Cyberangriffe auf Behörden und kritische Infrastrukturen sind längst Teil der internationalen Machtkämpfe und werden von allen Seiten durchgeführt. Doch am NATO-Cyberzentrum in Tallinn wird die Sprache inzwischen deutlich schärfer: Direktor Tõnis Saar erklärt offen, man befinde sich bereits „im Krieg“. Gerade vor dem Hintergrund von Artikel 5 ist diese Wortwahl gefährlich – denn sie senkt die politische Schwelle zwischen digitaler Sabotage und offenem militärischem Konflikt.
Am Montag traf es das NATO-Mitglied Norwegen. Die Internetseiten des Stortings, des norwegischen Parlaments, waren nach einem Cyberangriff zeitweise nicht erreichbar. Russische Hacker bekannten sich anschließend zu der Attacke. Für Tõnis Saar, Direktor des NATO Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence in Tallinn, reicht die Entwicklung inzwischen weit über gewöhnliche Cyberkriminalität hinaus. Gegenüber der norwegischen Zeitung Aftenposten erklärte er: „Wir sind im Krieg.“ Eine wichtige Grenze sei überschritten worden.
#NOW #Russian hackers claim to be attacking the #Norwegian Parliament Storting's website
— Maqsood Asi (@MaqsoodAsi) September 14, 2026
The #hacker group #ServerKillers has previously declared #CyberWar against #Norway
They warn that the #attack will last three hours.
TV2 pic.twitter.com/4QxrYIE9Nx
Cyberangriffe können schwere Schäden anrichten. Stromnetze, Krankenhäuser, Kommunikationssysteme, Banken oder militärische Einrichtungen gehören längst zu den möglichen Zielen. Staaten müssen solche Systeme schützen und Angreifer verfolgen. Gefährlich wird es dort, wo aus dieser notwendigen Abwehr eine immer weitergehende Kriegslogik entsteht. Denn sobald digitale Angriffe politisch als Krieg bezeichnet werden, rückt auch die Frage nach Gegenangriffen und militärischer Eskalation näher. Saars aktuelle Wortwahl folgt einer Linie, die er bereits zuvor vertreten hat. Bei der NATO-Cyberübung „Crossed Swords“ im Jahr 2025 erklärte er, im Cyberraum müsse eine „wartime mentality“, also eine Kriegsmentalität, angenommen werden. Dazu gehörten nach seiner Darstellung ausdrücklich starke offensive Cyberfähigkeiten. Bei solchen Übungen trainieren Teilnehmer aus zahlreichen Staaten neben der Verteidigung auch offensive Operationen in simulierten Konfliktszenarien.
Lösen Cyberangriffe Artikel 5 aus?
Saar ist zwar kein offizieller NATO-Funktionär, doch das CCDCOE in Estland ist ein von dem transatlantischen Militärbündnis akkreditiertes Kompetenzzentrum. Politisch haben seine Aussagen trotzdem Gewicht, denn sein Zentrum beschäftigt sich ausgerechnet mit jener Grauzone, in der Sabotage, Spionage und digitale Angriffe zunehmend mit militärischen Begriffen beschrieben werden. Und die NATO hat diese Grauzone selbst erweitert. Seit 2014 gilt innerhalb des Bündnisses, dass auch ein schwerer Cyberangriff grundsätzlich Artikel 5 auslösen kann. Inzwischen hält die NATO offiziell fest, dass bedeutende Cyberangriffe oder andere hybride Angriffe unter bestimmten Umständen als bewaffneter Angriff bewertet werden können. Ob diese Schwelle erreicht ist, entscheidet das Bündnis im jeweiligen Einzelfall.
Artikel 5 ist das Herzstück des NATO-Vertrages. Ein bewaffneter Angriff auf einen Mitgliedstaat gilt als Angriff auf alle. Daraus folgt zwar kein automatischer militärischer Gegenschlag, doch militärische Maßnahmen gehören ausdrücklich zu den möglichen Reaktionen. Damit bekommt jede politische Ausweitung des Begriffs „bewaffneter Angriff“ enormes Gewicht. Im Cyberraum ist diese Entwicklung besonders riskant. Raketen, Flugzeuge oder militärische Verbände lassen sich in der Regel einem Staat zuordnen. Bei Cyberangriffen können dagegen Server in Drittstaaten, gekaperte Rechner, Botnetze, private Hackergruppen oder absichtlich gelegte falsche Spuren zum Einsatz kommen. Auch die NATO hat in der Vergangenheit eingeräumt, dass die eindeutige Zuordnung solcher Angriffe schwierig sein kann.
Der Fall Norwegen verdeutlicht das Problem. Eine russische Hackergruppe erklärt, sie habe die Webseiten des Parlaments angegriffen. Daraus folgt noch kein belastbarer Beweis, dass die russische Regierung oder das russische Militär den Angriff angeordnet haben. Zwischen Hackern, Aktivisten, kriminellen Gruppen, Geheimdiensten und einer staatlich befohlenen Militäraktion liegen erhebliche Unterschiede. Gerade deshalb ist größte Zurückhaltung nötig, bevor politische Führungsebenen den Begriff „Krieg“ verwenden. Trotzdem schreitet die Militarisierung des Cyberraums weiter voran. Die NATO behandelt ihn längst als eigenes Operationsgebiet neben Land, See, Luft und Weltraum. Nationale offensive Cyberfähigkeiten können in Bündnisoperationen eingebunden werden. Gleichzeitig bleibt bewusst offen, wann ein Angriff schwer genug ist, um die Schwelle zu Artikel 5 zu überschreiten.
Wo werden die Grenzen gezogen?
Diese Unschärfe soll Gegner abschrecken. In einer Lage, in der NATO-Staaten und Russland bereits militärisch bis an die Grenze direkter Konfrontation gehen, erhöht sie jedoch auch das Risiko von Fehlentscheidungen. Europa braucht keine weitere politische Absenkung der Kriegsschwelle. Schon gar nicht in einem Bereich, in dem Herkunft und Auftraggeber eines Angriffs oft erst nach langen Ermittlungen zuverlässig bestimmt werden können. Noch problematischer wird die Sache durch den offenen Widerspruch zur offiziellen NATO-Linie. Das Bündnis betont seit Jahren, sich nicht im Krieg mit Russland zu befinden. Gleichzeitig erklärt der Leiter eines NATO-akkreditierten Cyberzentrums nun öffentlich: „Wir sind im Krieg.“ Solche Aussagen verändern die politische Sprache – und die Sprache prägt am Ende auch Entscheidungen. Es stellt sich zudem die Frage, ob damit nicht auch die Hemmschwelle für echte Kriegsmaßnahmen sinkt.
Cyberangriffe müssen abgewehrt, kritische Infrastrukturen geschützt und tatsächliche Täter zur Verantwortung gezogen werden. Dafür braucht es funktionierende Sicherheitsbehörden, technische Abwehr und belastbare Beweise. Nicht zu vergessen, dass auch die USA und die NATO ihrerseits ebenfalls Cyberangriffe in Ländern wie Russland, China, dem Iran und so weiter durchführen, weil dies eben auch zum täglichen Geschäft von Militär und Geheimdiensten gehört. Zwischen einem lahmgelegten Behördenportal und einem bewaffneten Angriff besteht zudem durchaus ein qualitativer Unterschied. Wird diese Grenze sprachlich immer weiter verwischt, wächst das Risiko, dass eines Tages jemand Artikel 5 dort ausruft, wo eine Deeskalation noch möglich gewesen wäre. Bei einer direkten Konfrontation zwischen der NATO und Russland wäre ein solcher Fehler nicht mehr rückgängig zu machen.
