Verfahren gegen ESN: Jetzt will man auch die AfD-Dachpartei in der EU verbieten

Symbolbild: KI

Gegen die EU-Partei Europe of Sovereign Nations (ESN), zu der auch die AfD gehört, wird ein Verfahren zur Aberkennung des Parteienstatus angestrebt. Man behauptet, sie könnte gegen „Grundwerte der Europäischen Union“ verstoßen.

Mehr als 180 EU-Abgeordnete haben beantragt, dass die Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen (APPF) die Partei ESN („Europa der souveränen Nationen“) unter die Lupe nehmen soll. Es soll geprüft werden, ob sie mit den sogenannten Werten der EU vereinbar ist.

Kommenden Dienstag muss das EU-Parlament diesen Schritt in einer Abstimmung bestätigen. Laut Euronews sind Vertreter der Europäischen Volkspartei, der Sozialisten und der Demokraten sowie Renew Europe dafür, womit der Antrag angenommen werden dürfte.

Wenn die APPF EU-Grundwerteverstöße feststellt, droht dem ESN der Verlust von EU-Geldern in Millionenhöhe. Die ESN-Partei ist getrennt von der ESN-Fraktion im EU-Parlament zu betrachten; die ESN-Fraktion und die einzelnen Abgeordneten wären nicht direkt betroffen und könnten weiter politisch arbeiten, falls die ESN ihren Status als europäische Partei verliert.

Doch dass die unliebsamen rechten Parteien, die das ESN bilden, von der EU-Finanzierung abgeschnitten werden sollen, ist aussagekräftig, denn die politische Arbeit wird so sehr wohl erschwert. Auch die Außenwirkung eines solchen Entzugs des EU-Parteienstatus wäre dem Establishment sicherlich mehr als willkommen.

Migrations- und LGBTQ-Kritik

Als „Beweise“ werden unter anderem unliebsame Social-Media-Postings von ESN-Abgeordneten vorgebracht. Das Prinzip kennt man von den fragwürdigen „Gutachten“ gegen die AfD. Medial wird von „antisemitischen, LGBTI-feindlichen und migrationsfeindlichen“ Aussagen berichtet. Genannt werden etwa Forderungen nach Remigration von „Europäern mit ausländischem Ursprung“. Außerdem würden angeblich Homosexualität und Pädophilie gleichgesetzt werden.

Hinsichtlich der AfD beruft man sich auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, wonach Elemente aus dem Parteiprogramm oder Aktivitäten von Parteivertretern als mit der Menschenwürde und der Religionsfreiheit „unvereinbar“ bewertet wurden. Der tschechischen Partei SPD werden rassistische Banner nachgesagt; die bulgarische Partei Revival soll außerdem die Vorführung eines Films „mit Szenen von Homosexualität“ gestoppt haben.

Ob das ausreicht, um dem ESN den Parteienstatus abzuerkennen, muss sich zeigen. Ein ESN-Sprecher konstatierte: „Die ESN-Partei wird beschuldigt, ‚europäische Werte‘ nicht zu respektieren, nur weil sie über reale Probleme spricht, die Europäerinnen und Europäer betreffen. Meinungsfreiheit ist ein grundlegender EU-Wert. Politische Meinungsverschiedenheiten sollten in Debatten ausgetragen werden.“

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