Ein Hinweis wegen öffentlichen Urinierens endete im Mai 2026 in einer schweren Gewalttat vor dem Schloss Vösendorf in Niederösterreich. Ein 35-jähriger Physiotherapeut wurde von mehreren Jugendlichen brutalst zusammengeschlagen und gewürgt. Der Prozess gegen die drei strafmündigen Jugendlichen – einen 15‑jährigen Syrer, einen 14‑Jährigen und einen 16‑jährigen Slowaken – endete am 2. September mit Verurteilungen.
Am 15. Mai 2026 war der Physiotherapeut gemeinsam mit einer Bekannten – einer jungen Lehrerin und Mutter – im Schlosspark Vösendorf unterwegs. Die beiden bemerkten einen Jugendlichen, der gegen die Schlossmauer urinierte. Der Mann sprach den Jugendlichen höflich an und bat ihn, dafür einen Busch zu nutzen.
Innerhalb kürzester Zeit eskalierte die Situation. Fünf Jugendliche stellten sich dem Mann entgegen. Die Gruppe schlug und trat auf den Physiotherapeuten ein. Mindestens ein Schlagring kam zum Einsatz. Ein Täter würgte das Opfer so lange, bis dessen Gesicht blau anlief. Die Begleiterin musste eingreifen und beschrieb die Szene vor Gericht als lebensbedrohlich.
Die Verletzungen waren erheblich: Der 35-Jährige erlitt Serienrippenbrüche, einen Lungenriss, Platzwunden, Prellungen und ein psychisches Trauma. Er war zwei Monate im Krankenstand und befindet sich weiterhin in Behandlung.
Vor dem Wiener Landesgericht mussten sich nun die drei älteren Jugendlichen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verantworten – ein 15-jähriger Syrer, ein 14-Jähriger und ein 16-jähriger Slowake. Der Syrer ist zweifach einschlägig vorbestraft und war erst wenige Tage zuvor aus der Haft entlassen worden. Zwei weitere Beteiligte waren zum Tatzeitpunkt noch keine 14 Jahre alt und damit strafunmündig – darunter ein zwölfjähriger Syrer. Er hatte den Schlagring bei sich.
Das Trio gab vor Gericht eine völlig andere Version der Tat zum Besten als der Schwerverletzte. Die drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe und zückten die hinlänglich bekannte Rassismuskarte: Sie behaupteten, der 35-Jährige habe den 16-jährigen „Wildpinkler“ zunächst rassistisch beschimpft und ihn dann körperlich angegriffen. Sie hätten lediglich in Notwehr reagiert. Zudem argumentierten sie, die schwersten Verletzungen seien erst später durch die beiden unter 14-Jährigen verursacht worden. „Was für ein Zufall“, kommentierte der Vorsitzende diese Darstellung sarkastisch.
Der Verletzte schilderte die Vorgänge völlig anders. Nach der Aufforderung, seinem Harndrang anderswo nachzugeben, sei er sofort von dem vorbestraften 15-Jährigen beschimpft und geschubst worden. Er habe zurückgeschubst und sei dann von allen Jugendlichen verprügelt und getreten worden. Zudem habe ihn einer mit der Ellenbogenbeuge so lange gewürgt, dass er befürchtete, ohnmächtig zu werden. Seine Begleiterin bezeugte die Angaben.
Besonders irritierend wirkte auf sie das Umfeld der Angeklagten. Zahlreiche Freunde – darunter Syrer und Slowaken – waren zum Prozess erschienen. Sie lachten anfangs laut und verhielten sich nach Darstellung der Zeugin respektlos. Ein sehr junger Bub rauchte auf der Stiege. Die Lehrerin berichtete, sie und eine andere Zeugin seien angesprochen und zum Schweigen aufgefordert worden. Ein 12-Jähriger rief im Gerichtssaal: „Ihr könnt mir gar nix machen.“ Die Zeugin musste das Gerichtsgebäude anschließend durch einen Nebenausgang verlassen.
„Es ist unfassbar, wie die sich aufgeführt haben. Es muss an die Öffentlichkeit, was in unserer Gesellschaft passiert“, sagte sie später fassungslos.
Alle drei Angeklagten wurden letztlich schuldig gesprochen. Der 15-Jährige erhielt eine unbedingte Haftstrafe von zwei Jahren, zuzüglich einer Reststrafe aus einer früheren Verurteilung. Der Wildpinkler wurde zu 20 Monaten Haft verurteilt, der 14-Jährige zu einem Jahr bedingt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der Richter begründete die Entscheidungen unter anderem damit, dass bei den Angeklagten „null Empathie“ erkennbar gewesen sei und sie den Überfall bagatellisiert hätten.
Am Ende steht auch einmal mehr die Frage nach der Strafunmündigkeit. Wenn ein Zwölfjähriger an einem derart schweren Gewaltexzess beteiligt ist, darf die Antwort des Staates nicht mit einem schlichten „zu jung“ enden. Die Strafunmündigkeit ist zum Freifahrtschein verkommen. Dieses Konzept wirkt dank der illegalen Massenmigration und den daraus resultierenden gesellschaftlichen Gegebenheiten aus der Zeit gefallen.
