Staat außer Rand und Band: Strafe wegen Betens auf Corona-Demo

Bild: Flagge Tirols, Quelle Freepik; Ausschnitte aus Strafbescheid

Man kommt in Nehammer-Österreich aus dem Staunen nicht mehr heraus. Wenn man ein christliches Gebet auf offener Straße spricht, stört man damit „andersgläubige Menschen“ und verletzt das Sicherheitspolizeigesetz. Juristischen Laien drängt sich die Frage auf, ob es sich hier nicht nur um Rechtsbeugung handelt sondern vielleicht gar um einen Tatbestand gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Dabei sollte die Polizei doch das Gesetz wahren und nicht mutwillig und willkürlich dagegen verstoßen?

Am 20. Februar hatte die Polizei in Innsbruck einen merkwürdigen „Lauf“. Zunächst prügelte man einen jungen Altenpfleger nieder und führte ihn ab. Wie auf allen Videos ersichtlich war, ging von ihm keinerlei Aggression oder Widerstand aus. Danach wurde ein alter Mann blutig geschlagen und stundenlang auf einer Polizeiwache festgehalten. Es war die Zeit, in der Innenminister Nehammer sich als besonderer Hardliner profilieren wollte und besonders brutale Schlägertruppen zu Demonstrationen entsandte, um die Bürger auf ihren Platz zu verweisen. Regierungskritik und Widerstand gegen Corona-Maßnahmen waren von der globalistisch orientierten ÖVP nicht vorgesehen. Zur Ehrenrettung der Tiroler Polizisten muss man anmerken, dass für die Gewalttaten extra eine Kärntner Eingreiftruppe eingesetzt wurde.

Strafverfügung mit unglaublichem Inhalt

Seither mahlen die Mühlen des Systems langsam vor sich hin und spucken einen Strafbescheid nach dem anderen gegen Menschen aus, die friedlich ihr Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit ausgeübt hatten. Unrühmlicher Höhepunkt ist nachfolgendes Dokument, das ganz offensichtlich auch dazu geeignet ist, den Hass zwischen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften zu schüren. So behauptet die Behörde, ein Gebet im Rahmen einer Corona-Demonstration hätte Andersgläubige gestört.

Einspruch eingelegt – nun spricht das Gericht

Die betroffene Dame, Angelika S., fiel aus allen Wolken, als ihr diese dreiste Zahlungsaufforderung übermittelt wurde. Sie bezahlte zum Glück nicht, sondern legte Einspruch ein – nun ist die Chance hoch, dass die Behörde ihr Vorgehen erklären muss. Sie sagt, sie habe nicht einmal gebetet – es wäre aber eine Gruppe von 20 Personen gewesen, wo ein Herr J. ein Gebet gesprochen hatte. Dass das Beten auf öffentlichen Plätzen oder anlässlich von Kundgebungen verboten wäre, ist unserer Redaktion bislang unbekannt.

Polizei warf Tirol-Flagge in den Dreck

Wer am österreichischen Widerstand interessiert und gut informiert ist, erinnert sich vielleicht auch noch an den Vorfall, wo die Tiroler Polizei den Demonstranten eine Tirol-Flagge aus den Händen rissen und sie zu Boden schleuderten wo sie im Dreck liegenblieb. Die Anzeige zu diesem Strafbescheid wurde im Rahmen dieses Vorgangs ausgestellt.

Interview aus dem Februar

Zeitnahe zu dem Vorfall führte der Friedensaktivist Alexander Ehrlich nachfolgendes Interview:


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