Am Samstag, den 7. Juni 2026, ist es auf der Kaiserdammbrücke über der Stadtautobahn A100 in Berlin-Westend zu einem gefährlichen Vorfall gekommen. Eine „non-binäre Person“ hat von der Brücke gezielt Pflastersteine auf die Autobahn getreten – ein klarer Versuch, schwere Unfälle zu verursachen. Trotzdem wurde sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Gewerkschaft der Polizei fordert nun Aufklärung, ob dies mit der offenbar unklaren Geschlechtsbestimmung zusammenhing.
Nach Angaben der Polizei soll die 73-jährige „Person“ kurz nach 17 Uhr Kleinpflastersteine an den Brückenrand gelegt und zwei davon mit dem Fuß auf die darunter verlaufende Autobahn gekickt haben. Ein 58-jähriger Zeuge beobachtete die Tat und griff beherzt ein. Er alarmierte die Polizei und hielt die verdächtige „Person“ bis zum Eintreffen der Beamten fest. Zuvor soll diese ihn mit einem Stein bedroht haben. Glücklicherweise wurden keine Fahrzeuge getroffen und niemand verletzt. Einsatzkräfte fanden auf der Fahrbahn zwei Steine, die als Beweismittel sichergestellt wurden.
Trotz des eindeutig lebensbedrohlichen Handelns wurde die „Person“ nach Feststellung der Personalien und erkennungsdienstlicher Behandlung wieder freigelassen. Die Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft sahen offenbar keinen Grund für Untersuchungshaft. Ein Vorgehen, das die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Recht scharf kritisiert.
„Sollte sich herausstellen, dass die Person wegen einer unklaren Geschlechtsbestimmung auf freien Fuß gesetzt wurde, wäre das ein makabrer Aprilscherz im Juni“, erklärte GdP-Sprecher Benjamin Jendro.„Wenn jemand Steine von einer Brücke schmeißt oder tritt, ist das ein versuchtes Tötungsdelikt.“
Der Vorfall wirft ein grelles Licht auf den Zustand der inneren Sicherheit in Berlin. Während normale Bürger für deutlich geringere Vergehen hart bestraft werden, scheint bei bestimmten Täterprofilen Zurückhaltung das oberste Gebot zu sein.
Die Kaiserdammbrücke ist keine abgelegene Stelle, sondern einer der meistbefahrenen Autobahnabschnitte Berlins. Ein einziger Treffer auf die Windschutzscheibe eines mit 100 km/h fahrenden Autos hätte eine Katastrophe auslösen können – mit Toten und Schwerverletzten. Da stellt sich die Frage: Warum darf jemand, der Steine auf eine Autobahn tritt, einfach nach Hause gehen? Weil man eine Diskriminierungsklage befürchtete?
Die Kriminalpolizei ermittelt weiter wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Verbindung mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen Bedrohung. Was daraus wird, bleibt abzuwarten.
