Granatenangriff auf Paar: Täter kommt mit 28 Monaten Jugendhaft davon

(C) Report24/KI

Eine Handgranate fliegt durch das Fenster eines Wohnhauses, explodiert im Wohnzimmer und tötet den Hund der Bewohner. Ein schwedisches Gericht veranschlagte den Strafwert der Taten des 17-jährigen Ayub Jafar Sharif Alnaseree auf rund zehneinhalb Jahre Gefängnis. Doch dank der Kuscheljustiz muss der Jugendliche gerade einmal zwei Jahre und vier Monate in geschlossene Jugendunterbringung.

Am 15. März warf Alnaseree (Al-Nasiri) nach Überzeugung des Södertörns tingsrätt eine Handgranate durch das Fenster einer Villa in der Lugnetvägen im südlich von Stockholm gelegenen Västerhaninge. Zwei Erwachsene befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Haus. Die Granate detonierte im Wohnzimmer und verletzte die beiden Hunde des Paares schwer. Einer der Hunde starb wenig später in den Armen seiner Besitzerin. Die Bewohner selbst blieben wie durch ein Wunder unverletzt.

Die Frau schilderte später gegenüber der Polizei, sie habe sich nach der Explosion ausschließlich um ihren schwer verletzten Hund gekümmert. Das Tier sei in ihren Armen gestorben, überall sei Blut gewesen. Das Paar begriff zunächst offenbar nicht einmal, dass jemand eine Handgranate in sein Haus geworfen hatte. Erst als später der Sicherungsbügel der Granate außerhalb des Hauses gefunden wurde, verständigten die Bewohner die Polizei. Einen Grund für einen derartigen Anschlag konnten sie sich nicht erklären. Noch ist unklar, ob Alnaseree entweder das falsche Haus getroffen hat, oder sich seine Opfer völlig willkürlich aussuchte.

Zwei Tage zuvor schon Feuer gelegt

Der Granatenwurf war zudem nicht die einzige Tat, die dem Jugendlichen vorgeworfen wird. Bereits zwei Tage zuvor war Alnaseree laut Gericht in ein Mobiltelefongeschäft im rund 30 Kilometer entfernten Kallhäll in der Gemeinde Järfälla eingebrochen. Dort verteilte er brennbare Flüssigkeit und setzte das Geschäft in Brand. Das Feuer konnte gelöscht werden, bevor es auf die darüberliegenden Wohnungen übergriff. Auch dafür wurde der Jugendliche verurteilt – wegen versuchter Brandstiftung.

Alnaseree bestritt beide Taten. Die Richter überzeugte das wenig. Mobilfunkdaten, Taxifahrten und Aufnahmen von Überwachungskameras zeichneten nach Angaben der schwedischen Medien ein ausreichend klares Bild seiner Bewegungen und brachten ihn mit beiden Tatorten in Verbindung. Das Södertörns tingsrätt sprach ihn schließlich wegen versuchten Mordes, schwerer gemeingefährlicher Zerstörung und versuchter Brandstiftung schuldig. Der heute 17-Jährige ist auch in schwedischen öffentlichen Registern unter seinem vollständigen Namen Ayub Jafar Sharif Alnaseree geführt.

Zehneinhalb Jahre Strafwert – 28 Monate Jugendunterbringung

Das Strafmaß sorgt jedoch für Unverständnis. Nach Angaben von Mitti Stockholm bewertete das Gericht die abgeurteilten Taten mit einem Strafwert von rund zehneinhalb Jahren Gefängnis. Weil Alnaseree zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, endet der Granatenwurf in ein bewohntes Haus samt weiterem Brandanschlag jedoch mit zwei Jahren und vier Monaten geschlossener Jugendunterbringung. Samnytt berichtet zudem von Schadenersatzforderungen von insgesamt mehr als 480.000 schwedischen Kronen, umgerechnet rund 44.000 Euro. Seine Eltern müssen dafür nicht einstehen; das Gericht berücksichtigte, dass der Jugendliche bereits unter staatlicher Obhut stand und sie deshalb keine entsprechende Aufsicht über ihn ausüben konnten.

Doch eben solche Fälle haben Schweden inzwischen zu einer grundlegenden Änderung seines Jugendstrafrechts gezwungen. Seit dem 1. Juli 2026 sollen 15- bis 17-Jährige bei schweren Straftaten grundsätzlich zu Gefängnis verurteilt und in speziellen Jugendabteilungen der schwedischen Gefängnisverwaltung untergebracht werden. Der Reichstag beschloss die Reform im Mai ausdrücklich vor dem Hintergrund der immer brutaleren Kriminalität unter Minderjährigen (und dort vor allem unter Migranten). Die bisherige geschlossene Jugendunterbringung wird aus dem Strafsystem genommen.

Für Alnaseree kommt die Verschärfung zu spät. Seine Taten stammen vom März und fallen damit noch unter die alten Vorschriften. Die Übergangsbestimmungen sehen ausdrücklich vor, dass diese weiter angewendet werden können, selbst wenn das Urteil erst nach Inkrafttreten der Reform ergeht. So bleibt von einem vom Gericht mit zehneinhalb Jahren bewerteten Verbrechenskomplex eine Sanktion von 28 Monaten Jugendunterbringung übrig. Also in etwa ein Viertel des eigentlichen Strafmaßes.

Schweden bezahlt seit Jahren einen hohen Preis für eine gefährliche gesellschaftliche Entwicklung, bei der immer jüngere Täter mit Migrationshintergrund für Schießereien, Sprengstoffanschläge und Auftragsmorde eingesetzt werden. Die Politik hat inzwischen erkannt, dass das bisherige System mit solchen Tätern überfordert ist, und das Jugendstrafrecht verschärft. Für das Ehepaar aus Västerhaninge ändert das wenig: Der junge Nahöstler warf eine scharfe Handgranate in ihr Wohnzimmer, ihr Hund starb vor ihren Augen – und der verurteilte Täter wird dafür voraussichtlich weniger als zweieinhalb Jahre in einer Jugendanstalt verbringen.

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