssystems entgegenzuwirken: „Auch wir können nicht mehr.“
„Ungeimpfte sind keine Sündenböcke.“
Mag. Robert Zahnt, Pflegepädagoge in NÖ, betont, dass das österreichische Gesundheitssystem im internationalen Vergleich hervorragend ist und strukturelle Probleme nicht erst seit Pandemiezeiten bestehen. Neu jedoch ist die gesellschaftliche Abwertung ungeimpfter Mitarbeiter. Die Ungleichbehandlung wird dabei nicht nur seitens der Politik betrieben, sondern findet auch in den Einrichtungen selbst statt. Zahnt ist überrascht, mit welcher Selbstverständlichkeit es in Österreich möglich ist, eine Kampagne gegen Teile der Bevölkerung zu führen: „Es geht hier um den Umgang mit einer höchstpersönlichen Entscheidung in einem Land, in dem es eigentlich keine Impfpflicht gibt.“ Die Spaltung im Gesundheitswesen wird, so mahnt er, nicht zu einer Bewältigung anstehender Probleme beitragen. Es muss damit aufgehört werden, Ungeimpfte als Sündenböcke darzustellen.
„Wir werden die Mitarbeiter nicht in die Nadel treiben.“
Bernhard Costa, Unternehmer in OÖ und Sprecher einer Massnahmen-Selbsthilfegruppe von über 100 Unternehmen, berichtet von Ereignissen der letzten Wochen im persönlichen Umfeld, die seiner Ansicht nach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im kausalen Zusammenhang mit der Impfung gegen Covid-19 stehen:
- Eine Person, die für ihr rechtliches Leben an den Rollstuhl gefesselt sein wird und von der Medizin aufgegeben wurde,
- zwei Damen im Alter von über 60 bzw. 90 Jahren, die plötzlich wieder Monatsblutungen haben sowie
- 5 Todesfälle.
Um herauszufinden, ob sich derlei auch anderswo zuträgt, dehnte er seine Recherchen auf das erweiterte Umfeld aus. Resultat: 20 Todesfälle oder schwere Folgewirkungen. Costa hofft, dass seine subjektive Wahrnehmung positiv aufgelöst werden kann und schlägt vor, im Anhang zu Impfwerbespots eine Hotline einzublenden. An diese sollen sich Menschen im Fall des Auftretens gesundheitlicher Probleme nach ihrer Corona-Impfung wenden können, wobei der Fokus auf schwere Verdachtsfälle zu legen ist. Der Unternehmer wagt die These, dass nach 14 Tagen „jeder jemanden kennen wird, der an den Folgen der Impfung gestorben ist.“
Der Einschätzung Dr. Wagners, Vizerektor der MedUni Wien, die Covid-19-Impfung sei risikolos, kann sich Costa nicht anschließen. Für ihn und die von ihm vertretenen Unternehmer stellte sich die Frage nach einem Umgang mit der 3G-Regelung nach bestem Wissen und Gewissen. Mit Bedacht auf die Option, dass aus einer kleinen Masse – 100 Unternehmen mit insgesamt mehreren 1.000 Mitarbeitern – eine kritische Masse für die österreichische Regierung werden könnte, formuliert er die Entscheidung darüber in einer klaren Botschaft an die Bundesregierung: „Wir machen hier nicht mehr mit. Die Spaltung der Gesellschaft endet hier und jetzt. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“
Echte Infektionen, nicht Inzidenzen beobachten
Dr. Brunner führt aus, dass die MFG damit beschäftigt ist, in allen Bundesländern Organisationen aufzubauen. Das Hauptaugenmerk liegt derzeit auf Vorarlberg und dem Burgenland. „Wir sind eine Partei, die für alle Menschen offen ist. Wir kommen aus der Bevölkerung und gehen mit der Bevölkerung gemeinsam diesen Weg.“
Im Zusammenhang mit der Erwähnung des FPÖ-Bundesparteiobmanns Herbert Kickl bemerkt Dr. Pöttler, dass die Menschen der MFG „in Scharen“ zulaufen. Wären sie von den im Parlament vertretenen Parteien vollends überzeugt, würden sie diesen folgen. Aber: „Jetzt folgen sie uns.“
Gefragt nach einem möglichen Zusammenhang zwischen steigenden Inzidenzen und niedriger Impfquote in Oberösterreich stellt Dr. Brunner fest, dass es nicht um Inzidenzen, sondern um Infektionen zu gehen hat. Diese lassen sich nicht per PCR-Test feststellen, sondern nur mittels klinischer Abklärung durch einen Arzt: „Die Diagnose obliegt dem Arzt. Nennen Sie mir die Zahl der tatsächlich infizierten Personen. Dann kann man über Maßnahmen reden.“
3G, Kosten für Tests: Sollten die Tests, so Dr. Brunner, nicht mehr kostenfrei sein, soll der Arbeitgeber diese Kosten übernehmen. Er zieht den Vergleich mit einem Schutzanzug, der vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen bzw. nach arbeitsrechtlichen Vorschriften von diesem zu bezahlen ist.
Über ein Antreten der MFG bei der Bundespräsidentenwahl im Herbst 2022 wird laut Dr. Pöttler im ersten oder zweiten Quartal des kommenden Jahres entschieden werden. Bei einer Nationalratswahl wird die MFG, wann immer sie stattfinden wird, aber „selbstverständlich“ antreten.